Schlagwort-Archive: Einzelhandel

17. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. Dezember 1923

Wertbeständiges Notgeld des Landkreises verliert an Akzeptanz

       Ohligs, 17. Dez[ember]. Das Ende des Landkreis-Dollars. Vom Ver-
band für Kleinhandel und Gewerbe wird uns geschrieben: Weite Kreise
des Kleinhandels und Gewerbes sind nicht mehr in der Lage, weiterhin
das „Notgeld“ in Zahlung zu nehmen, trotzdem es in Goldanleihe
umgetauscht wird und zwar aus folgenden Gründen: 1. Die Lieferanten
des Kleinhandels nehmen, seitdem die Stabilisierung der Papiermark
eingetreten ist, fast allenthalben keine Anleihe mehr in Zahlung; 2. der
Kleinhändler kann mit dem Notgeld bezw. Goldanleihe bei den Banken
und Sparkassen keine Papiergeldschulden abdecken, muß vielmehr für
diese täglich bis zu 6 Prozent Zinsen zahlen; 3. der einzige Weg, Gold-
anleihe in Papiermark umzusetzen – Verkauf an der Börse – ist für
den Kleinhändler, dessen Betriebsmittel knapp ist, ungangbar. Der
Kleinhandel wird nach wie vor bemüht sein, der in Notgeld gelöhnten
Verbraucherschaft entgegenzukommen, muß aber zur Aufklärung mit-
teilen, daß dies aus den erwähnten Gründen nicht möglich sein wird.
Zur Beseitigung der Mißstände ist entweder die Beseitigung der ge-
nannten Schwierigkeiten erforderlich oder die Entlohnung der Ver-
braucherschaft darf nicht mehr in wertbeständigem Notgeld des Kreises
erfolgen.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 17. Dezember 1923

15. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. Dezember 1923

Die Solinger Einzelhändler beklagen, dass sich ihre Situation und die der Verbraucher durch die Weigerung verschiedener öffentlicher Stellen, das Stadtnotgeld anzunehmen, verschlechtert.

                            Aus Stadt und Umgegend.
                                                    Solingen, 15. Dezember.
              Gegen die Erschwerung des Geldverkehrs,
die durch die Annahmeverweigerung von Städtenotgeld seitens
der öffentlichen Kassen, insbesondere der Post, eingetreten ist,
hat sich nunmehr der Solinger Einzelhandel mit Recht aufge-
lehnt, indem er mit einer Eingabe an das Reichswirtschaftsmi-
nisterium herangetreten ist, in der er auf die Unhaltbarkeit der
augenblicklichen Lage mit aller Dringlichkeit hinweist. Trotzdem
er zunächst natürlich nur für sich selbst spricht, besorgt er mit
seiner Eingabe doch auch die Geschäfte der breiten Oeffentlich-
keit, insbesondere die der Verbraucher, die in der Geldfrage aufs
engste mit dem Handel verbunden sind. Die Eingabe weist vor
allem darauf hin, daß es nicht angängig sei, daß gerade die Post
das Notgeld nicht mehr annimmt. Dadurch entstehe für den
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7. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Dezember 1923

Fragwürdige Verteilung von Lebensmittelspenden in Solingen

                Wie die Solinger Lebensmittelhändler
                    den Erwerbslosen helfen wollen.
   Seit einigen Wochen ist die Reichsregierung ernstlich bemüht,
die Erwerbslosenunterstützung immer mehr und mehr abzubauen,
was zur Folge hat, daß die Erwerbslosen mit der Zeit zu
Bettlern geworden und zur Selbsthilfe gezwungen sind.
Da die Ausführung der Selbsthilfe nun zu Dingen geführt hat, die
man als anständiger Proletarier verwerfen muß, sah sich der Er-
werbslosenrat veranlaßt, diesen Dingen vorzubeugen, indem er in
der Presse darauf hinwies, daß die wilden Sammlungen unter-
bunden würden, wenn die Geschäftsleute der Lebensmittelbranche
eine geschlossene Sammelaktion vornehmen und den Ertrag derselben
dem Erwerbslosenrat Solingen zur weiteren Verteilung überweisen
würden.
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4. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Dezember 1923

