Schlagwort-Archive: Ermächtigungsgesetz

6. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Dezember 1923

Das Ermächtigungsgesetz soll von der SPD-Fraktion angenommen werden.

Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion be-
   schloß in ihrer Sitzung am Dienstagabend
   mit 74 gegen 55 Stimmen das Ermächti-
   gungsgesetz in der von den Koalitionspar-
   teien der Reichsregierung vorgeschlagenen
   Fassung anzunehmen. Danach soll vor dem
   Erlaß von Verordnungen auf Grund des
   Ermächtigungsgesetzes ein Ausschuß des
   Reichstages angehört werden, ohne daß
   er aber ein Beschlußrecht hat.

5. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 5. Dezember 1923

Der Reichsinnenminister habe einen Entwurf des Ermächtigungsgesetzes vorgelegt. Nach Ankündigung der SPD, dem Gesetz im Parlament nicht zuzustimmen, sei eine Vorlage zur Abstimmung jedoch fraglich. Wahrscheinlicher sei, dass die Reichsregierung ihre Vorhaben durch Notverordnungen durchsetzen und/oder der Reichstag aufgelöst werde.

     Das Ermächtigungsgesetz.

Wtb. Berlin, 3. Dez. Der dem Reichsrat
vom Reichsinnenminister vorgelegte Entwurf des Er-
mächtigungsgesetzes hat folgenden Wortlaut: § 1.
Die Reichsregierung wird ermächtigt, Maßnahmen
zu treffen, die sie im Hinblick auf die Not des
Volkes und Reiches für erforderlich und dringend
erachtet. Eine Abweichung von den Vorschriften
der Reichsverfassung ist nicht zulässig, die erlasse-
nen Verordnungen sind dem Reichstag und dem
Reichsrat unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.
Sie sind aufzuheben, wenn der Reichstag dies in
zwei Abstimmungen, zwischen denen ein Zeitraum
von mindestens einer Woche liegen muß, verlangt
§ 2 Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Ver-
kündigung in Kraft. Es tritt am 15. Febr. 1924
außer Kraft.

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24. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. November 1923

Manche wünschten sich angesichts der krisenhaften Zustände in Deutschland die Auflösung des Reichstags und die Einsetzung eines Direktoriums. Als Vorbild diene die diktatorische Direktorialregierung im revolutionären Frankreich. Allerdings befinde sich Deutschland in einer gänzlich anderen Situation, weshalb ein solches Experiment nur scheitern könne.

                  Ein Direktorium?
Von einem parlamentarischen Mitarbeiter.

   Je schwieriger sich in den letzten Tagen die
parlamentarische Lage des “verengerten” Kabi-
netts Stresemann gestaltete, desto lauter wur-
den die Rufe nach Auflösung des Reichstages
und Einsetzung eines – Direktoriums. Der po-
litische Begriff die Regierungsform des Direkto-
riums stammt aus der französischen Geschichte.
Als in Frankreich die Schreckensherrschaft der
Revolution abgewirtschaftet hatte, als sich die
Gefängnisse wieder entleerten, einzelne Aufstände
des Volkes aus Anlaß der Teuerung und der
Papiergeldwirtschaft unterdrückt werden konnten,
auch eine royalistische Gegenrevolution am 5.
Oktober 1795 durch Barras und dessen Gehilfen
den inzwischen zum General vorgerückten Napo-
leon Bonaparte, niedergeworfen war, löste sich
der Konvent auf und ein Direktorium von fünf
Personen erhielt die ausübende Gewalt. Das
Direktorium regierte vier Jahre lang, bis zum
9. November 1799, dem Tage des Staatsstreiches
durch den an Stelle der Direktorial- eine Kon-
sularregierung mit Napoleon Bonaparte als er-
sten Konsul an der Spitze eingesetzt wurde.

