Schlagwort-Archive: Elberfeld

18. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 18. Dezember 1923

Solinger Preisprüfungsstelle arbeitsunfähig. Wie wird nun mit Wucheranzeigen verfahren?

    Ꙩ  Der Zwiespalt in der Solinger Preisprüfungsstelle, der sich
in ihrer letzten Sitzung gezeigt hatte (siehe das „Eingesandt“ der
Verbrauchervertreter im „Solinger Tageblatt“ Nr. 292) ist nun-
mehr dadurch in ein zugespitztes Stadium getreten, daß die Ver-
braucher-Vertreter ihren Austritt aus der Preisprüfungsstelle er-
klärt haben. Infolgedessen kann die in Aussicht genommene
öffentliche Auseinandersetzung über die Grundpreise im Einzel-
handel vorläufig nicht stattfinden. Da aber auch sonst die Preis-
prüfungsstelle durch den Rücktritt der Verbraucher-Vertreter ar-
beitsunfähig geworden ist, hat sich Beigeordneter Schaal als Vor-
sitzender an die Bezirksprüfungsstelle in Düsseldorf und die
Staatsanwaltschaft gewandt, um Verhaltungsanweisungen von
dort zu bekommen für die Behandlung von etwaigen Wucher-
anzeigen. Seit dem Bestehen der Preisprüfungsstelle wurden diese
vor ihrer Weitergabe an die Staatsanwaltschaft in der Preis-
prüfungsstelle behandelt und begutachtet. Das wird nicht mehr
möglich sein, und es werden etwaige Anzeigen unmittelbar an
die Staatsanwaltschaft gehen müssen wie vor dem Bestehen der
Preisprüfungsstellen. Vielleicht wird die Staatsanwaltschaft aber
auch die Elberfelder Preisprüfungsstelle mit etwaigen Solinger
Klagen befassen.

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6. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Dezember 1923

Eine Übersicht über Hungerplünderungen und Erwerbslosendemonstrationen in Köln, Elberfeld, Lennep und Remscheid.

             Hunger, Plünderungen und
                       Demonstrationen.
   Es scheint eine neue Welle von Hungerrevolten
im Anzuge zu sein. Die Unterstützung, die an die Erwerbs-
losen ausgezahlt wird wird allerorten geringer und geringer.
Man verdammt die Erwerbslosen zum Hungertode. Ist es ein
Wunder, wenn die zum Verrecken Verurteilten die Fäuste nicht
in den Taschen lassen? 6. Dezember 1923 weiterlesen

18. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 18. Oktober 1923

Die Stadt Ohligs lehnt den Vorschlag der Stadt Elberfeld vom 10. Oktober 1923 zur Entwertung bzw. Vernichtung des Ohligser Stadtgeldes ab.

III.                    Ohligs, den 18. Oktober 1923.

               An den Herrn Oberbürgermeister
                                                         in Elberfeld.

       Bezugnehmend auf das gefl. Schreiben vom 10.
10. d[iese]s J[ahre]s betr[effend] das bei den dortigen Kassen und
Banken befindliche Notgeld der Stadt Ohligs, teile
ich hierdurch mit, dass ich mich mit der Vernichtung
des Notgeldes nicht einverstanden erklären kann,
da es sich noch als gültig im Umlauf befindet. Ich
bitte das Notged als gültiges Zahlungsmittel von
dort aus wieder in den Verkehr zu bringen.
                                                  

                                              D[er] B[ürgermeister]
                                                        S[auerbrey]

10. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 10. Oktober 1923

Die Stadt Elberfeld will sich mit der Stadt Ohligs über ein Verfahren zur Entwertung und zum Umtausch des Ohligser Notgeldes verständigen.


STADT ELBERFELD.         Elberfeld, den 10.Oktober 1923.

