Schlagwort-Archive: Erwerbslose

31. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 31.12.1923

Der Vorsitzende des Kreisausschuss ersucht bei den Bürgermeistereien Verbilligung von Strom, Gas und Wasser für Erwerbslose.

Der Landrat u[nd]. Vorsitzende
des Kreisausschusses des
Siegkreises
A I N[umme]r 4770

Siegburg, den 31. Dezember 1923.

ab 2.1.1923 R

1.) an die Herren Bürgermeister des Kreises.

sofort

Die Vertreter der Erwerbslosen aus dem Siegkreis
sind sowohl mündlich wie auch schriftlich bei der hie-
sigen Stelle wegen einer Verbilligung des Bezuges von
elektr[ischen]. Licht, Gas und Wasser vorstellig geworden. Sie
haben dabei darauf hingewiesen, dass z[um]. B[eispiel]. in der Stadt
Siegburg bereits eine Verbilligung in erheblichem Um-
fange vorgenommen worden sei. Es bedarf keiner Frage,
dass die Erwerbslosen in Anbetracht der ihnen zur Ver-
fügung stehenden geringen Barbezüge in den meisten
Fällen nicht in der Lage sind, die vollen Preise für
elektr[isches]. Licht. Gas und Wasser zu zahlen, sodass der Antrag
durhaus begründet erscheint. Da indessen die Verhält-
nisse in den einzelnen Bürgermeistereien des Kreises
sehr verschieden sind, eignet sich die Angelegenheit
nicht zu einer einheitlichen Regelung für den ganzen
Kreis, vielmehr wird sie örtlich unter Berücksichtigung
der jeweils vorliegenden besonderen Verhältnisse zu regeln sein.

Ich ersuche hiernach alsbald in eine Prüfung der
Angelegenheit einzutreten und mir bis zum 12.1.1924
zu berichten, ob und in welchem Umfange für die Erwerbs-
losen eine Verbilligung des Preises für elektr[isches]. Licht,
Gas und Wasser vorgenommen worden ist. Eine Beteiligung
des Kreises an den Kosten der Verbilligung kommt nicht
in Betracht.

29. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Dezember 1923

Ein Arbeiter beschwert sich um Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung von Unterstützungen.

                           Eingesandt.
Bitte mehr Regelmäßigkeit in der Auszahlung
           der Erwerbslosen-Unterstützung

   In letzter Zeit ist es wiederholt vorgekommen
daß Unterstützungen in bar oder Naturalien an die
Erwerbslosen außerhalb der regelmäßigen Zahl-
tage ausgegeben wurden, ohne das dies genügend
bekannt war. Dadurch war es mir und noch
mehreren Leidensgenossen fast unmöglich, in den
Genuß dieser Vergünstigungen zu kommen. Hat
man einen solchen Zwischenzahltag ohne sein ei-
genes Verschulden versäumt und will dennoch nicht
der guten Dinge verlustig gehen, dann bedarf
es langer Anstrengungen zur Erreichung seines
Zieles. Mißtrauisch wird man dann gemustert
und ausgefragt, ob man etwa an dem betreffen-
den Tage gearbeitet hat. Sind denn der Für-
sorgeausschuß und andere zuständige Stellen nicht
in der Lage, rechtzeitig die nötigen Beschlüsse
zu fassen und auf pünktliche Durchführung der-
selben zu achten, sodaß außerterminliche Zahlun-
gen vermieden werden können? Sind diese Aus-
schüße jedoch hierzu nicht fähig, dann mögen deren
Mitglieder getrost ihre Aemter niederlegen, und
wir, die sich bis jetzt mehr oder weniger un-
schönen Demonstrationen fernhielten, werden uns
zukünftig denselben anschließen müssen und wäh-
len dann die notwendigen Kommissionen für je-
den einzelnen Fall. So bleiben wir dann auch
auf dem Laufenden und werden vor Verlusten be-
wahrt. Als organisierte Arbeiter achte ich Ord-
nung und Disziplin, verlange solche aber auch
rückläufig von den von mir mitgewählten Stellen.
                                                                                                -ß-

