Schlagwort-Archive: Emmerich am Rhein

20. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/615 „Sonntagsfeier und öffentliche Lustbarkeiten, Volksunterhaltungsabende,“ 1923 – 1927

Der Landrat in Wesel schreibt an die Emmericher Wirte Wilhelm Tüß, Hugo Kuß und an die Stadtverwaltung. Aufgrund der besonderen Verhältnisse durch die Besatzung in Emmerich sind Tanzveranstaltungen nur einmal pro Monat erlaubt.

Abschrift AV 4/8 59
Der Landrat. Wesel, den 20. November 3.
I./ 1218.
3389
an den Gastwirt Herrn Wilhelm Tüß, Emmerich , Wassenbergstr. 68
an den Gastwirt Herrn Hugo Kuß, Emmerich, Speelbergerstr. 109.

Auf Ihre Beschwerde vom 5. Oktober 1923 teile ich Ihnen
rüfung der Angelegenheit mit, daß ich in Überein-
stimmung mit dem Herrn Bürgermeister in Emmerich, mit Rück-
sicht auf die augenblickliche allgemeine wirtschaftspoliti-
sche Lage und der besonderen Verhälntnisse in Emmerich die
Abhaltung von Tanzlustbarkeiten 1 mal im Monat für genügend
erachte.
gez. Dr. Schneemann.
– – – – – – – –
Abschrift zur gefl. Kenntnis. […]
An den
Herrn Bürgermeister
in
Emmerich

19. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/871 „Allgemeine Verfügungen in Schulangelegenheiten, Schulaufsichtsbehörden, Kreis- und Lokalschulinspektionen, Schulvorstände- und Bezirke“ 1923 – 1927

Da Brennstoffe und Leuchtmittel durch die Inflation extrem teuer geworden sind, wird der Schulbeginn an der katholischen höheren Mädchenschule in Emmerich auf 8:30 verschoben.

Ech. 19. 11.  1923.

1) An
Fräulein Schulvorsteherin Oberlehrerin Meyer
Hier.
Wegen der dauernden Verteuerung des Brennstoffes und
der Leuchtmittel sind die Leiter der hiesigen Volksschu-
len dahin übereingekommen, bis auf weiteres den Schul-
beginn des morgens auf 8 1/2 fortbestehen zu lassen.
Vielen Haushalten wird dadurch des morgens die Aus-
gabe für Licht und auch ein wesentlicher Teil der Tages-
ausgabe für Heizmaterial erspart. Das hiesige Gymnasium
hat den bisherigen Unterrichtsanfang ebenfalls auf
8 1/2 Uhr bestehen lassen.
Um eine Gleichmässigkeit bei allen Schulen hiesiger Stadt
zu erreichen, bitte ich, auch den Schulbeginn für die
katholische höhere Mädchenschule ebenfalls bis auf
weiteres auf 8 1/2 Uhr bestehen zu lassen.
Den Herrn Kreisschulrat in Wesel habe ich von dem
Inhalte vorstehenden Schreibens benachrichtigt.

ab 19/2 2) Abschrift vorst. Schreibens dem Herrn Kreisschulrat
übersenden zur gefl. Kenntnis und mit der Bitte um
Zustimmung.

3) W.v.
D.B.

30. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/584 „Recherchen nach politischen Agitatoren, Anarchisten, ausgewiesenen Sozialdemokraten und Spionen, politische Flugblätter (spez.)“ 1922 – 1923

