Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Dezember 1923
Der von französischen, belgischen und deutschen Vertretern unterzeichnete Mainzer Vertrag solle die Bahnangelegenheiten in den besetzten Gebieten regeln. Allerdings bleibe der Verkehr zwischen besetztem und nichtbesetzten Regionen beschwerlich und viele Fragen offen. Die Reichsregierung müsse dieser Sache wieder die notwendige Aufmerksamkeit zukommen lassen.
Der Regie-Vertrag.
Am Freitag voriger Woche genehmigte die
Berliner Regierung den Mainzer Vertrag. Die-
ser Vertrag ist am 1. Dezember durch den Gene-
raldirektor der franko-belgischen Eisenbahnregie
im besetzten Gebiet, dem Franzosen Breaud und
durch die Vertreter der deutschen Verwaltung un-
terzeichnet worden. Er tritt am Montag, den
10. Dezember in Kraft. Er entscheidet das
Schicksal der Rhein- und Ruhrbahnen‘
Die Offenburger Strecke kann jetzt wieder
befahren werden, also der direkte Weg nach der
Schweiz ist wieder frei, die Eisenbahnwerkstätten
von Limburg und Dortmund werden an die deut-
schen Behörden zurückgegeben werden und der
Eisenbahnknotenpunkt Wesel ist wieder deutsch.
Diesen Lichtseiten stehen viele dunkle Punkte
gegenüber. An den Grenzstationen der Regie,