Schlagwort-Archive: Euskirchen

1. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Volksblatt 01.03.1923

Die französischen Besatzungstruppen beschlagnahmen Spenden für die Rhein- und Ruhrhilfe.

                                Euskirchen und Umgebung.
                                                                               Euskirchen, 1. März 1923.
                         Beschlagnahmte Wohlfahrtsgelder.
          Die französische Besatzungsbehörde beschlagnahmte
gestern nachmittag beim Verlag des Euskirchener Volksblat-
tes den Ertrag der Sammlung für die Rhein- und
Ruhrhilfe in Höhe von 243 200 M[ark]. Die weggenommene
Summe setzte sich zusammen aus zahlreichen kleineren Geld-
spenden, die aus allen Kreisen der Bevölkerung, meist von
kleinen Leuten und von den Arbeitern hiesiger Betriebe zu-
sammengetragen wurden, um auf diese Weise durch ihr be-
scheidenes Opfer den notleidenden Volksgenossen zu helfen.
Die Kunde von diesem Vorgehen der Franzosen hat in der
Bevölkerung und besonders bei den Gewerkschaften leb-
hafte Erregung hervorgerufen. Wie wir erfahren,
wird eine Abordnung der beiden Gewerkschaftsgruppen
(christliche und freie), sowie der landw[irtschaftlichen] Berufsverbände heute
beim Kreisdelegierten vorstellig werden, um Einspruch ge-
gen die Beschlagnahme zu erheben und die Freigabe des Gel-
des zu verlangen.

1. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung 01.03.1923

Euskirchens Bürgermeister Gottfried Disse informiert die Euskirchener Bevölkerung über sein Befinden nach der Ausweisung durch die Besatzungstruppen.

              Von Bürgermeister Disse ging uns dieser Tage
ein Lebenszeichen aus Hamm b. Westfalen, bekanntlich seine
Vaterstadt, zu. Er teilt darin seine Ausweisung mit,
die in Schnee und Regen erfolgt. Hinter Hennef hat
er gute Aufnahme gefunden. Die mitgeteilten Grüße
an alle Euskirchener erwidern wir, indem wir uns zum
Dolmetsch der gesamten Bürgerschaft machen, hiermit
aufs herzlichste.

21. Februar 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Februar 1923

Aufenthalt des ausgewiesenen Landrates Dr. Kaufmann in Euskirchen im unbesetzten Rheinland

Euskirchen, 17 Febr. Landrat Dr. Kauf-
mann, der kürzlich von den Franzosen ausge-
wiesen und weggebracht wurde, hat im unbesetzten
Gebiet gute Aufnahme gefunden. Von einem Eifel
Eifelfreunde aus Uckerath erfährt die Eusk[irchener] Z[ei]t[un]g
noch folgendes: Herr Geheimrat Dr. Kaufmann
wurde in der Nacht bei Wind und Regen rück-
sichtslos hinter Hennef aus dem Auto gesetzt. Er
ging etwa eine Stunde auf der Landstraße, bis er
an ein Haus kam. Auf Klopfen öffneten ihm ein
die Bewohner, bewirteten ihn und gaben ihm ein
Bett. Bei Tagesanbruch ging er nach Uckerath,
wo man ihn begeistert aufnahm. Herr Geheimrat
war sehr zuversichtlich, glaubte an den Sieg unserer
gerechten Sache und freut sich, keine Pflicht als
Deutscher getan zu haben. Als er von der Ent-
schlossenheit im unbesetzten Gebiet hörte, versicherte
er, daß auch im besetzten Gebiet jeder deutsche
Mann seine Pflicht tue, ungeachtet aller Drohungen
und Maßregelungen.

17. Februar 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. Februar 1923

Ausweisung des Landrates Dr. Karl Kaufmann aus Euskirchen durch die Franzosen

Euskirchen, 13. Febr. Herr Landrat Dr.
Kaufmann wurde am Sonntag abend 9,30 Uhr
von zwei französischen Offizieren abgeholt und in
einem Auto mit unbekannten Zielen, jedenfalls
aber nach dem unbesetzen Gebiet, abtransportiert.
Seine Familie muß ebenfalls innerhalb von 4 Tagen
das besetzte Gebiet verlassen haben.