   So in Frankreich. Soll die Entwickelung
der “deutschen Revolution”, die gar keine Revo-
lution, sondern nur ein Zusammenbruch war, ei-
nen solchen Ausgang nehmen? Die Aehnlich-
keit der bisherigen Ereignisse wirkt allerdings
überraschend. Ja, man könnte sagen: Der Vor-
schlag der Direktorialverfassung verblüfft ge-
radezu und erscheint wie das Ei des Kolumbus.
Die Anhänger der rettenden Idee werden offen-
bar von dem Wunsche getrieben, den vielerör-
terten Marxismus des neudeutschen Staatslebens
durch ein Direktorium mit diktatorischen Voll-
machten zu überwinden und auf diesem Wege
zu einer starken nationalen Regierung zu gelan-
gen. Tatsächlich war damals in Frankreich das
Aufkommen des Direktoriums nichts anderes als
ein Ruck nach rechts, der zur monarchistischen
Diktatur, zur Alleinherrschaft, eines einzelnen
Mannes überleitete. Aber so reizvoll dieses Vor-
bild für manchen sein mag, der sein deutsches
Vaterland aus dem Sumpf der heutigen Verhält-
nisse retten will, wer garantiert, daß am Ende
dieser nachgeahmten Entwicklung ein deutscher
Napoleon oder auch nur ein deutscher Mussolini
auftritt? Winkt nicht am Ende dieses krampf-
haften Versuchs wieder der – Abgrund?

   Die Befürworter des Direktorialgedankens
sehen leider nur gewisse verführerische Aehn-
lichkeiten des heutigen Deutschlands mit dem
Frankreich von 1795. Sie lassen sich vielleicht

verleiten durch geschichtliche Periodizitätslehren
oder durch die – von ihnen falsch verstandene
– Theorie des genialen Oswald Spengler. Je-
denfalls läßt sich Nietzsches „Wiederkehr des
Gleichen” nicht auf Volksschicksale und kurze
Jahrhunderte anwenden. Um einigermaßen klar
zu sehen und sich nicht verhängnisvollen Hoff-
nungen hinzugeben, muß man sich doch auch die
großen Unterschiede in der innen- und außenpo-
litischen Lage vorstellen, die zwischen jenem Frank-
reich und dem Deutschland von 1923 bestehen.
Das französische Direktorium stand fest auf einer
gesicherten, ohne besondere Schwierigkeiten ge-
schaffenen neuen Verfassung. Wo sollen wir eine
neue Verfassung für ein über Nacht zustande
kommendes Direktorium hernehmen? Die wech-
selvollen Schicksale der Regierung Stresemann
und ihres Ermächtigungsgesetzes zeigen nur zu
deutlich wie unübersteiglich im heutigen Deutsch-
land die Schwierigkeiten wären, die sich gegen
das rasche Zustandekommen einer neuen Verfas-
sung auftürmen.

Sodann: Das revolutionäre Frankreich war
trotz aller Wirren militärisch stark und nach
außen hin unabhängig. Schon der National
konvent hatte mit den revolutionären Truppen
Siege errungen, die dem französischen Staate
einen Gebietszuwachs von 15 Departements ein-
brachten. Das Direktorium sandte seine Sol-
daten erfolgreich gegen Oesterreich, Italien und
die Schweiz und brachte im Frieden von Campo
Formio Belgien, die Lombardei, das linke Rhein-
ufer, Teile der Schweiz und ganz Italien unter
französische Gewalt. Man vergleiche mit jener
Machtentwickelung Frankreichs die heutige Lage
des in tausend Ketten liegenden Deutschlands
und man wird einsehen, daß eine Kopie der Di-
rektorialregierung nur zu einem neuen verhäng-
nisvollen Mißerfolg führen müßte.

17. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. Oktober 1923

Die Reichsregierung habe die Errichtung einer deutschen Rentenbank beschlossen. Die damit auf den Weg gebrachte Rentenmark stelle einen Zwischenschritt hin zur Rückkehr zur Goldwährung dar. Für eine endgültige Stabilisierung der Währung brauche es allerdings noch weitere außen- und innenpolitische Lösungen sowie das Vertrauen von Handel und Bevölkerung.

                            Die Rentenmark.
      Die Zwischenlösung in der Währungsfrage.

Wtb. Berlin, 15. Okt. Auf Grund des Er-
mächtigungsgesetzes hat die Reichsregierung die Er-
richtung einer Deutschen Rentenbank beschlossen Die
Papiermark bleibt das gesetzliche Zahlungsmittel.
Neben der Papiermark ist in der von der Deutschen
Rentenbank auszugebenden Rentenmark ein wertbe-
ständiges Umlaufsmittel geschaffen, das von allen
öffentlichen Kassen in Zahlung genommen werden
wird. Die Rentenmark ist gesichert durch auf Gold-
mark lautende erststellige Grundschulden auf dem ge-
samten deutschen Grundbesitz und erstrangige Gold-
obligationen der Industrie, des Handels und der
Banken. Sie ist jederzeit einlösbar gegen verzins-
liche Goldrentenbriefe. Es darf mit Zuversicht er-
wartet werden, daß dieses neue Zahlungsmittel, das

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15. Oktober 1923

Alle Scans zum Protokollbuch

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 2408 „Protokollbuch Gemeinderat Troisdorf” 1919-1926, S. 297-299

Der Gemeinderat von Troisdorf fasst mehrere Beschlüsse. Unter anderem wird die Milchversorgung in Troisdorf gefördert. Auch über die Versorgung mit Kartoffeln wird gesprochen. Personalsachen werden aufgrund des Ermächtigungsgesetzes um 2-3- Monate verschoben. Ein neuer Sportplatz im Gemeindewald wird ebenfalls beschlossen.

                                                                                              Verhandelt,
                                                                                                   Troisdorf, den 15. Oktober 1923.

Anwesend
Beigeordneter
Hagen u. die
Mitglieder

Friedrich
Georg
Flörken
Huber
Hamacher
Kutzner
Mannstaedt
Müller Franz
Müller Jos.
Schagen
Schüller
Schneider
Schüthuth
Schlimgen

Abwesend:
Birkhäuser
Dr. v. d. Laan
Dr. Trier

Auf vorherige ordnungsmäßige Einladung,
hatte sich heute der Gemeinderat von Trois-
dorf in der Anzahl von 15 Mitgliedern,
wie solche nebenstehend genannt sind, im
Sitzungssaale des Rathauses versammelt,
um über folgende Punkte zu beraten
und Beschluß zu fassen:

1) Ausdehnung der elektrischen Stromleitung
in die Blücherstraße zur Versorgung der
dortigen Neubauten mit elektrischer
Beleuchtung.

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14. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Oktober 1923

Der Reichstag nimmt das Ermächtigungsgesetz mit Zweidrittelmehrheit an.

         Annahme des Ermächtigungsgesetzes
                         durch den Reichstag.

   Wtb. Berlin, 13. Okt. (Drahtmeld.) Der Reichs-
tag hat heute das Ermächtigungsgesetz angenommen.
316 Abgeordnete stimmten für die Annahme, 24 dagegen,
7 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

   Wtb. Berlin, 13. Okt. (Drahtmeld.) Aus-
führliche Meldung. In der heutigen Sitzung
des Reichstages teilte 10 Minuten vor 2 Uhr
Reichstagspräsident Loebe das Ergebnis der Ab-
stimmung über das Ermächtigungsgesetz mit:
„Es sind 347 Stimmzettel abgegeben worden.
Es sind also mehr als Zweidrittel der gesetzlichen
Mitgliederzahl des Reichstages, wie es § 76
der Verfassung vorschreibt, anwesend und haben
sich an der Abstimmung beteiligt. Es haben
gestimmt 24 Abgeordnete mit Nein, 316 mit