Im Ruhrgebiet sollen zwei bolschewistische Agitatoren aufgetaucht sein. Die Nachricht soll auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Abschrift. A V 4/2.
Der Staatskommisar Berlin N.W.7, den 6. Oktober 1923
öffentliche Ordnung. Dorotheenstrasse 50.
Nr.  I. 5952/23.
Reichskommissar für Überwachung Berlin, den 30. September 1923.
öffentlichen Ordnung.
Nr. 8320/23 IV.
An den Herrn Preussischen Staatskommissar für öffentliche
Ordnung,
Berlin.
Betr. Bolchewistische Agitation im Ruhrgebiet.
– – – – – – – – – –
Wie aus einer Notiz in der russischen Zeitung Nowoje Wremja”
hervorgeht, sollen in das Ruhrgebiet zwei bolschewistische Agenten
namens Frolow und Chawkin entsandt worden sein. Die Genannten stammen
angeblich aus der Stadt Lebedin im Gouvernement Charkow. Frolow, ein
ehemaliger Bauer, war Führer der reitenden Gendarmerie in Lebedin.
Er soll persönlich an den Hinrichtungen mehrerer Offiziere und Guts-
besitzer im Sommer 1919 teilgenommen haben und gegen die Bevölkerung
mit bestialischer Grausamkeit aufgetreten sein. Chawkin wirs als Sohn
eines Uhrmachermeisters bezeichnet, der bei Ausbruch der bolschewi-
stischen Revolution noch Gymnasiast war. Er soll mehrere seiner Klas-
senkameraden an Bolschewisten verraten und dadurch die Erschiessung
derselben herbeigeführt haben.
Ich stelle ergebenst anheim, soweit möglich, die Nachricht auf
die Richtigkeit einer Nachprüfung zu unterziehen und wäre für Mittei-
lung etwaiger bemerkenswerter Wahrnehmungen dankbar.
gez. Unterschrift.
– – – – – – – – – –
Abschrift übersende ich mit der Bitte, geeignete Feststellungen
gefälligst herbeizuführen und mich über das Ergebnis zu unterrichten.
In Vertretung: Unterschrift.
An den Herrn Oberpräsidenten – Meldestelle – Münster.
– – – – – – – – – –
Der Oberpräsident.
Tgb. Nr.5072/23 III M. Münster, den 11.10. 1923.
An den Herrn Regierungspräsidenten, Düsseldorf
Barmen, Rathaus.
Abschrift übersende ich zur gefl. Kenntnisnahme. Ich bitte um
Fahndungseinleitung und Äusserung über das Ergebnis.
J. A. gez. Mertens.
(L.S.) Beglaubigt: Unterschrift, P.LT.
– – – – – – – – – –
Der Regierungspräsident. 3089
zu Düsseldorf.
Nr. 2241 B. z.Zt. Barmen, den 15. Oktober 23.
Abschrift übersende ich zur Kenntnis und weiteren Veranlassung,
J. V.
Unterschrift
An die Herren Landräte pp.
– – – – – – – – – –
Der Landrat.
M. St. 557. Wesel, den 23. Oktober 23.
Abschrift zur gefl. Kenntnis, Feststellung und gegebenenfalls
zum Bericht.
J. V.
An den Herrn Bürgermeister […]
in Emmerich

 

 

 

21. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/952 „Katholische höhere Mädchenschule“ 1922 – 1923

Das Schulgeld an der kath. höheren Mädchenschule in Emmerich wird auf 30 Millionen Mark pro Kind festgelegt. Auswärtige Kinder sollen den doppelten Betrag zahlen. Ab Oktober soll das Schulgeld 1 Goldmark pro Kind betragen.

No 1984 I. E. 20/7. 23. A II 3/3 318
Die gestiegenen Gehälter und die hochpreisigen Schulunter
haltungskosten machen eine weitere Erhöhung
des Schulgeldes notwendig.
Zur Sitzung des Schulausschusses
F. Roos
[…]

Sitzung
des Schulvorstandes der kath. höheren Mädchenschule am 21.9.23.
Anwesend 7 Mitglieder.
– – – – – –
1. Erhöhung des Schulgeldes.
Mit Rücksicht auf die Steigerung der Gehälter und sonstigen
Afwendungen für die Schule wurde beschlossen, das Schulgeld für
den Monat September auf 30 Millionen je kind festzusetzen;
auswärtige Kinder und Kinder holländischer Staatsangehörigkeit
sollen den doppelten Betrag zahlen. Vom 1. Oktober soll das
Schulgeld 1 Goldmark je Kind und Monat nach dem Stande des
Dollars letzter Briefkurs in der 1. Woche des Monats betragen,
der durch Anfrage bei dem Vorstandsmitglied Herrn Evers festzu-
stellen ist. Die Einziehung des Schulgeldes soll dann sofort
erfolgen; die alten Hebezettel sollen noch aufgebraucht werden.
// //
ab 26/9. Ech.24. 9. 1923.
[…] 1) Abschrift der Stadtkasse zur Kenntnis und weiteren Veranlassung
2) Dem Rechn. Büro zur Kenntnis.
3) Z.d.Akt.
D. Vors.
[…]

24/9

10. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1295 „Errichtung einer Preisprüfungsstelle, Preistreiberei“ 1921 – 1924

Der Oberstaatsanwalt aus Kleve erkundigt sich über die Versorgungslage mit Lebensmitteln in Emmerich und ob diese für die Bevölkerung bezahlbar sind.