       Bei der Stadthauptkasse befindet sich ein größerer
Betrag des von Ihnen herausgegebenen Notgeldes. Zur Vermei-
dung der mit der Uebersendung verbundenen Umständlichkeiten
schlage ich für den Austausch folgendes Verfahren vor:
       Die Stadthauptkasse entwertet oder vernichtet das Not-
geld unter Aufsicht von 2 Beamten. Ueber die Summe des ent-
werteten Geldes wird eine Bescheinigung ausgestellt, die
Ihnen durch mich übersandt wird. Gegen diese Bescheinigung
überweisen Sie der Stadthauptkasse den Gegenwert.
       Ich frage hiermit an, ob Sie mit diesem Verfahren, das
in beiderseitigem Interesse das einfachste und billigste wä-
re, einverstanden sind.
       Es ist anzunehmen, daß im Laufe der nächsten Zeit noch
weiteres Notgeld Ihrer Firma bei den städtischen Kassen ein-
geht. Für dieses Notgeld würde demnächst das gleiche Verfah-
ren Anwendung finden können.
       Außer bei der Stadthauptkasse befindet sich Ihr Not-
geld noch bei den hiesigen Banken. Ich bitte um Mitteilung,
ob Sie auch bezüglich dieser Notgelder demnächst das glei-
che Verfahren wie bei der Stadt zulassen würden.
 
                                                   Der Oberbürgermeister.
                                                         I[n] V[ertretung]
                                                          gez. Dr. Beitzen.

                                                             Beglaubigt:
                                                           [Unterschrift]

An
    das Bürgermeisteramt
                Ohligs.

21. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. September 1923

Für die Werbetreibenden scheint es kein Widerspruch zu sein, im Zusammenhang mit der „enormen Teuerung“ von „niedrigen Preisen“ zu sprechen.

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30. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. August 1923

Gegenseitige Annahme von Notgeld: Solingen beteiligt sich an der „Notgeldgemeinschaft“ verschiedener Städte.

                       Erweiterung der Notgeldgemeinschaft.
       –sn– Die Solinger Stadtverwaltung teilt mit:
       Zwischen den Gemeinden Elberfeld, Barmen, Remscheid, Cronen-
berg, Haan, Vohwinkel und den Gemeinden des oberen und unteren
Kreises Solingen sowie des Landkreises Lennep besteht eine Not-
gemeinschaft.
       Sämtliche städtische Kassen nehmen das in den Verkehr gebrachte
Notgeld dieser Gemeinden in Zahlung. Außerdem wird aus praktischen
Gründen auch das Notgeld der Städte Düsseldorf und Köln ange-
nommen.
       Die von der Stadtgemeinde Vohwinkel herausgegebenen 500 000
Serie A rotes Papier Nr. 1 – 18 000 ist zum 1. September 1923 auf-
gerufen und von diesem Tage ab außer Kurs gesetzt.
                                                     *


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27. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. August 1923

Behinderungen im Güterzugverkehr: In Solingen „droht eine starke Lebensmittelnot“.     

                            Aus Stadt aus Umgegend.
                                                                 Solingen, 25. Aug[ust].
                      Neue Verkehrsschwierigkeiten.

       Wie dem Wolfbureau aus Elberfeld gemeldet wird, reißen die
Franzosen auf dem Bahnhof Vohwinkel die Geleise der Nebenstrecken
nach Solingen und Langenberg auf, so daß nur noch 2 Geleise für den
Durchgangsverkehr nach dem englischen Brückenkopf frei bleiben. Der
Lebensmitteltransport und sonstiger Güterverkehr wird damit in ganz
empfindlicher Weise getroffen. Eine größere Anzahl von Personen-
und Güterwagen, die auf dem Leergeleise stehen, sind dadurch abge-
schnitten und dem Gebrauch entzogen. Infolge dieser Maßnahme droht
eine starke Lebensmittelnot in dem angrenzenden Gebiet, insbesondere
in Solingen und Umgebung.                                                       

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17. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 17. August 1923

Notgeld: Vereinbarung zwischen der Stadt Ohligs und der Stadt Elberfeld über den gegenseitigen Umtausch ihres Stadtgeldes.

-Seite 1-

Stadt Elberfeld.                Elberfeld, den 17. August 1923.
                                                   Postfach.
    Finanzverwaltung.

Betr[effend] Notgeld-Austausch.

         Bei dem bestehenden Mangel an Reichszahlungsmit-
     teln ist das in Verkehr gegebene Notgeld auswärtiger
     Gemeinden, Firmen etc. in den Besitz der Bürgerschaft
     gelangt. Hierdurch ergeben sich ausserordentliche
     Schwierigkeiten, indem die Annahme dieses Geldes ver-
     weigert wird, da keine Kenntnis über diese Ausgabe
     und die Echtheit besteht. Es wird daher erwogen, eine
     Notgeld-Austauschstelle zu schaffen, bei der derarti-
     ges Notgeld umgetauscht werden soll. Diese Einrichtung
     ist jedoch nur möglich, wenn die betreffenden auswärti-
     gen Gemeinden Gegenseitigkeit verbürgen und zusichern,
     dass ein Verlust durch verspätete Ablieferung des Not-
     geldes nicht eintritt. Ich ersuche um eine baldgef[ä]l[lige]
     Aeusserung, ob Sie mit einer solchen Regelung einver-
     standen sind. Bejahendenfalls bitte ich um eine ent-
     sprechende Erklärung und gleichzeitig um Mitteilung,
     welche Arten Notgeld bisher in Verkehr gebracht sind.