27. Dezember 1923

Alle Scans zum Protokollbuch

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 294 „Protokollbuch Finanzkommission“ 1919-1926, S. 170-174

Die Troisdorfer Finanzkommission berät und beschließt über die verordnete Neuregelung der Gewerbesteuer sowie die künftige Erhebung der Gemeindesteuern und -gebühren auf Goldbasis. Anträge des Erwerbslosenrats, unter anderem auf verbilligte Schuhwaren und Brennmaterial, sollen am Folgetag im Kreishaus gesondert behandelt werden. Des Weiteren empfiehlt die Kommission dem Gemeinderat, Bedürftigen – nach Prüfung ihrer Bedürftigkeit – auch im nächsten Jahr unentgeltlich Naturalien abzugeben.

                                                                            Verhandelt,
                                                                                                   Troisdorf, den 27. Dezember 1923.

Anwesend
Dr. Mannstädt
als Vorsitzender
Georg
Kutzner
Schneider
Schüller
Schüthuth

In der heutigen Sitzung der
Finanzkommission waren die
nebenbezeichneten Mitglieder
anwesend, welche um über die
nachstehende Tagesordnung
zu beraten und Beschluß zu
fassen:
1.) Beschlußfassung über die Aus-
führung der Verordnung über die
vorläufige Neuregelung der Gewerbe-
steuer vom 23. November 1923 (G.S.S.519)
2) Erhebung der Gemeindesteuern
und der Gebühren und Beiträge
auf Goldbasis.
3) Antrag des Erwerbslosenrates
a) auf Abgabe von verbilligten
Schuhwaren an die Erwerbslosen,
b) auf Abgabe von verbilligten
Briketts,
c) Unentgeltliche oder verbilligte
Speisung von Familien mit 4 und
mehr Kindern unter 16 Jahren an
der Volksküche.
d) Uebernahme von 10% Kosten für Arznei-
mitteln, welche bisher von den Erwerbs-
losen getragen wurden, auf die Gemeinde.
4.) Abgabe von Lebensmitteln,
Brennmaterial pp., an die bedürf-
tigen Witwen und Waisen, Sozial-
und Kleinrentner.
5) Abstellung der in den Räumen
der Gemeindekasse vorgefundenen
baulichen Mängel.
Beigeordneter Dr. Mannstädt
eröffnete die Sitzung.
                                              Zu 1

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21. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 21.12.1923

Mitteilung über die Lebensmittelversorgung der Erwerbslosen und die Finanzierung der unentgeldlichen Ausgaben, die ein Bestandteil der Unterstützung der gewachsenen Anzahl an Erwerbslosen im Zuge der Inflation war. Der angegebene Betrag umfasst noch nicht den Preis der ausgegebenen Fleischmengen.

Der Bürgermeister                                                         Eitorf (Sieg), den 21. Dezember 1923        IV Tageb[uch].-N[umme]r. 2889                       Fernsprechanschluß N[umme]r. 8

An den                                                                                                                                                                       Herrn Landrat,                                                                                                                                                                                                                                             Siegburg.

Zur Verfügung vom 17. Dezember 1923, K.W.I.

             Die Ausgabe der mit vorbezeichneter Verfügung überwiesenen                                       Lebensmittel an die Erwerbslosen usw. ist heute erfolgt, ebenso                                                 auch die Ausgabe der bewilligten Fleischmengen. Die Bürgermeisterei                                   hat ihrerseits die andere Hälfte des Preises übernommen und die                                               sämtlichen Lebensmittel unentgeltlich verausgabt.                                                                             Die Gemeindekasse ist angeiwiesen, den Preis der Lebensmittel                                                 insgesamt den Betrag von                                                                                                                                                                              430 Billionen Mark                                                                                                          dorthin zu überweisen. Die Aufwendungen über die Fleischausgabe                                         werde ich in den nächsten Tagen mitteilen.

