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21. August 1923

Der rote Pfeil auf dem Luftbildausschnitt von 1926 markiert die Firma Olbo an der damaligen Marktstraße (später Aachener Straße). Rechts unten ist der Ohligser Bahnhof zu sehen. Der Vergleich des Luftbildes mit dem Briefkopf zeigt eine übertriebene Darstellung des Unternehmens auf dem Briefkopf, vermutlich um eine bessere Außenwirkung zu erzielen. Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bildarchiv LB 0006

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 21. August 1923

Die Firma Ohligser Leinen- u. Baumwollweberei A.-G. weist die Stadt eindringlich auf den Mangel an Bargeld hin. Sie sei deshalb nicht mehr in der Lage, ihre Arbeiter zu bezahlen.

                 Ohligser Leinen- u. Baumwollweberei
                                            A.-G.
                                               –  
                 Ohligs bei Elberfeld, den 21. August 1923

Telegramm-Adresse: Olbo.
Fernsprech-Anschluss N[ummer]o 11. & 914
Reichsbank Giro-Conto.
Postscheck-Konto Köln 7951.
              
              C/A.
              Herrn Bürgermeister Sauerbrey,
                                                               Ohligs.
    Wir kommen mit den uns bis jetzt zugewiesenen Mengen
Stadtgeld noch nicht zurecht. Das Gleiche trifft für alle anderen
Grossfirmen zu. Die Auseinandersetzungen mit den Arbeitern sind
mittlerweile so unangenehm geworden, dass man überhaupt nicht mehr
weiss, was man auf die berechtigten Beschwerden der Leute sagen
soll.
    Der Zweck dieser Zeilen soll nicht sein, Sie in unan-
genehmer Weise wegen dieses Geldmangels zu belästigen, vielmehr
liegt uns nur daran, auch auf diesem Wege auf die furchtbare
Kalamität und die Notwendigkeit der Abhilfe hinzuweisen.
Für den Fabrikanten ist es aus den verschiedensten Gründen ausser-
ordentlich peinlich, den Arbeitern sagen zu müssen, dass man den
verdienten Lohn nicht auszahlen könne, weil eben die notwendigen
Zahlungsmittel nicht vorhanden sind.
                                          
                                                 Hochachtungsvoll!
                       Ohligser Leinen- u. Baumwollweberei A.-G.
                                                    [Unterschrift]

23/8. = 4 000 000 000 M[ark] Not-
geld überwiesen
                [Unterschrift]

4. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3547, Schreiben 4. August 1923

Ruhrbesetzung: Warenlieferungen zwischen unbesetztem und besetztem Gebiet sind der Gefahr der Beschlagnahme durch die Besatzungsmacht ausgesetzt. Die Firma Herkules in Hannover-Limmer beklagt die Beschlagnahme von Gummiabsätzen und -sohlen bei einer geplanten Lieferung an Kunden in Wald und fordert von dem dortigen Besatzungsamt Ersatz für den Verlust.

-Seite 1-

                         Herkules
Gummiwarenfabrik – Rud. Marx u[nd] Co. – Hannover/Limmer

 RM/L.                           Hannover-Limmer, den 4. August 1923.

           An das
                         Besatzungsamt
                                         Wald b[ei] Solingen.

       Wir haben im Ruhrgebiet hunderte von alten Kunden, welche
regelmässig ihren Bedarf bei uns decken. Als die Besatzung begann und die
Lieferungsmöglichkeiten von Tag zu Tag schwieriger wurden, wurden wir von
dem grössten Teil unserer Kunden geradezu um Lieferung bedrängt.
       Wir haben es als unsere vornehmste Pflicht betrachtet, gerade
in der jetzigen Lage unsere Kunden im Ruhrgebiet unter allen Umständen
mit Warenlieferung zu besorgen, zumal wir Artikel des täglichen Bedarfs,
nämlich Gummiabsätze und -sohlen fabrizieren. Da keine anderen Versand-
möglichkeiten mehr bestanden waren wir gezwungen, unsere Sendungen nach
Elberfeld zu leiten und von dort aus ins besetzte Gebiet schaffen zu
lassen.
       Wie dortseits inzwischen bekannt ist, wurden uns Ende Juni d[ieses] J[ahres]
7 Säcke von der fremdländischen Besatzung beschlagnahmt. Die von unserem
zuständigen Vertreter, Herrn Eugen Müller, Wald b[ei] Solingen, Charlottenstr.
sofort unternommenen Schritte zur Wiederbeschaffung der Ware waren er-
folglos. Wir wenden uns daher in unserer Not mit dem dringenden Ersuchen
an das Besatzungsamt, uns für den entstandenen Verlust zu entschädigen.
                                                                       b[itte] w[enden]
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18. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Mai 1923

Bestattungen: Sind „Leihsärge“ die beste Wahl zur Kostensenkung?

       – Kunstsärge. Die ungeheueren Beerdigungskosten haben eine
Reihe von Versuchen veranlaßt, die Kosten, besonders für den Sarg,
zu verringern. Wesentliche Ersparnisse können durch die Verwendung
von Leihsärgen gemacht werden. Eine große Verbreitung wird dem
Leihsarg aber kaum beschieden sein; in hygienischer Beziehung ist er
nicht ganz einwandfrei, auch verstößt er gegen pietätische Gefühle.
Neuerdings wird ein anderer Weg der Ersparnis eingeschlagen: den
Sarg aus billigem Material herzustellen. In dieser Beziehung sind
die Versuche beachtenswert, die die Firma Ph. Horz-Ohligs ange-
stellt hat[.] Die aus Gips hergestellten, mit Eisenschienen und Draht-
geflecht gestützten Särge sind von Vertretern des hiesigen Wohlfahrts-
amtes besichtigt worden, die sich über das Ergebnis sehr befriedigend
ausgesprochen haben. Der Sarg hat ein gefälliges Aeußeres und
scheint nach den mit ihm angestellten Proben auch den Ansprüchen
auf Haltbarkeit zu genügen. Die ziemliche Schwere des Sarges soll
noch durch Verminderung des Deckelgewichtes u. a. um ein Be-
trächtliches verringert werden. Die Särge sind etwa 50 Prozent
billiger als Holzsärge.

25. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 25. April 1923

Solinger Schneidwarenhersteller wegen Fälschung von „Gilette“-Rasierklingen verurteilt

          Gefälschte Gillettklingen!
       Der Kaufmann K. Niepenberg in Ohligs-
Merscheid, der Kaufmann Hans Schwarz
in Wald, der Händler Max Kratz in Wald
und der Kaufmann Friedrich Adolfs in Köln
sind bestraft worden, weil sie Rasierklingen mit
dem der Gillette Safety Razor Co., G. m.
b. H. in Hamburg geschützten Warenzeichen
„Gillette“ hergestellt haben.
       Die Richtigkeit der Abschrift der Urteils-
formel wird beglaubigt und die Rechtskraft
des Urteils bescheinigt.
       Ohligs, den 13. April 1923.
                gez[eichnet] Büttner, Justizobersekretär
          als Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
      Für die Richtigkeit der Abschrift:
                                    Classen, Rechtsanwalt.
                Elberfeld, den 18. April 1923.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 25. April 1923

16. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 16. April 1923

Vor dem Landgericht in Elberfeld fanden drei Prozesse wegen umfangreicher Diebstähle in Solingen statt. Insbesondere die Hehler der gestohlenen Waren wurden vom Gericht mit schwereren Strafen belegt.

       -sn- Warnung für Hehler. Umfangreichen Lebensmitteldiebstählen
kam die hiesige Kriminalpolizei im Januar d[iesen] J[ahre]s auf die Spur. Die
Firma Robert Löhmer von hier wurde seit langer Zeit von ihrem
ersten Lageristen Hugo Sch. und dem Fuhrmann Franz R. erheblich
bestohlen. Das gestohlene Gut wurde an den Spezereiwarenhändler
Karl G. von hier weit unter Preis abgesetzt. Die Beschuldigten Sch.
und G. wurden damals in Haft genommen. Bei den damaligen Durch-
suchungen wurden allein bei G. Lebensmittel im Werte von über
1 000 000 M[ar]k beschlagnahmt, desgleichen bei Sch. und R. erhebliche
Vorräte an Lebensmittel, die sämtlich aus den Diebstählen herrührten.
Am 12. d. Mts. hatten sich sämtliche Angeklagte vor der Strafkammer
in Elberfeld zu verantworten: sie gaben zu, daß sie seit Januar 1922
ihrem Arbeitgeber fortgesetzt Lebensmittel entwendet hatten, die stets
an G. abgesetzt wurden. Es wurden verurteilt: Hugo Sch. zu 1 ½ Jahren,
Franz R. zu 9 Monaten Gefängnis[,] der Hehler G. zu 1 Jahr
Zuchthaus. Das Gericht ging über den Antrag des Staats-
anwaltes erheblich hinaus. Es wurde ausdrücklich bei der Urteils-
begründung hervorgehoben, daß den Angeklagten in weitestem
Maße mildernde Umstände zugebilligt worden seien. – Vor
der 2. Strafkammer des Landgerichtes Elberfeld hatten sich am
11 d. Mts. der Fuhrmann K. K. und der Lebensmittelhändler R. W.
von hier wegen fortgesetzten Diebstahls bezw. Hehlerei zu verantworten.
K., der bei der Bäckereieinkaufsgenossenschaft in Stellung war, hatte
dieser im Laufe eines Vierteljahres fortgesetzt Mehl in Säcken im
Werte von etwa 1 000 000 Mark entwendet und für einen Spottpreis
an den W. verkauft. Durch einen Zufall wurde der Fuhrmann beim
Abladen des Mehles bei dem W. beobachtet, und kamen die Diebstähle
ans Tageslicht. K. erhielt wegen Diebstahl 6 Monate Gefängnis.
W., der als Anstifter zu der Tat zu bezeichnen ist, wurde mit
10 Monaten Gefängnis bei sofortiger Strafvollstreckung bestraft. –
In der Schöffengerichtssitzung vom 13 d. Mts. wurden 2 hiesige Schrot[t]-
händler, W. R. und W. V. wegen Hehlerei zu Geldstrafen von 100 000
bezw. 150 000 Mk. verurteilt. Die Hehler hatten von jugendlichen
Personen Eisenschrot[t], den diese entwendet hatten, angekauft. Die Diebe,
die Gebrüder W. B. und J. B. wurden, weil sie erheblich vorbestraft
waren, zu 6 Monaten bezw. 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis, der noch
nicht vorbestrafte J. M. von hier zu 100 000 Mk. Geldstrafe verurteilt.
Der ebenfalls an diesen Diebstählen beteiligte mehrfach vorbestrafte
jugendliche Arbeiter Jak. M. jr. von hier ist bereits am 11. d. Mts. vom
hiesigen Jugendgericht zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden. –
In sämtlichen Urteilsbegründungen wurde von den Vorsitzenden betont,
daß gegen die Hehler nunmehr mit den schwersten Strafen vorgegangen
würde, da alle Ermahnungen usw. anscheinenend [sic!] nicht fruchteten und
auf der anderen Seite die Diebstähle durch das Verhalten der Hehler
in der letzten Zeit in erschreckender Weise zugenommen hätten, insbe-
sondere bei jugendlichen Personen.

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