Solinger Erwerbslosenrat fordert Geschäftsleute zu Spenden auf, um „wilde Sammlungen“ zu verhindern

                 Aufforderung an sämtliche Geschäftsleute
                                        Solingens!
   Der Erwerbslosenrat macht darauf aufmerksam, daß bis-
her auf Veranlassung desselben noch keine Sammlungen irgend
einer Art vorgenommen worden sind und ersucht die Geschäfts-
leute, nur dann etwas zu verausgaben, wenn eine ordnungs-
gemäße Liste, ausgestellt und gestempelt vom Er-
werbslosenrat, vorliegt.
   Geschäftsleute, welche gesonnen sind, die augenblickliche
große Not der Arbeitslosen zu lindern, werden ersucht, etwa
abzuholende Lebensmittel oder sonstige Artikel anzumelden
unter der Telephonnummer 1000 oder Zimmer Nr. 3, Gewerk-
schaftshaus Solingen.
   Sammler, die keine abgestempelte Liste vorzeigen, weise
man zurück.

3. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 3. Dezember 1923

Die Tücken des „wertbeständigen“ Kreisnotgelds für den Einzelhandel.

                                  Mit oder ohne Rabatt?
       : Zu der in der Samstagsausgabe veröffentlichten Zuschrift über
die Frage der Rabattgewährung bei Bezahlung mit wertbeständigem
Geld wird uns aus Einzelhandelskreisen geschrieben:
       „Soweit es sich um wirklich wertbeständiges Geld handelt, und
das sind heute nur Auslandsdevisen, wird vom Handel Rabatt ge-
währt. Anders verhält es sich mit dem Goldnotgeld des Kreises
Solingen. Es steht zwar auf diesen Scheinen, daß sie durch Devisen
voll gedeckt seien, leider ist aber damit dem Handel nicht gedient.
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26. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Oktober 1923

Die Kontroll-Ausschüsse Solingens drohen dem wucherischen Teil des Handels mit Boykott und versprechen dem kooperierenden Teil den Schutz bei Ausschreitungen „verzweifelter Massen“.

                  Bekanntmachung.
   Wir, die Kontrollausschüsse des oberen Kreises Solingen,
geben hiermit bekannt:
   1. Wer auf Kosten der hungernden Bevölkerung Wucher
       treibt oder Ware unrechtmäßig zurückbehält, über den
       wird unverzüglich der Boykott verhängt.
   2. Wer die Erwerbslosen bezw. die werktätige Bevölkerung
        beleidigt oder gar beschimpft, oder auch unseren abge-
        hetzten verzweifelten Frauen und Kindern irgendwelche
        Schwierigkeiten bereite beim Einkauf, wird gleichfalls
        boykottiert.
   3. Jeder, der ehrlich seinem Handel nachgeht und
       der werktätigen Bevölkerung nicht feind ist, steht
       unter dem Schutze des Kontrollausschusses und
       ist angewiesen, im Falle von Ausschreitungen
       verzweifelter Massen den Kontrollausschuß zu
       benachrichtigen, der die Hungernden von sinn-
       loser Zerstörung abhalten und ihnen den wahren
       Feind zeigen wird.
Die werktätige Bevölkerung wird für die Durch-
          führung dieser Anweisungen sorgen.
   Die amtlichen Organe, denen es obliegt, Schiebung und
Wucher zu verhüten und jedes unnütze Blutvergießen zu ver-
hindern, müssen gemeinsam mit uns Hungernde und Klein-
händler schützen.
                                       Die Kontroll-Ausschüsse.

2. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 2. Oktober 1923

Verweigerung der Annahme ortsfremden Notgelds durch den Einzelhandel: Einkaufende Hausfrauen bleiben auf ihrem Geld sitzen und müssen „mit leeren Körben“ nach Hause gehen.

