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18. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. November 1923

Im besetzten Gebiet werde die Versorgung mit Lebensmittelmarken für Brot eingestellt. Die bereits ausgegebenen Marken verlieren ihre Gültigkeit.

                    Bekanntmachung.
   Laut Verfügung des Preußischen Landesgetrei-
deamtes wird gemäß §     der Verordnung zur
Ergänzung des Gesetzes zur Sicherung der Brot-
versorgung im Wirtschaftsjahr 1923-24 vom 23.
10. 23 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 1039) die
Markenbrotversorgung im besetzten Gebiet mit
dem 18. 11. 1923 eingestellt.
   Mit dem gleichen Tage tritt meine Anord-
nung vom 5. Oktober 1922 betr. den Verkehr
und den Verbrauch des durch die Kreisgetreide-
stelle gelieferten Mehles und der daraus herzu-
stellenden Erzeugnisse, außer Kraft. Die für
die Woche vom 18.11. und die folgenden Wochen
ausgegebenen Brotkarten verlieren mit dem 18.
11. ihre Gültigkeit und werden nicht mehr be-
liefert. Voms 19. 11. ab setzt die freie Be-
wirtschaftung von Mehl und Brot ein.
Siegburg, 17. November 1923.
                    Namens des Kreisausschusses
                                    Der Vorsitzende

13. Oktober 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Oktober 1923

Weiterführung der Brotversorgung mit Hilfe von Brotmarken

(Die Brotmarken bleiben.) Die von einigen
Zeitungen gebrachte Mitteilung über die Be-
endigung der Markenbrotversorgung am 15 Ok-
tober trifft für das besetzte Gebiet und das Ruhr-
gebiet nicht zu. Die Versorgung der Bevölkerung
mit Markenbrot wird vielmehr in der bisherigen
Form weitergeführt. Dagegen wird der Abgabe-
preis der Reichsgetreidestelle für Getreide und
Mehl grundsätzlich dem freien Marktpreis ent-
entsprechen, so daß mit Anfang nächster Woche
mit einer erheblichen Erhöhung der Preise für
Markenbrot zu rechnen sein wird.