                                                                                       Weber

18. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 18.12.1923

Aufruf des Erwerbslosenausschusses an die Bevölkerung: Es soll für die Kinder von Erwerbslosen gespendet werden. Die Weihnachtsspende soll die Kinder mit notwendigen Sachen ausstatten.

                                                            Aufruf!
                         Eine Weihnachtsspende für die Kinder
                                               der Erwerbslosen.
Wie der Bevölkerung bekannt ist, ist die Euskirchener
erwerbslose Arbeiterschaft seit einigen Wochen zu einer Aktion
zusammengetreten, die neben den Zielen auf recht baldige
Arbeitsaufnahme sich weitere Ziele der Wohltätigkeit gesetzt
hat. U. a. beabsichtigt der Erwerbslosen-Ausschuß, die Kinder
zu Weihnachten durch brauchbare und notwendige Artikel
zu bescheren.
        Verschiedene Firmen Euskirchens haben uns durch Spenden
in unserer Sache weitergeholfen. Wäsche und Bekleidungs-
stücke werden in eigens von uns eingerichteter Werkstätte
angefertigt. Wir bitten daher alle Bürger im Interesse der
guten Sache uns ebenfalls zu unterstützen und uns mitzu-
teilen, ob und wann wir Spenden in Empfang nehmen dürfen.
         Die zum Abholen der Spenden berechtigten Leute sind
mit Ausweis versehen. Persönliche Abgabe von Spenden
auf dem Bauhofe von 8-7 Uhr.
      Im Voraus herzlichen Dank!
            Erwerbslosen-Ausschuß Euskirchen

18. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 18.12.1923

Antrag des Kreisausschusses der Erwerbslosen des Siegkreises auf die Verbilligung der Licht- und Wasserpreise und eine Unterstützung der Kreisverwaltung für die Gemeinden, um eine möglichst weitgreifende finanzielle Hilfestellung für Erwerbslose zu ermöglichen.

An                                                                                                                                                                                 die Kreisverwaltung des Siegkreises.

Antrag auf Verbilligung der Licht- und Wasserpreise                                                                      für die Erwerbslosen des Siegkreises durch den Kreis.

Begründung.

Da verschiedene Gemeinden des Kreises schon der                                                                               zwingenden Not folgend, für die Erwerbslosen, die oben                                                              angeführten Preise bedeutend verbilligt haben, aber die                                                                  meisten Gemeinden noch nicht b.z.w. dazu nicht in der                                                                      Lage sind, fordern wir die Kreisverwaltung auf sofort                                                                   Maßnahmen zu treffen, um eine durchgreifende Verbilligung                                                         auf alle Erwerbslosen des Kreises auszudehnen.

Kreisausschuss der Erwerbslosen des Siegkreises                                                                       Siegburg, den 18. Dezember 1923                                                                                                                    J.A.                                                                                                                                                                                gez. Georg Ludwig.                                                                                                                                          (L.S.) Der Obermann J. V. G. Ludwig.

16. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Dezember 1923

Manch ein Deutscher freue sich auf das Weihnachtsfest und denke, das Schlimmste sei überstanden. Dabei vergesse er nicht nur die verarmten Kreise der Bevölkerung, sondern vor allem den Zustand des beinahe bankrotten Staates. Hier müssten alle Möglichkeiten ausgelotet werden, bevor man sich unter Aufgabe von Souveränität an das Ausland wenden müsse.

                       Finanzhilfe?
            Eine Weihnachtshoffnung.

   In gewissen Kreisen des deutschen Volkes
richtet man sich diesmal auf ein recht „fröhliches”
Weihnachtsfest ein. Wir meinen damit nicht nur
die Gewinnler und Neureichen denen es auch
während der Inflationsperiode gut gegangen ist
und die ihr Schäfchen ins Trockene gebracht ha-
ben, sodaß ihnen Effektensturz und Preisabbau
nichts anhaben kann. Sondern wir denken
an jene Teile der Bevölkerung, die mit etwas
wertbeständigem Geld nun glauben, über den
Berg zu sein und aufatmen zu können.

