Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-7886.0000
In die Akte eingebundenes Plakat: Verbot der Ansammlung von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum in Düsseldorf-Oberkassel, um Plünderungen zu verhindern.
Warnung!
Ortsfremde Plünderer versuchen jetzt auch in den bisher ruhigen Stadtteil
Oberkassel Unruhe und Zerstörungen hineinzutragen.
Jeder weiß, daß damit unsere verzweifelte Lage nur verschlimmert wird. Die
Plünderer wollen nur Zerstörung und Raub; sie stören und vereiteln die ein-
geleiteten Hilfsmassnahmen; sie sind die schlimmsten Volksfeinde. Wer sie unter-
stützt, auch durch müßiges Gaffen, ist mit schuldig.
Ansammlungen von mehr als 5 Per-
sonen auf öffentlichen Strassen u[und] Plätzen
werden hierdurch verboten.
Die Polizei ist angewiesen, alle Ansammlungen zu zer-
streuen und notfalls die Schußwaffe anzuwenden.
Wer bei öffentlichen Ansammlungen zu Schaden kommt, erhält nach dem Gesetz keinerlei
Unterstützung aus öffentlichen Mitteln, auch wenn er sich nicht an Plünderungen oder anderen
strafbaren Handlungen beteiligt hat.
Darum: Fort von der Strasse!
D’dorf-Oberkassel, den 23. November 1923.
Der Oberbürgermeister.
Die Polizeiverwaltung.