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28. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. Oktober 1923

Aufgrund der Geldknappheit erlaube die Reichsregierung abermals die Herausgabe von privatem Notgeld. Die Maschinenbauanstalt Humboldt in Köln-Kalk gebe nun erneut Gutscheine an ihre Belegschaft heraus.

          Mtb. Köln, 26. Okt. Die Regierung und die
Handelskammer machen bekannt: „Der Mangel an
Zahlungsmitteln infolge des starken Marksturzes zwingt
zur zeitweiligen Herausgabe von privatem Notgeld. Da
es sich jedoch nur um Behebung eines vorübergehenden
Notstandes handelt, darf dieses Notgeld höchstens bis
zum 11. November 1923 einschließlich im Verkehr blei-
ben und muß bis zum 18. November d. J. eingezogen
werden. Die Ausgabe von ungedecktem Notgeld ist
verboten und wird verfolgt.“ Als erste Firma, die
abermals zur Ausgabe von Notgeld übergeht, teilt
die Maschinenbau-Anstalt Humboldt mit, daß sie zur
Entlohnung ihrer Belegschaft ihre alten Gutscheine in
verschiedenen Ausgaben wieder in den Verkehr bringt,
daß die Scheine aber durch Ueberdruck einen der Geld-
entwertung entsprechen höheren Nennwert erhalten haben.
– Die Kölner Straßenbahnen hatten seit einer Woche
endlich einmal wirklich niedrige Fahrpreise, denn die
Fahrt kostete hier nur 200 Millionen, während vieler-
orts die Straßenbahnpreise schon die Milliarde erreich-
ten oder überstiegen. Dafür machen die Kölner Stra-
ßenbahnpreise jetzt aber gleich einen ordentlichen Sprung,
denn mit Wirkung vom nächsten Sonntag ab werden sie
verzehnfacht.

26. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 26. September 1923

Die Rheinisch-Westfälische Sprengstoff A.G. weist darauf hin, dass ihre Gutscheine im Wert von 5 Millionen Mark gefälscht wurden und diese nicht mehr angenommen werden sollen.

Bekanntmachung.
       Seit einigen Tagen sind bei dem von unserer Firma ausgestellten
Notgeld auch

Falschscheine über 5 Millionen Mk.

im Umlauf.
     Wir bitten, keinerlei Notgeld unserer Firma mehr anzunehmen
und Scheine, die sich etwa noch in den Händen der Geschäftswelt
befinden, sofort an unserer Kasse in Troisdorf zum Umtausch vorzulegen.
     Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß die Frist
zur Einlösung bereits am 15. d. Mts. abgelaufen ist und wir die Scheine
entgegenkommender Weise nur noch bis zum 30. September einlösen.
      Der letzte Einlösungstag ist also Sonnabend
                                      dieser Woche.
                     Rheinisch-Westfälische
          Sprengstoff-Aktien-Gesellschaft Köln
                  Fabriken Troisdorf.

22. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. September 1923

Kehrtwende des Vereins für Kleinhandel, Handwerk und Gewerbe in Wald: Not- und Lohnschecks werden nun doch wieder vom Handel angenommen. Hat auch die unglückliche Platzierung der Bekanntmachung im Solinger Tageblatt vom 20. September 1923 unter dem patriotischen Aufruf des Landrats zu einem Umdenken des Vereins geführt?

                    Aus dem Landkreise Solingen.
    Wald, 22. Sept[ember]. Der Handel nimmt doch wieder Notschecks und
Lohnschecks an. Der Verein für Kleinhandel, Handwerk und Ge-
werbe in Wald schreibt uns, daß nach Aufgabe seiner Bekanntmachung,
wonach Notgeld privater Firmen sowie Not- bzw. Lohnschecks nicht
mehr als Zahlungsmittel angenommen würden, sich die Verhältnisse
bez[ü]gl[ich] der Beschaffung von Bargeldmitteln plötzlich wieder so ver-
schärft haben, daß der Verein sich gezwungen sieht, seinen Mitgliedern
dringend zu empfehlen, bis auf Weiteres doch noch die vorgenannten
Zahlmittel an Zahlungsstatt anzunehmen. Den einheimischen Firmen
sei es in der laufenden Lohnwoche unmöglich, ohne diese Notbehelfe
die Arbeiter und Angestellten zu entlöhnen. Hierauf müsse jeder
Geschäftsinhaber Rücksicht nehmen. Sobald wieder ausreichend Zah-
lungsmittel vorhanden seien, werde der Verein für Kleinhandel seine
Mitglieder entsprechend unterrichten.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 22. September 1923

20. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. September 1923

Der Bürgermeister bittet die Geschäftswelt darum, Industrienotgeld aus Siegburg und Troisdorf anzunehmen.

                     Bekanntmachung.
   Zur Behebung der augenblicklichen Zahlungs-
mittelnot wird die Bürgerschaft, insbesondere die
Geschäftswelt gebeten, folgendes Industrienotgeld:
            Notgeld der Deutschen Werke Siegburg,
            Notgeld der Klöckner-Werke A-G. Abt.
            Mannstaedtwerke Troisdorf
anzunehmen. Es wird auch auf den Städtischen
Kassen angenommen.
         Siegburg, den 18. September 1923.
                                     Der Bürgermeister.
                                        gez. Becker.

20. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt, 20. September 1923

Annahme von Notgeld im Kreis Solingen. Eine Entscheidung zwischen „vaterländischer Pflicht“ und wirtschaftlichen Erwägungen.

                                  Notgeld!
        Es ist vaterländische Pflicht eines jeden, durch
Entgegenkommen bei der Annahme des Notgeldes
einen völligen Zusammenbruch des Zahlungsverkehrs zu
verhüten. Das Notgeld der nachstehend aufgeführten
Kreise und Gemeinden wird bei allen Gemeinden- und
Sparkassen des Kreises Solingen in Zahlung genommen:
        Landkreise: Solingen, Düsseldorf, Mettmann und
                              Lennep.
                Städte: Cöln, Düsseldorf, Solingen, Rem-
                              scheid, Elberfeld, Barmen, Duisburg,
                              Ohligs, Wald, Gräfrath, Höhscheid,
                              Opladen, Wiesdorf, Leichlingen, Bur-
                              scheid und Gemeinde Schlebusch.
        Es besteht für niemanden die geringste Veranlassung,
das Notgeld der genannten Verbände zurückzuweisen.
        Opladen, den 19. September 1923.
                                                             Der Landrat: Lucas.
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19. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt, 19. September 1923

„Richtigstellung“ zur Behauptung im Solinger Tageblatt vom 17. September 1923, dass Unternehmen durch die Ausgabe von eigenem Notgeld „hohe Verdienste“ erzielen.

       : Verdient eine Firma durch Herausgabe von Notgeld? In
Nr. 217 des „Solinger Tageblattes“ veröffentlichten wir eine Notiz
aus der Kölnischen Volkszeitung, die sich mit der Einlösung des Not-
geldes beschäftigte. In diesem Artikel heißt es u. a., daß alle diejenigen,
die Notgeld herausgegeben haben, hohe Verdienste erzielten, indem
sie die Rückzahlung in einem entwerteten Gelde vornehmen könnten.
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18. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt, 18. September 1923

Die Firma Krusius tauscht ihr Firmengeld gegen Schecks ein.

     Wir geben hiermit bekannt, dass entgegen
anderslautenden Gerüchten unser
                              Notgeld
seine Gültigkeit über den 1. Oktober hinaus be-
hält. Die Banken und Sparkassen im hiesigen
Bezirk sind laut ihrer Erklärung nach wie vor
bereit, unser Notgeld an Zahlungsstatt anzu-
nehmen. Wir selbst sind bereit, grössere Summen
unseres Notgeldes, die von Firmen gesammelt
sind und bei uns abgeliefert werden, gegen
Schecks umzutauschen.
                 Gebr[üder] Krusius Akt[ien]-Ges[ellschaft]

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 18. September 1923

17. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. September 1923

Die Bevölkerung hat Schwierigkeiten, die von den Firmen ausgegebenen Notgeldscheine einzulösen. Die Presse erwartet von den Unternehmen eine faire Lösung.

