Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Dezember 1923
Die aktuellen Bestrebungen zur Beseitigung der „Doppelexistenzen“, Ehefrauen sollen zugunsten der Männer ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, lehnt die „Bergische Arbeiterstimme“ aus grundsätzlichen Überlegungen entschieden ab. Die „Emanzipation der Frau von der Abhängigkeit des Mannes“ habe „ihre wirtschaftliche Selbständigkeit zur Voraussetzung. Der Frau die wirtschaftliche Existenz absprechen oder gar nehmen, bedeutet weiter nichts wie Preisgabe der persönlichen Freiheit der Frau“.
Das Recht der Frau auf Arbeit!
Die jetzige Wirtschaftskrise zeigt so drastisch, daß es für die
Proletarier ein Recht auf Arbeit in der kapitalistischen Gesell-
schäfts„ordnung“ nicht gibt. Um die Auswirkungen der Krise
und die Erschütterungen abzuschwächen, ist den kapitalistischen
Interessenten und ihren Handlangern jedes Mittel recht. Ge-
stattet schon das kapitalistische Profitinteresse dem Familien-
vater nicht den Verkauf seiner Arbeitskraft, so wird der ver-
heirateten Frau in der Periode der Krise und des kapitalisti-
schen Aufbaues jedes Recht auf Arbeit abgesprochen. So wird
jetzt wieder mit allen Mitteln die Beseitigung der Doppel-
existenz von den kapitalistischen Geschäftemachern mit allen
Mitteln betrieben. Man tut dies trotzdem es ein schlagender
Beweis von Widersinn der kapitalistischen Wirt-
schaft ist. 13. Dezember 1923 weiterlesen