Schlagwort-Archive: Entschädigung

14. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-17900.0000

Antrag der Geschwister Alf auf Entschädigung der durch Tumulte am 13. Oktober verursachten Zerstörungen an ihrem Geschäft.

Düsseldorf, den 14.10.23

[…]
An die Stadtverwaltung Düsseldorf
[…]
Am Samstag den 13.10. abends gegen 7 Uhr
drangen eine Anzahl Menschen ungefähr 30 Mann
gewaltsam in unseren auf der Eisenstr. 85
gelegenen Laden ein und forde[r]ten unter
Drohungen die unentgeldliche Hergabe
der im Geschäft vorätigen Waaren.
Wir sind 2 Schwestern, alleinstehend, und waren
nicht in der Lage den Forderungen der
aufgeregten Masse Wiederstand entgegen
zu setzen. Als wir nicht freiwillig die
Waaren hergeben wollten, hat man alles
mit Gewalt genommen. (Zeugen vorhanden)
Nach vorläufiger Schätzung dürfte der Schaden
sich auf 90 Milliarden belaufen, deren Ersatz
wir von der Stadt fordern.
Hochachtend
Geschw[ister] Alf
Eisenstr. 85

28. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. September 1923

Der Reichsverkehrsminister dankt den Eisenbahnern und verspricht ihnen Entschädigung.

Der Reichsverkehrsminister hat an das Reichs-
       bahnpersonal einen Aufruf erlassen, in dem
       er den Eisenbahnern seinen Dank ausspricht
       und ihnen Vergütung aller erlittenen Schäden
       zusichert.

4. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3547, Schreiben 4. August 1923

Ruhrbesetzung: Warenlieferungen zwischen unbesetztem und besetztem Gebiet sind der Gefahr der Beschlagnahme durch die Besatzungsmacht ausgesetzt. Die Firma Herkules in Hannover-Limmer beklagt die Beschlagnahme von Gummiabsätzen und -sohlen bei einer geplanten Lieferung an Kunden in Wald und fordert von dem dortigen Besatzungsamt Ersatz für den Verlust.

-Seite 1-

                         Herkules
Gummiwarenfabrik – Rud. Marx u[nd] Co. – Hannover/Limmer

 RM/L.                           Hannover-Limmer, den 4. August 1923.

           An das
                         Besatzungsamt
                                         Wald b[ei] Solingen.

       Wir haben im Ruhrgebiet hunderte von alten Kunden, welche
regelmässig ihren Bedarf bei uns decken. Als die Besatzung begann und die
Lieferungsmöglichkeiten von Tag zu Tag schwieriger wurden, wurden wir von
dem grössten Teil unserer Kunden geradezu um Lieferung bedrängt.
       Wir haben es als unsere vornehmste Pflicht betrachtet, gerade
in der jetzigen Lage unsere Kunden im Ruhrgebiet unter allen Umständen
mit Warenlieferung zu besorgen, zumal wir Artikel des täglichen Bedarfs,
nämlich Gummiabsätze und -sohlen fabrizieren. Da keine anderen Versand-
möglichkeiten mehr bestanden waren wir gezwungen, unsere Sendungen nach
Elberfeld zu leiten und von dort aus ins besetzte Gebiet schaffen zu
lassen.
       Wie dortseits inzwischen bekannt ist, wurden uns Ende Juni d[ieses] J[ahres]
7 Säcke von der fremdländischen Besatzung beschlagnahmt. Die von unserem
zuständigen Vertreter, Herrn Eugen Müller, Wald b[ei] Solingen, Charlottenstr.
sofort unternommenen Schritte zur Wiederbeschaffung der Ware waren er-
folglos. Wir wenden uns daher in unserer Not mit dem dringenden Ersuchen
an das Besatzungsamt, uns für den entstandenen Verlust zu entschädigen.
                                                                       b[itte] w[enden]
4. August 1923 weiterlesen

11. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923

Paul Fischer wurde von den Belgiern als Polizeispitzel verhaftet und verurteilt. Durch die Haft hatte er 500 000M Lohnausfall. Er bittet die Stadt Emmerich im Zuge der Ruhrhilfe um Entschädigung.

Emmerich den 11.6.1923.
201.
An die Stadtverwaltung Emmerich!