Gewiß, die Währungsreform scheint zu gelin-
gen. Man kann wieder kalkulieren und verdienen
Man verliert nicht mehr an der Substanz. Aber
diese tüchtigen Geschäftsleute und wirtschaftsexi-
stenzen vergessen oder wollen nicht sehen, daß ein
erschreckend großer Prozentsatz des Volkes, näm-
lich Beamte, Angestellte, verarmter Mittelstand
freie Berufe, Sozial- und Kleinrentner nach wie
vor in größter Bedrängnis lebt und daß man,
um diesen Volksgenossen zu helfen, irgendwie
noch tief in den Beutel greifen muß. Vor allem
aber ist nicht jedem bewußt, daß es jetzt gilt,
einen Todkranken zu heilen, von dessen Genesung
das ganze Wirtschaftsleben abhängt, nämlich der
Staat.

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8. Dezember 1923

Alle Scans zum Protokollbuch

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 2408 „Protokollbuch Gemeinderat Troisdorf” 1919-1926, S. 313-314

Der Gemeinderat von Troisdorf berät und beschließt, wie seine Beschlüsse durchzusetzen und die mit der Durchführung Betrauten zu schützen seien. Er nimmt Kenntnis davon, dass Gemeindeleistungen auf Druck von Erwerbslosen ohne Prüfung der Bedürftigkeit ausgezahlt worden seien. Gegen diejenigen Demonstranten, die den Gemeindeverordneten Schüthuth beleidigt oder belästigt hätten, werde Strafanzeige gestellt.

                                                                                                                       Verhandelt,
                                                                                                                                 Troisdorf den 8. Dez. 1923.

Anwesend
Beigeordneter
Dr. Schönen
und die Mitglieder:

Schüthuth
Friedrich
Georg
Mannstädt
Hagen
Kutzner
Müller Frz.
Flörken
Müller Josef
Dr. Trier

Auf vorherige ordnungsmäßige Einladung hatte
sich heute der Gemeinderat in der Anzahl von 10.
Mitgliedern, wie solche nebenstehend genannt sind,
also in beschlußfähiger Anzahl im Rathaussitzungs-
saale versammelt, um über folgende
Punkte zu beraten und Beschluß zu
fassen:
1) Aufhebung der Notverordnung wo-
nach 7. Gemeindeverordnete
zur Beschlußfassung genügen.

2) Welche Maßnahmen gedenkt der
Gemeinderat in Anwendung zu
bringen, um seine Beschlüsse durch-
zuführen.

3) Wie gedenkt der Gemeinderat das
Leben und Eigentum der mit
der Durchführung seiner Beschlüsse
betrauten Beamten und Ge-
meinderatsmitglieder zu schützen.

Nachdem der den Vorsitz führende Beigeord-
nete Dr. Schönen die Sitzung eröffnet
wurde beraten und beschlossen wie
folgt:

8. Dezember 1923 weiterlesen

1. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 1. Dezember 1923

Die staatlichen Richtlinien müssen in Solingen wieder einmal überschritten werden „da es jedem einleuchten muß, daß ein Mensch mit etwa 6 Billionen Mark in dieser Woche einfach nicht leben kann.“

      Ꙩ  Die Erwerbslosenfürsorgesätze sind in dieser Woche nicht
erhöht worden. Da die vorwöchigen Sätze für diese Woche be-
reits vorschußweise ausgezahlt worden waren, dürfte eine weitere
Zahlung für diese Woche, mit der jeder Erwerbslose gerechnet
hat, am heutigen Vormittag nicht erfolgen. Da darin eine große
Härte gelegen hätte, haben die Städte des oberen Kreises sich
dahin vereinbart, heute noch 50 Prozent der vorwöchigen Sätze
auszuzahlen. In einer am frühen Nachmittag stattfindenden
Sitzung soll über weitere Maßnahmen beraten werden. Dies
ist wieder einmal ein Fall, in dem die Städte gezwungen sind,
gegebene Richtlinien zu übertreten, da es jedem einleuchten muß,
daß ein Mensch mit etwa 6 Billionen Mark in dieser Woche
einfach nicht leben kann.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 1. Dezember 1923