Schlagwort-Archive: Düsseldorf-Oberkassel

23. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-7886.0000

In die Akte eingebundenes Plakat: Verbot der Ansammlung von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum in Düsseldorf-Oberkassel, um Plünderungen zu verhindern.

Warnung!
Ortsfremde Plünderer versuchen jetzt auch in den bisher ruhigen Stadtteil
Oberkassel Unruhe und Zerstörungen hineinzutragen.
Jeder weiß, daß damit unsere verzweifelte Lage nur verschlimmert wird. Die
Plünderer wollen nur Zerstörung und Raub; sie stören und vereiteln die ein-
geleiteten Hilfsmassnahmen; sie sind die schlimmsten Volksfeinde. Wer sie unter-
stützt, auch durch müßiges Gaffen, ist mit schuldig.
Ansammlungen von mehr als 5 Per-
sonen auf öffentlichen Strassen u[und] Plätzen
werden hierdurch verboten.
Die Polizei ist angewiesen, alle Ansammlungen zu zer-
streuen und notfalls die Schußwaffe anzuwenden.
Wer bei öffentlichen Ansammlungen zu Schaden kommt, erhält nach dem Gesetz keinerlei
Unterstützung aus öffentlichen Mitteln, auch wenn er sich nicht an Plünderungen oder anderen
strafbaren Handlungen beteiligt hat.
Darum: Fort von der Strasse!
D’dorf-Oberkassel, den 23. November 1923.
Der Oberbürgermeister.
Die Polizeiverwaltung.

2. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-10-54.0000

Der Ladenbesitzer Nicolaus Barthel beschwert sich beim Polizeikommissar Oberkassel, dass ihm kein polizeilicher Schutz gewährt werde.

[…]
An
den Herrn
Polizeikommissar zu
Obercassel
Nachdem mir in der Nacht vom 24 zum 25/9 die Schaufensterscheibe
zertrümmert worden, gerade an der Stelle wo ich das Zeitungsorgan “Das freie
Rheinland” zum Verkauf angeheftet hatte, ist mir die vergangene Nacht wiederum
die noch übrige Scheibe mit Farbe vollständig beschmiert und sind verschiedene
Schmähschriften angebracht worden, ebenso der mit Glas bekleidete Eck-
pfeiler. Dies alles konnte nicht in einigen Augenblicken geschehen, sondern
hat längere Zeit erfordert. Ich hatte mich schon gleich nach der Beschädigung
des Schaufensters an Sie wegen Schutz gewandt und heute muß ich mich wiederum
beschweren daß der jedem Bürger zustehende polizeiliche Schutz mir nicht gewährt wird
sonst wäre eine Tat wie in dieser Nacht nicht möglich gewesen.
Ich bitte Sie Herr Kommissar, mir heute noch mitteilen zu wollen welche
Schutzmasregeln ergriffen werden, daß sich diese Vorkommnisse nicht mehr wieder-
holen. Ich bin sonst genöthigt den Schutz der hohen Interallierten Kommission
anzurufen
N Barthel
[…]

29. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-10-15.0000

Der Düsseldorfer Ruder-Verein e. V. bittet im Namen des Düsseldorfer Ruderausschusses um die Erlaubnis der Besatzungsbehörde zur Durchführung der Stadtachterregatta auf dem Rhein. Die Rennstrecke soll auf der Oberkasseler Seite liegen. Düsseldorf-Oberkassel besaß seit 1918 ein eigenständiges Bürgermeisteramt und war 1923 von Belgiern besetzt.