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15. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. Juli 1923

Die Erklärung Stanley Baldwins wird hinsichtlich der Ruhrbesetzung und Reparationspolitik genau analysiert.

        Zur englischen Regierungserklärung.

   Obwohl der genaue Text der Rede Baldwins
zur Zeit in Berlin noch nicht vorliegt, so kann
doch nach den bisherigen Auszügen der wesent-
lichste und wichtigste Charakter der mit so gro-
ßer Spannung erwarteten englischen Regierungs-
erklärung bereits jetzt im allgemeinen übersehen
werden. Jedenfall eine Entscheidung hat auch
diese Erklärung nicht gebracht, jedoch im gewis-
sen Sinne eine neue Klärung der Verhältnisse.
Bei der Beurteilung des Wertes den die Bald-
winrede für Deutschland wohl haben dürfte, un-
terscheidet man vielleicht am besten zwischen dem,
was Baldwin gesagt hat und dem, was er nicht
gesagt hat. Vor allen Dingen hat der englische
Ministerpräsident mit begrüßenswerter Deutlich-
keit die Notwendigkeit festgestellt, daß die seit
langem bestehende Periode des Konflikts beige-
legt werden muß. Er hat im weiteren auf die vor-
ausgesehenden unheilvollen Folgen der Ruhrbe-
setzung hingewiesen und gezeigt, daß sich die Vor-
aussagungen verwirklicht haben. Wertvoll ist
die Betonung, daß die Fortsetzung des durch die
Ruhrbesetzung geschaffenen Zustandes eine schwere
Gefahr für ganz Europa ist und daß die Be-
setzung eines Landes durch ein anderes Land
in Friedenszeiten eine bedauerliche Erscheinung
sei, die sobald als möglich beendet werden müsse.
Wenn Baldwin ferner von dem anzustrebenden
ehrenvollen Abschluß des Ruhrkonflikts gespro-
chen hat, so ist anzunehmen, daß damit nicht
nur Frankreich, sondern auch Deutschland ge-
meint ist. Besonderes Gewicht ist auch auf den

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18. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 18. Juni 1923

„Leider finden sich nun trotz aller […] bindenden Beschlüsse im deutschen Wirtschaftsleben doch noch Firmen, die den Handelsverkehr mit Frankreich und Belgien weiter betreiben. […] So wird die deutsche Schneidwarenstadt Solingen augenblicklich von französischen und belgischen Einkäufern überlaufen.“

