Schlagwort-Archive: Energiepreise

31. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 31.12.1923

Der Vorsitzende des Kreisausschuss ersucht bei den Bürgermeistereien Verbilligung von Strom, Gas und Wasser für Erwerbslose.

Der Landrat u[nd]. Vorsitzende
des Kreisausschusses des
Siegkreises
A I N[umme]r 4770

Siegburg, den 31. Dezember 1923.

ab 2.1.1923 R

1.) an die Herren Bürgermeister des Kreises.

sofort

Die Vertreter der Erwerbslosen aus dem Siegkreis
sind sowohl mündlich wie auch schriftlich bei der hie-
sigen Stelle wegen einer Verbilligung des Bezuges von
elektr[ischen]. Licht, Gas und Wasser vorstellig geworden. Sie
haben dabei darauf hingewiesen, dass z[um]. B[eispiel]. in der Stadt
Siegburg bereits eine Verbilligung in erheblichem Um-
fange vorgenommen worden sei. Es bedarf keiner Frage,
dass die Erwerbslosen in Anbetracht der ihnen zur Ver-
fügung stehenden geringen Barbezüge in den meisten
Fällen nicht in der Lage sind, die vollen Preise für
elektr[isches]. Licht. Gas und Wasser zu zahlen, sodass der Antrag
durhaus begründet erscheint. Da indessen die Verhält-
nisse in den einzelnen Bürgermeistereien des Kreises
sehr verschieden sind, eignet sich die Angelegenheit
nicht zu einer einheitlichen Regelung für den ganzen
Kreis, vielmehr wird sie örtlich unter Berücksichtigung
der jeweils vorliegenden besonderen Verhältnisse zu regeln sein.

Ich ersuche hiernach alsbald in eine Prüfung der
Angelegenheit einzutreten und mir bis zum 12.1.1924
zu berichten, ob und in welchem Umfange für die Erwerbs-
losen eine Verbilligung des Preises für elektr[isches]. Licht,
Gas und Wasser vorgenommen worden ist. Eine Beteiligung
des Kreises an den Kosten der Verbilligung kommt nicht
in Betracht.

18. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 18.12.1923

Antrag des Kreisausschusses der Erwerbslosen des Siegkreises auf die Verbilligung der Licht- und Wasserpreise und eine Unterstützung der Kreisverwaltung für die Gemeinden, um eine möglichst weitgreifende finanzielle Hilfestellung für Erwerbslose zu ermöglichen.

An                                                                                                                                                                                 die Kreisverwaltung des Siegkreises.

Antrag auf Verbilligung der Licht- und Wasserpreise                                                                      für die Erwerbslosen des Siegkreises durch den Kreis.

Begründung.

Da verschiedene Gemeinden des Kreises schon der                                                                               zwingenden Not folgend, für die Erwerbslosen, die oben                                                              angeführten Preise bedeutend verbilligt haben, aber die                                                                  meisten Gemeinden noch nicht b.z.w. dazu nicht in der                                                                      Lage sind, fordern wir die Kreisverwaltung auf sofort                                                                   Maßnahmen zu treffen, um eine durchgreifende Verbilligung                                                         auf alle Erwerbslosen des Kreises auszudehnen.

Kreisausschuss der Erwerbslosen des Siegkreises                                                                       Siegburg, den 18. Dezember 1923                                                                                                                    J.A.                                                                                                                                                                                gez. Georg Ludwig.                                                                                                                                          (L.S.) Der Obermann J. V. G. Ludwig.

23. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 23. Oktober1923

Der Höhscheider Bürgermeister Hugo Pohlig schildert die Not der Heimarbeiter.

                         Aus Stadt und Umgegend.
                                                                      Solingen, 23. Oktober.
        Zu den Schwierigkeiten in der Solinger Heimindustrie
von denen in den letzten Wochen wiederholt die Rede gewesen ist,
nimmt jetzt Bürgermeister Pohlig von Höhscheid Stellung, indem
er uns bittet, seine folgenden Aeußerungen und Anregungen zu
veröffentlichen:
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25. Juli 1923

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Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 663, Schreiben 25. Juli 1923

Ruhrbesetzung: Die Stadt Wald erleidet durch die Abschnürung von der Ferngasversorgung aus dem Ruhrgebiet einen „ungeheuren Schaden“. Durch den Wegfall der Einnahmen aus dem städtischen Gaswerk fehlen die Mittel für den öffentlichen Wohnungsbau und verschärfen das bestehende „entsetzliche Wohnungselend“.

-Seite 1-

                                W[ald], 25. Juli [192]3.