Ja (Bewegung), 7 haben sich der Abstimmung
enthalten. Es ist demnach auch die weitere Be-
dingung des § 76 der Verfassung erfüllt, daß
Zweidrittel der Anwesenden zugestimmt haben,
Das Gesetz ist angenommen (lebhafter Beifall
bei der Mehrheit, Zurufe bei den Kommunisten).“
Gegen das Gesetz stimmten die Bayerische Volks-
partei und der Bayrische Bauernbund sowie die
Deutschhannoveraner. Der Stimme enthielten
sich einige Abgeordnete der Deutschen Volkspar-
tei, darunter der Abg. Stinnes.

13. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Oktober 1923

Das Ermächtigungsgesetz wird im Reichstag diskutiert. Kanzler Stresemann droht mit der Auflösung.

                         Stresemann droht
                mit der Reichstagsauflösung.

   Mtb. Berlin, 11. Okt. Im Laufe der heu-
tigen Reichstagssitzung teilte der Präsident Löbe mit,
der Kanzler, der zu Beginn der Sitzung im Hause
weilte, habe sich zum Reichspräsidenten begeben, weil
ihm Mitteilungen über Besetzung und Stimmung des
Hauses bezüglich der bevorstehenden Abstimmung über
das Ermächtigungsgesetz gemacht worden seien. Man
vermutet, daß der Kanzler sich über die Ansicht des
Reichspräsidenten im Falle einer Ablehnung des
Ermächtigungsgesetzes durch den Reichstag und die
daraus sich ev. ergebenden Folgen orientieren wollte.
Der Reichskanzler berief sofort nach seiner Rück-
kehr die Fraktionsführer der Regierungsparteien zu
einer Besprechung zu sich und eröffnete ihnen, daß
der Reichspräsident ihm die Ermächtigung zur Auf-
lösung des Reichstages gegeben habe, wenn das Er-
mächtigungsgesetz nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit
finde. Während der Plenarsitzung hielten die So-
zialdemokraten eine Fraktionssitzung ab, in der ver-
sucht wurde, die Opposition in der Partei, die sich
der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz ent-
halten will, von ihrem Vorhaben abzubringen, da
sonst die Auflösung des Reichstages unvermeidlich
sei. Zur Zeit wird auch versucht, die Deutschnatio-
nale Volkspartei zu bewegen, während der Abstim-
mung im Saale zu bleiben, da sonst die Anwesen-
heit von 2/3 aller Mitglieder nicht Genüge getan wäre.

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6. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Oktober 1923

Ein Ermächtigungsgesetz soll die Regierung mit nahezu diktatorischen Vollmachten ausstatten.

                      Die Stresemann-Krise.
      Von einem parlamentarischen Mitarbeiter.

   Man schreibt uns aus dem Reichstag: Mit
einer gewissen Gedankenlosigkeit wird bei Ka-
binettskrisen stets vom leidigen Parteienzwist
gesprochen. Es ist aber nicht immer richtig. Die
Gründe der so plötzlich abgebrochenen Strese-
mann-Krise liegen jedenfalls tiefer als der übliche
Fraktionenstreit. Sie gehen bis auf die Wurzeln
des deutschen Schicksals. Die Krise wurde aus-
gelöst durch einen Vorstoß der Deutschen Volks-
partei, also derjenigen Partei, deren Führer, man
könnte sagen, deren Schöpfer Dr. Stresemann
bis zur Uebernahme des Kanzlerpostens gewesen
war. Der Vorstoß bestand in drei Forderungen
innerpolitischer Natur, die Dr. Scholz, das zur-
zeit führende Mitglied der Reichstagsfraktion
aufstellte. Aber der eigentliche Beweggrund der
Palastrevolution lag auf außenpolitischem Ge-
biete. Kurz gesagt: Im Mißerfolg des Ruhr-
abbruchs.

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