-Seite 2-

     Sobald weiteres Notgeld zur Ausgabe gelangt, wür-
     de die Veränderung nachträglich mitzuteilen sein.
     Die Stadt Elberfeld hat bisher in Verkehr gegeben:
                       Gutscheine über 500 000 M[ark],
                       Notgeldscheine über 1 000 000 M,

                               Der Oberbürgermeister
                                      I[n] V[ertretung]
                                      gez. Dr. Beitzen.
                                        
                                        Beglaubigt:
                                      [Unterschrift]

An
  den Herrn Bürgermeister
    zu Ohligs.

[handschriftlicher Vermerk:]

Kenntnis genommen.
    Die Stadtkasse:
     F. M.
     Schobat
     27/8.23
                                      Ohl[igs] 23.8.23.
1). Erwiderung.
      Mit der dortigen Anregung bin ich ein-
      verstanden und habe ich die hiesige Stadt-
      kasse mit entsprechender Anweisung versehen.
      Bisher sind seitens der Stadt Ohligs 500 000 M
      und 1 000 000 M-Scheine
      in Verkehr gebracht, ab 27.8.23 werden
      5 000 000 M-Scheine ausgegeben
      und in etwa 8 Tagen noch 100 000 M-
      Scheine. Ich bitte um Bekanntmachung
      in den dortigen Blättern, daß der Annahme
      v[on] Notgeld der Stadt Ohligs keine Hindernisse
      bereitet werden. Dasselbe ist hier bereits
      für Elberfeld etc. erfolgt.

4. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3547, Schreiben 4. August 1923

Ruhrbesetzung: Warenlieferungen zwischen unbesetztem und besetztem Gebiet sind der Gefahr der Beschlagnahme durch die Besatzungsmacht ausgesetzt. Die Firma Herkules in Hannover-Limmer beklagt die Beschlagnahme von Gummiabsätzen und -sohlen bei einer geplanten Lieferung an Kunden in Wald und fordert von dem dortigen Besatzungsamt Ersatz für den Verlust.

-Seite 1-

                         Herkules
Gummiwarenfabrik – Rud. Marx u[nd] Co. – Hannover/Limmer

 RM/L.                           Hannover-Limmer, den 4. August 1923.

           An das
                         Besatzungsamt
                                         Wald b[ei] Solingen.

       Wir haben im Ruhrgebiet hunderte von alten Kunden, welche
regelmässig ihren Bedarf bei uns decken. Als die Besatzung begann und die
Lieferungsmöglichkeiten von Tag zu Tag schwieriger wurden, wurden wir von
dem grössten Teil unserer Kunden geradezu um Lieferung bedrängt.
       Wir haben es als unsere vornehmste Pflicht betrachtet, gerade
in der jetzigen Lage unsere Kunden im Ruhrgebiet unter allen Umständen
mit Warenlieferung zu besorgen, zumal wir Artikel des täglichen Bedarfs,
nämlich Gummiabsätze und -sohlen fabrizieren. Da keine anderen Versand-
möglichkeiten mehr bestanden waren wir gezwungen, unsere Sendungen nach
Elberfeld zu leiten und von dort aus ins besetzte Gebiet schaffen zu
lassen.
       Wie dortseits inzwischen bekannt ist, wurden uns Ende Juni d[ieses] J[ahres]
7 Säcke von der fremdländischen Besatzung beschlagnahmt. Die von unserem
zuständigen Vertreter, Herrn Eugen Müller, Wald b[ei] Solingen, Charlottenstr.
sofort unternommenen Schritte zur Wiederbeschaffung der Ware waren er-
folglos. Wir wenden uns daher in unserer Not mit dem dringenden Ersuchen
an das Besatzungsamt, uns für den entstandenen Verlust zu entschädigen.
                                                                       b[itte] w[enden]
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