       Betrifft:
Kredithilfe wegen Ausfälle beim Gas-
werk.
           —
   Ohne Vorgang.
           —

                          Die Finanznot der Gemeind[e]
                 ist infolge der in den letzten Wochen
                 eingetretenen weiteren gewaltigen
                 Markentwertung aufs äusserste gestie-
                 gen und droht zur Katastrophe auszu-
                 wachsen. Für die dringendsten laufen-
                 den Bedürfnisse ist nur zu einem Bruc[h-]
                 teil Deckung vorhanden, ganz zu schwe[i-]
                 gen von dem ausserordentlichen Bedarf
                 für Bauzwecke, Notstandsarbeiten etc.
                          Trotz der überwiegenden
                 Linksmehrheit im hiesigen Stadtver-
                 ordneten-Kollegium ist es mir s[einer] Z[ei]t
                 nach schweren Kämpfen gelungen, den
                 Gaspreis so hoch festzusetzen, daß
                 mit erheblichen Ueberschuessen gerech-
                 net werden konnte, die zur Finanzie-
                 rung der städtischen Wohnungsbauten
                 Verwendung finden sollten. Bereits
                 in den ersten Monaten des Kalender-
                 jahres konnten 170 Millionen M[ark] Ueber-
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18. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 18.07.1923

Erhöhung der Preise für Wasser, Strom und Gas durch die Städtischen Betriebswerke in Euskirchen.

          Gemäß Beschluß des Stadtverordneten-Kollegiums werden die
Minimalsätze für Wasser vom 1. Juli ab um 300% erhöht. – Der
Preis des nach Messer bezogenen Wassers beträgt 900 – Mk. pro cbm.
         Infolge Erhöhung der Kohlenpreise ab 9. Juli, sind die für Juli
bekannt gegebenen Gas- u d [und] Elektrizitätspreise überholt. Da im
Juli weitere Kohlenpreiserhöhungen zu erwarten sind, werden die
endgültigen Julipreise für Gas und Elektrizität noch bekannt ge-
geben.
                                                                                               Städt. Betriebswerke.

27. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Volksblatt vom 27.06.1923

Bericht über die prozentuale Preissteigerung von Lebensmitteln und Energiekosten in Köln.

         * Die Teuerungszahl. Die Lebenshaltungskosten einer vier-
köpfigen Familie betrugen in Köln nach dem Stande der Preise
vom 20. Juni 1923 auf vier Wochen insgesamt 1 703 604 Mark
(d. s. 73,62 Prozent mehr gegen den 6. Juni). Gegen das letzte
Friedensjahr ergibt sich bei den Ausgaben für Nahrungsmittel eine
Zunahme um das 16 108fache, bei denen für Reinigung, Heizung
und Beleuchtung um das 18 075fache, für die Wohnung um das
423fache, für Bekleidung und Wäsche um das 19 490fache für
Steuern, Beiträge usw. um das 14 652fache und bei den Gesamt-
ausgaben eine Steigerung um das 13 072fache. Die gesamten
Lebenshaltungskosten stiegen vom 23. Mai auf den 20. Juni
um 165,76 Prozent. Man kann die vorstehenden Zahlen an-
gesichts der hiesigen, mindestens gleichgearteten Teuerungsver-
hältnisse ohne weiteres auch für Euskirchen als maßgebend an-
sehen.

2. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 2.6.1923

Auch die Gas- und Wasserpreise werden regelmäßig erhöht.

    Gas-
und Wasserpreise.
Ab 1. dieses Monats
betragen die Preise
a) für Gas allgemein
     1050 M je cbm.
b) für Wasser nach Mes-
     ser 410 M je cbm.
c) desgleichen nach Ein-
     schätzung wird zu den
     bisherig. Preisen ein
     weiterer Zuschlag von
     100 vom Hundert erhoben.
Der Verkaufspreis für
Gaskoks beträgt 16 000 M
je Ztr. ab Lager Gaswerk.
Die Mahngebühren für
Gas- u. Wasserverbrauchs
-rechnungen betragen:
bei erstmaliger Vor-
zeigung                      500 M
bei zweitmaliger
Vorzeigung            1000 M
für Wegnahme des
Gasmessers            1500 M
für Wiederaufstel-
lung des Gas-
messers                 2000 M
Cleve, den 1. Juni 1923
Der Bürgermeister

12. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 12. April 1923

                 Amtliche Veröffentlichungen.
                                           
