Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. August 1923
Die Hauptverwaltung des Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerk in Essen sieht sich gezwungen, Gutscheine über 5 Millionen Mark als Zahlungsmittel an ihre Angestellten auszugeben.
Bekanntmachung!
Infolge der allgemeinen Geldknappheit sind wir gezwungen, Gutscheine
unserer Hauptverwaltung in Essen über je
Mk. 5 000 000
auszugeben. Wir bitten, unsere Bediensteten, sowie die Geschäftsleute uns da-
durch zu unterstützen, daß sie unsere Gutscheine als Zahlungsmittel aner-
kennen.
Die Scheine verlieren ihre Gültigkeit 10 Tage nach erfolgtem Aufruf
in den Tageszeitungen, spätestens jedoch am 31.12.1923.
Sieglar, den 18. August 1923
Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk
Aktien-Gesellschaft
Kleinbahn Siegburg-Zündorf
Betriebsverwaltung.