Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 31.12.1923
Der Vorsitzende des Kreisausschuss ersucht bei den Bürgermeistereien Verbilligung von Strom, Gas und Wasser für Erwerbslose.
Der Landrat u[nd]. Vorsitzende
des Kreisausschusses des
Siegkreises
A I N[umme]r 4770
Siegburg, den 31. Dezember 1923.
ab 2.1.1923 R
1.) an die Herren Bürgermeister des Kreises.
sofort
Die Vertreter der Erwerbslosen aus dem Siegkreis
sind sowohl mündlich wie auch schriftlich bei der hie-
sigen Stelle wegen einer Verbilligung des Bezuges von
elektr[ischen]. Licht, Gas und Wasser vorstellig geworden. Sie
haben dabei darauf hingewiesen, dass z[um]. B[eispiel]. in der Stadt
Siegburg bereits eine Verbilligung in erheblichem Um-
fange vorgenommen worden sei. Es bedarf keiner Frage,
dass die Erwerbslosen in Anbetracht der ihnen zur Ver-
fügung stehenden geringen Barbezüge in den meisten
Fällen nicht in der Lage sind, die vollen Preise für
elektr[isches]. Licht. Gas und Wasser zu zahlen, sodass der Antrag
durhaus begründet erscheint. Da indessen die Verhält-
nisse in den einzelnen Bürgermeistereien des Kreises
sehr verschieden sind, eignet sich die Angelegenheit
nicht zu einer einheitlichen Regelung für den ganzen
Kreis, vielmehr wird sie örtlich unter Berücksichtigung
der jeweils vorliegenden besonderen Verhältnisse zu regeln sein.
Ich ersuche hiernach alsbald in eine Prüfung der
Angelegenheit einzutreten und mir bis zum 12.1.1924
zu berichten, ob und in welchem Umfange für die Erwerbs-
losen eine Verbilligung des Preises für elektr[isches]. Licht,
Gas und Wasser vorgenommen worden ist. Eine Beteiligung
des Kreises an den Kosten der Verbilligung kommt nicht
in Betracht.