                           Wirtschaftlicher Teil.
                            Keine Lieferungen
                   nach Frankreich und Belgien.
       Leider wird es vor allem im unbesetzten Deutschland noch viel
zu wenig erkannt, daß ein äußerst wichtiger Stein in der Mauer
unserer Abwehrfront die strikte Ablehnung jeglichen Handels mit
Frankreich und Belgien ist. Die Franzosen und Belgier hingegen
wissen dies genau und haben erkannt, daß hier die Abwehrfront
leider nicht so geschlossen ist, wie sie es unbedingt sein müßte.
Die kürzliche Erklärung der Reichsregierung, daß von ihr ein
offizielles Verbot des Geschäftsverkehrs mit Frankreich und Bel-
gien nicht erwartet werden könnte, ist von verschiedenen Seiten
so ausgelegt worden, daß eine Belieferung dieser Länder statt-
finden könne. Das ist völlig irrig. Unter den obwaltenden Um-
ständen muß einesteils aus politischen Gründen, andererseits aus
wirtschaftlichen Gründen jeder Handelsverkehr mit Frankreich und
Belgien abgelehnt werden. Auch der Reichsverband der Deutschen
Industrie, der nach dieser Regierungsäußerung zu dieser außer-
ordentlich wichtigen Frage in seinem Präsidium am 15. Mai
nochmals Stellung genommen hat, ist zu dem Ergebnis gekommen,
daß nach wie vor der schon früher bekanntgegebene Standpunkt
aufrecht erhalten werden muß, nach dem von Angeboten nach
Frankreich und Belgien und von der Uebernahme neuer Auf-  
träge, ebenso wie vom Warenbezug von dort Abstand genommen
werden muß. Was die Frage der laufenden Verträge anbetrifft,
so hat das Präsidium des Reichsverbandes beschlossen, die Ent-
scheidung über deren Abwicklung nicht den einzelnen Fachver-
bänden zu überlassen, sondern einheitlich in jedem Falle der Ent-
scheidung der zuständigen Außenhandelsstelle anheim zu
geben.
       Der Ausschuß der Außenhandelsstelle zu Elberfeld für Eisen-
und Stahlwaren hat bereits in seiner Sitzung am 27. April zu
dieser Frage Stellung genommen und ebenfalls beschlossen, für
das Gebiet der Außenhandelsstelle Ausfuhrbewilligungen nach
Frankreich und Belgien nicht mehr zu erteilen. Der Vorstand des
Eisen- und Stahlwaren-Industriebundes in Elberfeld hat sich in
seiner letzten Sitzung am 14. Juni ebenfalls auf den Standpunkt
gestellt, daß jeder direkte oder indirekte Warenverkehr mit Frank-  
reich oder Belgien unterbleiben muß und erwartet, daß die ge-
samte Eisen- und Stahlwaren-Industrie Deutschlands nach diesem
Grundsatze unbedingt handelt.
       Leider finden sich nun trotz aller dieser bindenden Beschlüsse
im deutschen Wirtschaftsleben doch noch Firmen, die den Handels-
verkehr mit Frankreich und Belgien weiter betreiben. So wird
lebhaft darüber Klage geführt, daß der Transitverkehr z. B. über
Holland und die Schweiz nach Frankreich und Belgien von deut-
schen Firmen durchgeführt wird. Das bedeutet nicht nur eine
Schwächung unserer Abwehrfront, sondern auch eine schwere Be- 
nachteiligung aller derjenigen Firmen, die sich unbedingt an diese
Verbote halten. Vor allen Dingen aber werden die Firmen in
den besetzten Gebieten geschädigt, denen dieser Handelsverkehr
an und für sich durch die Maßnahmen der Feindmächte unmög-
lich gemacht ist. Die Franzosen und Belgier erkennen aber, wie
gesagt, die Durchbrechung der Einheitsfront in diesem Punkt sehr
wohl und suchen den Warenverkehr nach Frankreich und Belgien
mit allen Mitteln zu erleichtern. So wird die deutsche Schneid-
warenstadt Solingen augenblicklich von französischen und bel-
gischen Einkäufern überlaufen. Diese haben einen Autoverkehr
zwischen Solingen und Verviers errichtet, durch den Waren ohne
Zoll und Ausfuhrbewilligung ausgeführt werden können. Es
bedarf keines weiteren Wortes, daß von jeder anständigen deut-
schen Firma von dieser Möglichkeit der Ausfuhr ebenso wenig,
wie von der Möglichkeit eines Transitverkehrs über andere Län-
der Gebrauch gemacht wird. Man muß sich vor Augen halten,
welche ungeheuren Opfer das deutsche Wirtschaftsleben im Ab-  
wehrkampf bringt, daß hervorragende Vertreter des deutschen
Wirtschaftslebens des besetzten Gebietes im Gefängnis schmachten,
daß viele deutsche Männer und Frauen in diesem Abwehrkampf
ihr Leben haben lassen müssen, daß viele Eisenbahner und Be- 
amte ebenfalls im Kerker festgehalten werden und Unsägliches
erleiden müssen und daß Unzählige mit ihren Familien aus der
Heimat vertrieben worden sind. Kommt dann denen, denen es
glückt, einige Waren nach Frankreich und Belgien zu bringen,
nicht zum Bewußtsein, welche Gefühle sie bei diesen Opfern der
französischen und belgischen Gewaltpolitik auslösen müssen? Es
ist unsere unerschütterliche Pflicht, daß wir die Abwehrfront selbst
unter Bringung der allerschwersten finanziellen und wirtschaft-
lichen Opfer aufrecht erhalten.                                                  I.B.

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13. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Juni 1923

In Elberfeld einigte man sich an der „vollen Freiheit der Rheinlande“ festzuhalten.

In Elberfeld fand sich Sonntag eine sehr große
       Anzahl Vertreter aller wirtschaftlichen Be-
       rufe des Rheinlandes ein, die den einmütigen
       Entschluß bekundeten, unter allen Umständen
       an der vollen Freiheit der Rheinlande und
       Ihrer ungeminderten Zugehörigkeit zum
       Reiche und zu Preußen festzuhalten und
       den Endkampf zu diesem Ziele ungebeugt
       fortzuführen.

8. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. Juni 1923

                     Eine Trauerfeier für Schlageter.
       WTB. Elberfeld, 7. Juni. Die Leiche des von den Fran-
zosen in Düsseldorf erschossenen Schlageter ist auf dem Wege
nach seiner Heimat heute hier eingetroffen und in der Stadthalle
aufgebahrt worden. Auf Veranlassung der Angehörigen und
Freunde Schlageters soll morgen vormittag um 11 Uhr in der
Stadthalle hier eine Trauerfeierlichkeit sein, bei der
Prälat Neumann und Pastor Artur Frick sprechen werden. Als-
dann wird die Leiche zum Hauptbahnhof übergeführt werden,
von wo sie nach Schönau in Baden geleitet wird.
                                       *       *       *

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25. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 25. Mai 1923

Die beim Regierungspräsidenten am 14. Mai 1923 beantragte Erhöhung der Unterstützungssätze für die Arbeitslosen wurde bewilligt, so „daß Solingen inbezug auf die Erwerbslosenunterstützung neuerdings mit dem oberen Kreis zusammen ein selbständiges Wirtschaftsgebiet“ bildet.

                              Fortsetzung der Etatberatungen.
Sorgen um die Erhaltung der Straßenbahn – Zweierlei Maß – Erhöhung der Unterstützungssätze für die Erwerbslosen – Der Kampf um das Kinderkrankenhaus.
[…]
                        Stadtverordnetensitzung in Solingen
                                         vom 24. Mai 1923.
       Nachdem in der gestrigen Sitzung die Einzeletats Nr. 1–17
erledigt worden waren tritt das Kollegium sofort bei Beginn der
Sitzung in die Beratung der weiteren Einzelhaushaltspläne ein.
[…]
Gegen den Haushaltsplan des Wirtschafts- und Tarifamtes
(16,4 Mill[ionen] Mark) werden keine Einwendungen erhoben.
       Eine größere Debatte zeitigt wieder die Beratung des Etats
der
                                  Erwerbslosenfürsorge,
der einen Zuschuß von 147,8 Mill[ionen] Mark benötigt.
       Stadtv[erordnete] Frau Kind (Dem.) fragt an, ob es nicht möglich
sei, auch den weiblichen Erwerbslosen Gelegenheit zu produktiver
Arbeit zu geben. Sie weist u. a. auf die Möglichkeit der Ein-
richtung von Nähstuben hin und meint, man könne die weiblichen
Erwerbslosen z. B. auch für die Durchführung eines gründlichen
Hausputzes in den städtischen Gebäuden (Rathaus usw.) ver-
wenden. Sie schlägt vor, diese Frage einmal mit dem Erwerbs-
losenrat zu besprechen. Auch der Arbeitsnachweis könne sein
Augenmerk mehr darauf richten, wie erwerbslose Frauen und
Mädchen, die früher im Haushalt gearbeitet hätten, ihrem alten
Berufe wieder zugeführt werden können.
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19. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Mai 1923

Einzelne Gemeinden im Kreis Solingen haben eigenmächtig Beamten- und Angestelltengehälter erhöht. Ihnen droht nun die Sperrung der benötigten Reichzuschüsse.

       Keine Erhöhung der städtischen Beamten- und Angestellten-
Gehälter. Die Aktion der städt[ischen] Beamten und Angestellten, die eine
Höherbesoldung über die Gehälter der staatlichen und Reichsbeamten
hinaus, sowie eine Mindestbezahlung nach Gruppe 6 für jeden über
24 Jahre alten männlichen Beamten bezweckte, dürfte nunmehr trotz
des erst in diesen Tagen erfolgten teilweisen Einverständnisses des
Verwaltungsausschusses doch noch ergebnislos verlaufen. Am gestrigen
Nachmittage hat nämlich eine Besprechung dieserhalb mit dem Regie-
rungspräsidenten in Elberfeld stattgefunden, und der Regierungs-
präsident, der über die Frage und ihre Behandlung sehr erstaunt war,
hat, wie wir erfahren, auf das allerschärfste betont, daß eine derartige
Sonderbehandlung und Besserstellung der Gemeindebeamten den
Reichs- und Staatsbeamten gegenüber durchaus unzulässig sei und
daß die Regierung sich bei einer Durchführung der Besserstellung ge-
zwungen sehen werde, die Zahlung der Reichszuschüsse zu der Besol-
dung der Gemeindebeamten einzustellen, was ja auch anzunehmen war.
Von der bereits durchgeführten Besserstellung der Gemeindebeamten in
anderen Städten unseres Kreises, über die wir ja berichtet haben, schien
der Regierungspräsident noch keine Kenntnis zu haben. Sie werden
aber jetzt voraussichtlich aufgefordert werden, über die Maßnahmen
zu berichten und die Sperrung der Reichzuschüsse ist auch für sie zu
erwarten, da eine Genehmigung ihrer Beschlüsse auf keinen Fall in
Aussicht steht. Auch die Beamten, denen der Verwaltungsausschuß
ein Existenzminimum nach Gruppe 6 der Besoldungsordnung in Aus-
sicht gestellt hatte, haben mit dieser Sicherung nicht mehr zu rechnen.
Ob mit der gestrigen Besprechung, in der der Regierungspräsident
vor allen Dingen die Ungerechtigkeit den Reichs- und Staatsbe-
amten gegenüber betonte, die Angelegenheit für Solingen erledigt
ist, kann man noch nicht sagen. Es erscheint uns jedoch als
ausgeschlossen, daß die Stadtverwaltung sich zur Durchführung der
geplanten Maßnahmen entschließen wird, wenn die Regierung die
Zuschußzahlung, die bekanntlich 80 % der gesamten Gehälter beträgt,
einstellt. Jedenfalls ist es auffällig, daß der Punkt nicht auf der
Tagesordnung der am kommenden Mittwoch stattfindenden Stadt-
verordnetensitzung steht, wo vielmehr als 14. Punkt lediglich über eine
Aenderung der Amtsbezeichnungen der städtischen Beamten beschlossen
werden soll.

