Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. Februar 1923
Erhöhung der Fernsprechgebühren und Auskünfte
– (Jede Auskunft bei der Post 30 M[ar]k.)
Mit der neuen Fernsprechgebührenerhöhung trat
am 1. Januar auch eine Erhöhung der Neben-
gebühren in Kraft. Wer die Fernsprechnummer
für einen Anschluß nicht weiß, und dieserhalb beim
Amt um Auskunft bittet, hat 30 M[ar]k. zu zahlen
Wer nicht mit Geduld ausgerüstet ist und darüber
Auskunft erbittet, weshalb das Gespräch noch nicht
kommt, wird für jede Anfrage 30 Mark auf
der Rechnung des Fernsprechamtes finden Auch
nachträgliche Streichungen angemeldetet Fern-
gespräche werden mit dem gleichen Betrage berechnet.
Für die Niederschrift eines durch den Fernsprecher
aufgegebenen Telegramms sind für jedes Wort
3 Mark zu zahlen. Zu diesem Betrag kommt
noch die Telegrammgebühr.