Schlagwort-Archive: Fernsprechgebühren

11. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. Oktober 1923

Die Telegraphen- und Fernsprechgebühren werden erneut erhöht. Ein Ortsgespräch kostet 10 Millionen Mark.

Ab 12. Oktober werden die Telegraphen- und
      Fernsprechgebühren erneut erhöht. Gewöhn-
      liche Telegramme des Fernverkehrs ko-
      sten 16 Millionen Grund- und 8 Millionen
      Wortgebühren. Ortsgespräche 10 Millionen.
      Die anderen Gebührensätze erhöhen sich ent-
      sprechend.

28. Februar 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. Februar 1923

Erhöhung der Fernsprechgebühren und Auskünfte

– (Jede Auskunft bei der Post 30 M[ar]k.)
Mit der neuen Fernsprechgebührenerhöhung trat
am 1. Januar auch eine Erhöhung der Neben-
gebühren in Kraft. Wer die Fernsprechnummer
für einen Anschluß nicht weiß, und dieserhalb beim
Amt um Auskunft bittet, hat 30 M[ar]k. zu zahlen
Wer nicht mit Geduld ausgerüstet ist und darüber
Auskunft erbittet, weshalb das Gespräch noch nicht
kommt, wird für jede Anfrage 30  Mark auf
der Rechnung des Fernsprechamtes finden Auch
nachträgliche Streichungen angemeldetet Fern-
gespräche werden mit dem gleichen Betrage berechnet.
Für die Niederschrift eines durch den Fernsprecher
aufgegebenen Telegramms sind für jedes Wort
3 Mark zu zahlen. Zu diesem Betrag kommt
noch die Telegrammgebühr.