        —* Die Einlösung des Notgeldes von Geschäfts- und Industrie-
firmen behandelt folgende Zuschrift in der „Kölnischen Volkszeitung“:
„Die Einlösungsfrist für derartige Notgelder sollte unbedingt ver-
längert werden. Es müssen auch mehrere Stellen benannt werden,
welche dieses Geld einwechseln und zwar ohne Verlust für den In-
haber des Notgeldes. Die Inhaber haben dieses Geld in der be-
stimmten Erwartung angenommen, daß es ohne Verlust für sie ein-
gelöst wird. Es würde Treu und Glauben im Geschäftsverkehr
widersprechen, wenn die kostenlose Einlösung unmöglich ge-
macht wird. Die Stellen, welche das Geld einlösen, müssen
von den betreffenden Firmen für ihre Bemühungen bezahlt werden.
Alle diejenigen, welche Notgeld herausgegeben haben, erzielen ohnehin
hohe Verdienste, indem sie die ausgegebenen Beträge zinslos zur Ver-
fügung hatten und die Rückzahlung in einem entwerteten Gelde vor-
nehmen. Es wäre mehr als unrecht, wenn nun auch noch ein großer
Teil der Scheine uneingelöst bleiben sollte, weil die Inhaber sie den
Firmen nicht zustellen können. Für einzelne Scheine würde die
Zustellung und Einlösung mehr kosten, als der Nennbetrag
ausmacht, vom Zeit- und Arbeitsverlust abgesehen.“ – Es
dürfte richtig sein, daß [sic!] in dieser Zuschrift Gesagte auch auf das
städtische Notgeld auszudehnen. Da kein Mensch die Aufkündigungen
alle verfolgen kann. Im übrigen fragen wir die Solinger Stadt-
verwaltung, wann sie die schon zu Beginn der vergangenen Woche
in Aussicht gestellte Veröffentlichung einer Verfügung des Regierungs-
präsidenten über die Annahme von Notgeld (siehe Sol[inger] Tagebl[att] N[umme]r. 211)
zu bewirken gedenkt. Die Oeffentlichkeit wartet darauf.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 17. September 1923

11. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. September 1923

Die Rheinisch-Westfälische Sprengstoff-Aktien-Gesellschaft gibt die Aufkündigung ihrer Gutscheine bekannt.

                     Aufkündigung!

  Wir kündigen hiermit unsere in Umlauf gegebenen Gutscheine über
                     M. 500 000 u. M. 1 000 000
              Laufzeit bis 27.8. und über
M. 500 000, 1 000 000 u. 5 000 000
                         Laufzeit bis 3.9
zum 15. ds. Mts. Dieselben können bei unseren Kassen in Köln und
Troisdorf, bei den Kreissparkassen Siegburg und Troisdorf, sowie bei
den Bankhäusern Sal. Oppenheim jr. & Cie, A. Levy und A. Schaaff-
hausenscher Bankverein, Köln, eingelöst werden. Bis zum 30. Sep-
tember nicht eingelöste Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit.
          Köln, den 10. September 1923.
                   Rheinisch-Westfälische
 Sprengstoff-Aktien-Gesellschaft.

11. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 11. September 1923

Annahme auswärtigen Notgeldes: Die Stadtkasse Solingen nimmt ab sofort sämtliches städtisches Geld und das vieler Betriebe an.

       Erweiterung der Annahme von Notgeld durch die Stadt.
In den letzten Tagen sind wiederholt Klagen darüber
laut geworden, daß die Solinger Stadtkasse und infolgedessen
auch die Geschäftsleute die Annahme von Notgeld aller derje-
nigen Städte und Bezirke verweigerten, die nicht zu der „Not-
geldgemeinschaft“ gehören. Je länger das Notgeld im Umlauf
ist, desto mehr fließt es auch in entfernter gelegene Bezirke ab.
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