Der Oberstaatsanwalt. Cleve, den 10. September 1923.
VIII 20/1869. 2700
Ich ersuche um Bericht, ob die Zufuhr
von Gemüsen, Kartoffeln, Obst und anderer Landes-
produkte in einer für die ausreichende Versorgung
aller Schichten der Bevölkerung genügenden Menge
erfolgt, und ob sich die Preise in einer der Kauf-
kraft der breiteren Schichten der Bevölkerung ent-
sprechenden Höhe halten. Im Falle der Verneinung
dieser Fragen ersuche ich um Bericht über die Grün-
de der unzulänglichen Zufuhr insbesondere ob An-
lass zu der Annahme besteht, dass die Zurückhaltung
aus preistreiberischer Absicht erfolgt, und ob
etwa die Einrichtung von Marktgerichten zweckmässig
und geboten ist.

Die Polizei-Verwaltung: […] 24/IX. 23.

An die Polizeiverwaltung
in
Emmerich

Zuschreiben: […] Emmerich; 24./IX.23
An den Herrn […] in Cleve
Zum dortigen Schreiben v. 10/IX. 23. VIII 20/1869
wird berichtet, daß die Beschränkung der hiesigen
Märkte eine geringe ist, die keineswegs
zur Versorgung der Bevölkerung ausreicht. Infolge
dieser Zustände hat neuerdings die Stadtverwaltung
selbst die Versorgung in die Hand genommen.
Preistreiberei oder Zurückhaltung von Waren kommen
hierbei nicht in Frage.
[…] Z. d. A.

30. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/176 „Fürsorge für aus dem besetzten und Einbruchsgebiet ausgewiesene Beamte (gen. u. spez.)“ 1923 – 1926

Die Vergütung für die Abschätzung des Hausrates mit Ausweisung bedrohter Beamter, Angestellter und Arbeiter wird erhöht.

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Der Aufsichtsrichter. Emmerich, den 30. August 1923
XIII  2/21 […]
Betrifft: Abschätzung des Hausrats
Mit Ausweisung bedrohter Beamten pp.

Mit Bezug auf meine Mitteilung vom 21.
April 1923 – VIII – 22/19 – teile ich ergebenst mit, dass mit
dem Gerichtsvollzieher Wuwer eine Erhöhung der Vergütung für
Abschätzung des Hausrats mit Ausweisung bedrohter Beamten,
Angestellten und Arbeiter dahin vereinbart ist, dass die Ver-
gütung beträgt:
bei einem Gesamtwert der geschätzten Gegenstände
von nicht über 100.000.000 Mark 50.000 Mark
für jede weitere 20.000.000 Mark 10.000 Mark
bis zu 100.000 Mark.
[…]
Amtsgerichtsrat.
Z.d.A. […]
An […] 4/923.
das Bürgermeisteramt
Emmerich

19. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1274 „Maßnahmen gegen die Fleischteuerung (gen. u. spez.)“ 1912 – 1928

Die Lebensmittelnot ist stark angestiegen. Die Bauern werden dazu aufgerufen mit Abschaffung der Zwangswirtschaft zu zeigen, dass sie im Stande sind die Städte selbständig ausreichend mit Lebensmiteln zu versorgen.

Aufruf! 211

Die Lebensmittelnot ist aufs Höchste gestiegen. Fein-
deshand unterbindet die Zufuhr. Mangel an Kartoffeln, Ge-
müse und Fleisch macht sich empfindlich bemerkbar. Die Zu-
kunft der Brotversorgung gibt zu Besorgnissen Anlass.
Landwirte! Ihr habt mit Recht über die Fesseln der
Zwangswirtschaft geklagt; heute is die Zwangswirtschaft ge-
fallen; ihr letzer Pfeiler, die Getreide-Zwangswirtschaft
wird am 15. September ds. Js. beseitigt. Zeigt nunmehr, dass
die Zwangswirtschaft nicht nötig ist; beweist, dass Ihr
unter freier Wirtschaft im Stande seid, die Städte genügend
mit Lebensmitteln zu beliefern. Darum beschickt die Wochen-
märkte reichlich mit Gemüse, Butter, Eiern namentlich aber
mit Kartoffeln, da gerade hieran grösster Mangel herrscht;
die Polizei ist angewiesen, Euch
auf dem Markt und den Zufahrt-
strassen zu schützen und mög-
lichst wenig in den Marktbetrieb
einzugreifen.
Verkauft euer Schlachtvieh, soweit es irgendwie
schlachtreif ist, an einheimische Metzger und Händler. Vor-
kehrungen sind getroffen, dass eure Ware möglichst nur der
einheimischen Bevölkerung zukommt-

Der Landrat des Kreises Rees. Die Kreisbauernschaft.
gez. Dr. Schneemann. gez. Eichelberg,
gez. Rob. Baumann.