Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 7. November1923
Das neue wertbeständige Notgeld der Handelskammer Solingen ist nur „gegen Hinterlegung von Devisen, Goldanleihestücken oder Dollarschätzen“ erhältlich und da nicht alle Unternehmer Zugang dazu haben, „scheint es leider so, als werde ein großer Teil der Arbeitnehmerschaft bis auf weiteres von einem Lohnbezug in wertbeständigem Geld ausgeschlossen“.
Ꙩ Wertbeständiges Geld für Lohnzahlung? Ueber die Mög-
lichkeit von Lohn- und Gehaltszahlungen in wertbeständigem Geld
bestehen bei den meisten Arbeitnehmern unrichtige Auffassungen.
Goldanleihestücke und Dollarschätze sind bekanntlich ausverkauft
und kaum in die Hände von Betriebsleitungen gelangt, sondern
von besonders interessierten Leuten zu anderen als Löhnungs-
zwecken gehamstert worden. Soviel wir hören, haben sich auch
die Solinger Arbeitgeber kaum in den Besitz dieser Zahlungs-
mittel bringen können, wie denn überhaupt nur ganz geringe
Mengen davon ihren Weg in das besetzte Gebiet gefunden haben.
Um diesem Uebelstande abzuhelfen, hat sich der Handelskammer-
bezirk Solingen bekanntlich entschlossen, gemäß den Anordnungen
der Regierung von sich aus ein wertbeständiges Zahlungsmittel
in den Verkehr zu bringen, und die Handelskammer hat in der
gestrigen Ausgabe des „Solinger Tageblattes“ die Ausgabe-
bedingungen amtlich bekannt gemacht. Leider muß festgestellt
werden, daß auch damit die Frage der Auszahlung von Löhnen
und Gehältern in diesem wertbeständigen Geld nur für einen
Teil der Gewerbetreibenden gelöst ist. Die neuen Scheine kön-
nen nämlich nur gegen Hinterlegung von Devisen, Goldanleihe-
stücken oder Dollarschätzen bezogen werden. Es kann also nur der
Arbeitgeber von der Einrichtung Gebrauch machen, der solche
Zahlungsmittel für die Hinterlegung besitzt. Das sind im all-
gemeinen nur Exportfirmen. Alle Betriebe dagegen, die nicht
direkt mit dem Ausland arbeiten, also auch keine Devisenhandels-
erlaubnis haben, sind praktisch von dem Erwerb des Handels-
kammergeldes ausgeschlossen, da sie keine Devisen haben, Gold-
anleihestücke und Dollarschätze aber aus den angegebenen Gründen
nicht zu erlangen vermögen. Die Frage, ob es für diese Firmen
— dazu gehört der gesamte Handel und auch der Teil der In-
dustrie, der nicht mit dem Ausland arbeitet — ein Weg gibt, sich
das Handelskammergeld zu beschaffen, muß zunächst verneint wer-
den. Die Möglichkeit dazu wäre nur dann allgemein vorhanden,
wenn die Handelskammer dazu übergehen würde, anstelle der
Hinterlegung von Devisen, Goldanleihe und Dollarschätzen auch
andere wertbeständige Vermögenswerte (Hypotheken, Waren usw.)
zuzulassen. Man hat auch angeregt, die neuen Geldscheine gegen
Papiermark zum Verkauf zu stellen, was aber mit Rücksicht auf
die notwendige Sicherung der Wertbeständigkeit des neuen Geldes
als ganz ausgeschlossen angesehen werden muß. Vielleicht äußern
sich die Handelskammer und die Arbeitgeberverbände einmal zu
dieser Frage. Wie die Dinge heute stehen, scheint es leider so, als
werde ein großer Teil der Arbeitnehmerschaft bis auf weiteres
von einem Lohnbezug in wertbeständigem Geld ausgeschlossen
aus dem einfachen Grunde, weil ihre Arbeitgeber sich auch beim
besten Willen nicht in den Besitz des Geldes setzen können.
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