Betreff:
Ruhrhilfe!
Erlaube mir der Stadtverwaltung
mitzuteilen dass ich Paul Fischer
wohnhaft Hotel zur Post am 2. April
von den Belgiern wie bereits
bekant als Polizeispitzel
verhaftet u. zu 40 Tg.  Gefängnis
verurteilt wurde Da ich während
dieser Zeit durch Lohnausfall,
Zurückhaltung des Zimmers u
sonstigen Verlust einen Schaden
von 500 000M habe möchte ich die
Stadtverwaltung ersuchen ob ich
nicht wie bei sonstigen Fällen
durch die Ruhrhilfe entschädigt
werden könnte.
Hochachtung
Paul Fischer
Buchbinder

26. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923

Im Auftrag des Bürgermeisters wird an den Regierungspräsidenten in Düsseldorf geschrieben. In Emmerich haben die Speditionen einen Großteil ihrer Arbeit eingebüsst. Viele Betriebe wurden stillgelegt und deren Arbeiter und Angestellte sind arbeitslos geworden oder stehen kurz davor ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Es soll geklärt werden, ob dies alleinig an der Besatzung liegt oder ob die allgemeine Einstellung der Rheinschifffahrt verantwortlich ist. Weiterhin ist zu klären wie welche Arbeiter bzw. Angestellte entschädigt werden können.

Der Bürgermeister. Emmerich, den 26. Mai 1923. 4
V
sd./1) Schreiben, wie An unten.
den Herrn Regierungs – Präsidenten
nach 1 W. vorlegen.
4 E. , 26/5. 23. in Düsseldorf.
[…]
Betrifft: Erwerbslosenunterstützung.

Eine Reihe von Fällen geben mir Veranlassung,
mich um Auskunftserteilung an die dortige Stelle zu wen-
den. Mehrere hiesige Rhein-Speditionen, deren Tätigkeit
sich nur oder in erster Linie auf die Spedition-, Verla-
dung-, Zollabfertigung- und Lagerung von Waren bezieht,
die mit den Rheinischiffen ankommen oder abgehen, haben
ihren Betrieb ganz oder teilweise schliessen müssen. Die
Stillegung ist ursprünglich dadurch erfolgt, dass fremde
bewaffnete Zollbeamte und Militärs die Transportarbeiter
der betreffenden Firmen auf den ankommenden Schiffen und
den Landebrücken an dem Ein- und Ausladen gewaltsam hin-
derten. Heute beruht das Stilliegen dieser Betriebe einer-
seits auf dem Erliegen der gesamten deutschen Rheinschiff-
fahrt, andererseits darauf, dass jederzeit die bewaffnete
Macht sich den Wagentransport auf den Rhein sofort hin-
dernd in den Weg stellen wird. Die Frage, ob die Transport-
arbeiter als “unmittelbar betroffen” anzusehen sind, ist
bejaht worden. Zweifelhaft dagegen ist die Frage, inwieweit, die
übrigen in demselben Betriebe Beschäftigten als solche
anzusehen sind, so die Lagerarbeiter, und besonders die
kaufmännischen Angestellten (wie mit der Zollabferti-
gung

gung Beschäftigten, ferner Expedienten, Kassierer, Buch-
halter ) . Die Tätigkeit der letztgenannten hat mit der
Unmöglichkeit, Waren herein und heraus zu bekommen, ihr
Ende erreicht; dagegen ist ihre Tätigkeit nicht durch un-
mittelbare Waffengewalt lahmgelegt worden. Heute beruht

ihre Arbeitslosigkeit auf der gesamten Stockung des
Rheinverkehrs und aus dem hieraus folgenden Mangel an
Aufträgen. Sind die Genannten als mittelbar oder als
unmittelbar betroffen anzusehen? Wo ist die Grenze?
Ist der Buchhalter, der zunächst noch wochenlang Bücher
nachtragen kann, während der Kassierer schon längst nichts
mehr zu tun hat, nur mittelbar betroffen?
Es liegt naturgemäss eine Härte darin, dass die
im gleichen Betrieben Beschäftigten, teils als unmittel-
bar teils als mittelbar betroffene behandelt werden
sollen. Dies führt, besonders da die Arbeitslosigkeit
schon so lange anhält, zu grösserer Unzufriedenheit. Ist
es nicht zur Vermeidung von grösseren Schwierigkeiten
und mit Rücksicht auf die schon vor langer Zeit erfolg-
ten unmittelbaren Eingriffe überhaupt zweckmässig, den
Unterschied fallen zu lassen und alle Arbeitnehmer der
genannten Betriebe als mittelbar betroffene zu behan-
deln? Dies rechtfertigt sich wohl auch deshalb, weil die
Arbeitslosigkeit heute ja auf der allgemeinen Verkehrs-
behinderung und Mangel an Aufträgen überhaupt beruht,
also heute nur mehr als mittelbare Folge des Eingreifens
der fremden Macht anzusprechen ist.
Im Interesse der Sache wird in dieser Angelegen-
heit, die gerade hier eine grössere Anzahl von Firmen be-
trifft, um baldige Antwort an mich gebeten.

I.A.