15. Februar 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 2

Gemeinsamer Notgeldschein über 500.000 Mark der Kreise Düren, Euskirchen und Jülich sowie der Städte Stolberg und Eschweiler, der Vereinigung der Industriellen von Düren und Umgebung sowie der Handelskammer Stolberg

Dieser Gutschein Reihe A über
Fünfhunderttausend
Mark
Mk. 500 000                     No 023918
ist durch Hinterlegung von Reichsschatzweisungen gedeckt. Er wird von den kommunalen
Kassen und Sparkassen, sowie den Banken der Kreises Düren, Euskirchen, Jülich und des
Stolberg-Eschweiler Industriebezirks in Zahlung genommen. Der Schein verliert seine Gültig-
keit mit Ablauf von 2 Wochen nach Aufruf in den Tageszeitungen der oben genannten Bezirke.
Düren, Euskirchen, Jülich, Stolberg, Eschweiler, 15. Febr[uar] 1923
Die Landräte und Mitglieder der Kreisausschüsse                    BC
[Unterschriften]

Vereinigung der  Industriellen                        Handelskammer Stolberg
von Düren u[nd] Umgebung              [Unterschriften]
[Unterschrift]

15. Februar 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 1

Gemeinsamer Notgeldschein über 50.000 Mark der Kreise Düren, Euskirchen und Jülich sowie der Städte Stolberg und Eschweiler, der Vereinigung der Industriellen von Düren und Umgebung sowie der Handelskammer Stolberg

Dieser Gutschein Reihe A No 618118 über
50000 Mark
ist durch Hinterlegung von Reichsschatzweisungen gedeckt. Er wird von
den kommunalen Kassen und Sparkassen, sowie den Banken der Kreises Düren, Euskirchen, Jülich und des Stolberg-Eschweiler Industriebezirks in
Zahlung genommen. Der Schein verliert seine Gültigkeit mit Ablauf von
2 Wochen nach Aufruf in den Tageszeitungen der oben genannten Bezirke.
Düren, Euskirchen, Jülich, Stolberg-Eschweiler, 15. Febr[uar] 1923
Die Landräte und Mitglieder der Kreisausschüsse                 
[Unterschriften]
Vereinigung der Industriellen von Düren u[nd] Umgebung
[Unterschriften]                
Handelskammer Stolberg
[Unterschrift]
WX

Rückseite:
50000
Schleicher & Schüll, Düren

22. Januar 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 22.01.1923

Mitteilung des Regierungspräsidenten zur den Sätzen des Quartiergeldtarifs, die um 100% erhöht wurden. Zusätzlich zu den Quartiertarifen mussten in vielen Fällen Vergütungen für die Gestellung von Matratzen und Kissen, Bettwäsche, Porzellan oder Tischwäsche gezahlt werden.

Der Regierungspräsident .                                                               Köln, den 22. Januar 1923.        I. M. 6210/22.

Betrifft: Erhöhung der Quartiergeldvergütung.

Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 20.7.1922                                                                I. M. 3451/22 und vom 2.11.1922 – I. M. 3451/22 gebe ich hiermit                                             bekannt, dass die ab 1.11.22 gültigen Sätze des Quartierta-                                                            rifs vom 1.1.23 um 100% erhöht worden sind.                                                                                                  Die Grundvergütungen betragen daher für den Tag und                                                             das Zimmer:                                                                                                                                                                            Klasse I 32 M Klasse II. 40 M Klasse III. 50 M.                                                                                    die im Tarif vorgesehenen Zuschläge werden entsprechend er-                                         höht.

Abdrucke für die Herren Bürgermeister liegen bei.

An die Herren Oberbürgermeister in                                                                                                   Köln, Bonn, Solingen und Remscheid                                                                                                      die Herren Landräte Bergheim, Bonn,                                                                                                           Euskirchen, Köln-Land, Mülheim, Rheinbach,                                                                                           Siegburg, Wipperfürth, Opladen, Lennep, […]

In Vertretung.                                                                                                                                                      gez. v. Heinsberg                                                                                                                                                        Beglaubigt                                                                                                                                                                     [Unterschrift]