              Verordnung der Stadtgemeinden
Solingen, Ohligs, Wald, Höhscheid u. Gräfrath
                über Brennstoff-Höchstpreise.
       Auf Grund des Gesetzes über Höchstpreise
vom 4. August 1914 in der zurzeit geltenden
Fassung werden für den Umfang der oben-
genannten Städte nach Anhörung der Ver-
braucher und Handelsvertreter folgende Höchst-
preise festgesetzt:
                                     M[ark]                                                M[ark]
Stücke                         10600       Steink[ohlen]-Briketts       –.–
Bestmel[?] Kohlen   9250       Eiformbriketts                       –.–
Förderkohlen             8410       Gießkoks                            11830
Fettnuß  1 – 3           10780       Koks
      „                  4           10450           30 mm aufw[ärts]     13460
Eßnuß 1 und 2         11690           20/40                               12600
      „       3                      11250           10/20                               11190
      „       4                      10450       Schlammkohlen              4580
Anthrazit 1                11650       Braunkohlenbr[iketts] 5840
Anthrazit 2                12910       Braunkohlen                      3210
Anthrazit 3                11660
für einen Zentner ab Lager. Die festgesetzten
Preise sind auf den Lägern und Verkaufsstellen
gut sichtbar auszuhängen. Die Preise für ein-
geführte In- und Auslandsbrennstoffe sind im
Einvernehmen mit den zuständigen Ortskohlen-
stellen in jedem Falle festzusetzen. Die bisherigen
Preisfestsetzungen werden von diesem Zeit-
punkte ab aufgehoben. Die Verordnung tritt
mit Wirkung vom 1. April 1923 in Kraft.
       Es wird darauf hingewiesen, daß Zuwider-
handlungen gegen die vorstehenden Bestimmun-
g
en auf Grund der Bekanntmachung des Reichs-
kommissars betreffend Brennstoffversorgung der
Haushaltungen, der Landwirtschaft und des
Kleingewerbes vom 30. Dezember 1920 in ihrer
Fassung vom 15. April 1921, 24. September
1921, 20. Mai und 27. Juli 1922 in Verbindung
mit § 7 der Bekanntmachung des Reichskanz-
lers vom 28. Februar 1917 (R[eichs]g[esetz]bl[att] S. 193) be-
treffend die Bestellung eines Reichskohlenkom-
missars mit Geldstrafe bis zu 100 000 Mark und
Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder einer
dieser Strafen bestraft werden, sowie daß im
Falle der Beurteilung auf Einziehung der be-
treffenden Brennstoffe ohne Rücksicht auf den
Eigentümer erkannt werden kann.
       Solingen, den 11. April 1923.
              Für Solingen: Der Oberbürgermeister:
                        I[n] V[ertretung]: Der Beigeordnete: Schaal.
                        Für Ohligs: Der Bürgermeister:
                    I. V.: Der Beigeordnete: Dr. Langhans.
                        Für Wald: Der Bürgermeister:
                    I. V.: Der Beigeordnete: Lange.
     Für Gräfrath: Der Bürgermeister Bartlau.
       Für Höhscheid: Der Bürgermeister Pohlig.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 12. April 1923

21. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. März 1923

Das Solinger Tageblatt kritisiert die andauernde Blockadehaltung der kommunistischen Mehrheit bei Entscheidungen in der Höhscheider Stadtverordnetenversammlung. Den Kommunisten wird zur Last gelegt, sie würden mit ihrer Politik die Versorgung der Bevölkerung gefährden.

                                  Aus dem Landkreise Solingen.
       ʘ Höhscheid, 21. März. Die gestrige Stadtverordnetensitzung
stand wieder einmal ganz unter dem Einfluß der Katastrophenpolitik,
die die Höhscheider Kommunisten in ihrem notorischen Eigensinn seit
einigen Monaten zur Richtschnur ihres Handelns gemacht haben.
Gleich nach den Geschäftlichen Mitteilungen, in denen die von uns
bereits veröffentlichte Festsetzung der Zuschläge zu den Realsteuern
durch den Regierungspräsidenten und den Bezirksausschuß bekannt
gegeben wurden, gab Stadtverordneter Lüchem (Kom[munisten]) im Auftrage
seiner Fraktion die Erklärung ab, daß seine Fraktion es fernerhin
ablehne, positive Mitarbeit zu leisten, bis die Beanstandung
des Beschlusses N[umme]r 9 vom 24. November 1922 betreffend die
Wohlfahrtsunterstützungssätze zurückgenommen sei und positive Unter-
lagen dafür gegeben seien, daß das Selbstverwaltungsrecht der Ge-
meinde sabotierende Verfügungen der höheren Instanzen nicht mehr
ergehen würden. Er verlas darauf folgende Erklärung der K.P.D.:
21. März 1923 weiterlesen

22. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 1261 „Gas- und Wasserwerk, Protokollbuch“ 1916-1933

Die Kommission des Troisdorfer Gas-und Wasserwerks beschloss die nochmalige Erhöhung von Preisen für Gas, Koks und Wasser.

                                                  Verhandelt
                             Troisdorf, den 22.II.23.

Anwesend
Beigeordneter Hagen
als Vorsitzender
und die Mitglieder

Schlimgen
Schagen
Schüthuth
Müller Frz.

Zaun Gasmstr.

Auf Einladung hatte sich die
Gas- und Wasserwerkskom-
mission im Rathause ver-
sammelt um über fol-
genden Punkt Beschluß zu
fassen.

Festsetzung der Gas- und
Wasserpreise.

Es wurde beraten und be-
schlossen wie folgt:

Ab 1. Februar 1923 werden
folgende Preise festgesetzt
für Gas       = 880 M je cbm
für Wasser = 200 M  ”    ”
für Koks      = 10 000 M je Ctr.

Den Abnehmern soll bekannt
gegeben werden, daß eine
Preisfestsetzung der jeweili-
gen Gas- Wasser- und Koks
preisen im Voraus nicht
erfolgen kann, da die zur
Berechnung der Preise er-
forderlichen Unterlagen erst
später bekannt werden.

                  v. g. u.
J. Schlimgen Franz Müller Schagen
Schüthuth Hagen