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14. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 14. Mai 1923     

Die Solinger Erwerbslosen sind mit besonders hohen Preisen konfrontiert. Eine Kommission aus dem Solinger Industriegebiet will beim Regierungspräsidenten höhere Unterstützungssätze erwirken.

       Der Antrag der Erwerbslosen an die Regierung in Düs-
seldorf zwecks Erreichung einer Erhöhung der Unterstützungs-
sätze ist, wie wir erfahren, heute vormittag unter Befürwortung
der Vertreter sämtlicher 5 Städte des oberen Kreises nach
Düsseldorf abgegangen, nachdem am Samstag, wie angesagt,
eine Kommission, zu der auch Beig[ordneter] Krenzer gehörte, bei der
Regierung vorstellig geworden und ihr eine wohlwollende Be-
handlung eines solchen Antrages zugesagt worden war. Wie
verlautet, bemüht man sich auch darum, zu erreichen, daß So-
lingen, das jetzt in dieser Frage dem Wirtschaftsgebiet Elberfeld-
Remscheid angehört, an ein anderes Wirtschaftsgebiet mit höheren
Unterstützungssätzen (z. B. Düsseldorf) angeschlossen wird oder aber
aus den Orten des Kreises Solingen, zu dem auch Opladen ge-
hören würde, ein eigenes, besser gestelltes Wirtschaftsgebiet zu
machen.


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28. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 28. April 1923

Möglicherweise verraten Jugendliche den Franzosen Transporte, die diese dann beschlagnahmen. Das Solinger Tageblatt kritisiert die „Schweigsamkeit“ der Solinger Kriminalpolizei in dieser Angelegenheit.

                                  Aus Stadt und Umgegend.
                                                             Solingen, 28. April.
                                     Jugendliche-Verräter.
       In der vergangenen Nacht wurden auf der Straße von Solingen
über Hammerstein nach Elberfeld, und zwar bei Hammerstein eine
Reihe Fuhrwerke Solinger Geschäftsleute von den Franzosen ange-
halten und unter Festhaltung einiger Begleitpersonen beschlagnahmt.
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25. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 25. April 1923

Solinger Schneidwarenhersteller wegen Fälschung von „Gilette“-Rasierklingen verurteilt

          Gefälschte Gillettklingen!
       Der Kaufmann K. Niepenberg in Ohligs-
Merscheid, der Kaufmann Hans Schwarz
in Wald, der Händler Max Kratz in Wald
und der Kaufmann Friedrich Adolfs in Köln
sind bestraft worden, weil sie Rasierklingen mit
dem der Gillette Safety Razor Co., G. m.
b. H. in Hamburg geschützten Warenzeichen
„Gillette“ hergestellt haben.
       Die Richtigkeit der Abschrift der Urteils-
formel wird beglaubigt und die Rechtskraft
des Urteils bescheinigt.
       Ohligs, den 13. April 1923.
                gez[eichnet] Büttner, Justizobersekretär
          als Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
      Für die Richtigkeit der Abschrift:
                                    Classen, Rechtsanwalt.
                Elberfeld, den 18. April 1923.

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