     Ein Ausweg aus der Notgeld-Not. In der gestrigen Ausgabe
des „Solinger Tageblattes“ machten wir Mitteilung von der Annahme-
verweigerung auswärtigen Notgeldes durch den Lebensmittel-Einzel-
handel. Am heutigen Morgen erschienen auf unserer Redaktion die
ersten Hausfrauen, die zum Lebensmitteleinkauf in die Stadt gegangen
waren, aber mit leeren Körben wieder fortgeschickt wurden, weil sie
z[um] T[eil] kein Geld aus den 5 Gemeinden des oberen Kreises und des
Reiches, sondern nur noch Scheine aus den benachbarten Städten be-
saßen, die ja auf Grund der bisherigen Regelung im hiesigen Bezirk
Umlaufsfähigkeit besaßen. Damit ist die erwartete akute Sachlage ge-
schaffen, und es ist nunmehr eine der vornehmsten Aufgaben der Ge-
meindebehörde, helfend und vermittelnd einzugreifen, und sie ist u[nseres] E[rachtens]
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1. September 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 1. September 1923

Verbot von Preistreiberei und Verkauf gegen Devisen

Bekanntmachung.
Es wird bei mir lebhafte Klage darüber ge-
führt, daß seitens einzelner Geschäfte die Abgabe
von Waren gegen Zahlung in Reichswährung
verweigert, vielmehr für die Lieferung andere Ware
oder gar fremde Währung gefordert wird.
 Ich mach darauf aufmerksam, daß diese Forde-
rungen unzulässig und strafbar sind und erwarte
von dem vaterländischen Sinne der Geschäftswelt
des Kreises, daß sie sich von solch unlauteren Ge-
pflogenheiten fernhält und die Waren jederzeit gegen
die gesetzlichen Zahlungsmittel verkauft.
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10. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. August 1923

In Kürze stehe ein Ladenstreik bevor. Der Autor meint, viele Geschäfte würden im Herbst und Winter schon leer stehen.

             Ladenstreik.
               Das große Elend.

   Unser Berliner D.A.-Korrespondent schreibt
uns unter dem 8. August: Ihr Mitarbeiter stand
gestern mit einem ausländischen Kollegen, einem
sehr deutschfreundlichen Norweger, vor dem
Maueranschlag, der die Veranstaltungen des kom-
menden Verfassungstages aufzählte: Morgens 9
Uhr Glockenläuten, 9,30 Uhr Aufziehen der Wache
mit klingendem Spiel usw., ein Feuuerwerk von
19 Ueberraschungen bis abends 10 20 Uhr:
Schlußfeier im Lustgarten. Mein Neutraler lä-
chelte: So mag ein glückliches Volk sein Natio-
nalfest begehen! Aber ihr? Ihr wollt euch
nur von eurem Nationalelend ablenken! Was
soll der Deutsche darauf erwidern? Ein
Zeitungsverkäufer stürmte vorbei: Das Abend-
blatt! Der Dollar drei Millionen! Heute wird
er vier Millionen ausrufen. Morgen vielleicht
fünf und mehr. Man zuckt zusammen wie im
Krieg, wenn eine Granate vorbeiflog. Sie trifft
mich im Augenblick nicht, aber sie wird platzen
Und die Wirkung wird verheerend sein.

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9. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Mai 1923

Auf die Forderungen des örtlichen Vereins zur Wahrung kaufmännischer Interessen und
Rechte reagiert die Stadtverordnetenfraktion der KPD Solingen mit einem Antrag „auf Sicherung der Lebensmittelversorgung“.

                       Gegen die Drohungen der Wucherer.
Antrag der Stadtverordnetenfraktion der Kommunistischen Partei
                auf Sicherung der Lebensmittelversorgung.
                      An die Stadtverwaltung in Solingen.
   Der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und
Rechte, e. V., Solingen, hat an die Handelskammer in Solingen
eine Eingabe gerichtet, in der er sich gegen die Maßnahmen der
Solinger Preisprüfungsstelle wendet. Während in der Bevölke‐
rung allgemein die Meinung vorherrscht, daß die Tätigkeit der
Preisprüfungsstellen in der Wucherbekämpfung ungenügend ist,
droht der Verein, wenn keine Aenderung eintritt, d. h. wenn man
den Händlern nicht freie Hand läßt zur Auswucherung der Ver‐
braucher, mit Maßnahmen, die, wie der Verein in seiner Eingabe
wörtlich schreibt, geeignet sind, die Versorgung der Be-
völkerung mit dem Notwendigsten zu gefährden.
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