Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 997 „Forstverwaltung“ 1897-1944, Bl. 161
Bürgermeister Klev weist die Gebrüder von der Wettern darauf hin, dass die Aufmessung nach dem Holzkauf noch erfolgen muss.
Der Bürgermeister
V.
Tr[oisdorf] 26/3 23
An
Herrn Gebr[üder] von der Wettern
Köln Deutz
Industriehafen
Nachdem das von der Gemeinde
angekaufte Kiefernholz
gefällt worden, haben Sie
schon mit dem Schälen begon
nen, ohne vorherige
Aufmessung.
Die Aufmessung soll
am Donnerst Donnerstag,
den 29/3 23 morgens 8 Uhr beginnend
erfolgen. Ich ersuche
Sie hierzu einen Ver-
treter zu entsenden.
Falls ein solcher nicht anwe
send sein sollte, werden
die Gemeindebeamten
die Aufmessung allein
vornehmen.
K[lev]