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6. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. September 1923

Auch die Gültigkeit von Fahrscheinen wird wegen der Verkehrssperre verlängert.

     – Mtb. Infolge der am 19. August einge-
tretenen Verlängerung der Verkehrssperre sind
viele Reisenden an der Ein- und Ausreise nach
und von den besetzten Gebieten gehindert. Aus
diesem Anlaß wird die Gültigkeit der bis zum
19. August gelösten und in den Händen der von der
Aussperrung betroffenen Reisenden befindlichen
Fahrkarten und Fahrscheinhefte bis zum 19.
September, dem vierten Tage nach der angekün-
digten Aufhebung der Sperre, verlängert. Eine
Nachzahlung von Fahrgeld erfolgt in diesem
Falle nicht. Ausgeschlossen von dieser Vergün-
stigung sind diejenigen Reisenden, die mit vor dem
19. August ausgefertigten Geleitscheinen noch
während der Sperrzeit in das besetzte Gebiet ein-
reisen. Diese Reisenden müssen, falls sie im Be-
sitze älterer Fahrkarten sind, den Fahrunter-
schied nachzahlen.