Schlagwort-Archive: Brotkarte

15. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. November 1923

Verbilligtes Brot: Ende der amtlichen Festsetzung der Preise

     Ꙩ  Das Ende der Markenbrotversorgung im besetzten Gebiet ist
auf den 18. November festgesetzt. Von da ab fallen also eine amtliche
Preisfestsetzung für Markenbrot sowohl wie die Brotmarken fort.
Die Stadt hofft jedoch, auch über diesen Zeitpunkt hinaus durch Ein-
kauf von Mehl etwas preisverbilligend wirken zu können. In der
heutigen Ausgabe werden noch einmal die amtlichen Preise bekannt
gegeben.

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21. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. September 1923

    — Bringt die Brotkarte mit zur Markthalle! Immer noch gibt
es Mitbürger, die behufs Einkaufs städtischer Kartoffeln, sowie son-
stiger verbilligter Lebensmittel ohne Brotkarte erscheinen. Das geht
nicht an, denn die Verwaltung muß unbedingt auf eine geregelte
Kontrolle bestehen. Und das kann nur möglich sein an Hand der
Brotkarte. Um also unliebsame Abweisung und erregte Auftritte
zwischen Käufern und Kontrollorganen zu vermeiden, bringe man
stets die Brotkarte mit.

11. August 1923

Solinger Markthalle um das Jahr 1890. Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bildarchiv RS 17129 

Auf dem Luftbild von 1926 ist gut abzuschätzen, wie lang die Menschenschlange vor der Stadthalle am Neumarkt bis zur Kölner Straße gewesen sein muss. Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bildarchiv LB 0069 (Ausschnitt, für die vollständige Größe, klicken Sie auf den Link)

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 11. August 1923

Mangel an bezahlbaren Kartoffeln: Wie in den Kriegsjahren stehen die Solinger Verbraucher Schlange, um die von der Stadtverwaltung billig verkauften Kartoffeln zu ergattern.

                                  Kartoffelpolonaisen.

       Man wird wieder einmal an die Polonaisenzeit der Kriegs-
jahre erinnert. Die Lebensmittelzufuhr stockt. Es muß ratio-
niert werden und das „Reihestellen“ zum Empfang der recht
knapp gewordenen Rationen hat begonnen. Besonders Kartof-
feln sind seltene Artikel geworden. Weniger deshalb, weil keine
zu beschaffen sind, sondern in erster Linie wegen der hohen
Preise. Für holländische Kartoffeln wurden gestern, wie wir
schon mitteilten, 60 000 Mark verlangt. An der Kaufkraft des
Geldes gemessen, mag dieser Preis berechtigt sein. Er ist aber
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5. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 5. Juli 1923

        Wie entsteht der Brotpreis? Wir haben in Deutschland noch
immer zwei Brotpreise, einen für das freie Brot und einen für das
durch das Reich verbilligte Markenbrot. Wenn man den Preis des
aus 100 Kilogramm Roggen gewonnenen Markenbrotes mit demjenigen
des aus der gleichen Roggenmenge hergestellten markenfreien Brotes
vergleicht, so erhält man ein gutes Bild der Preisentwicklung des
Brotes sowie des Grades der Verbilligung durch das Reich. Wie sich
aus einer in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“ durch das
statistische Reichsamt veröffentlichte Uebersicht ergibt, betrug im Sep-
tember 1921 der amtliche Brotpreis 81,4 Prozent des freien Brot-
preises und erreichte im Oktober sogar mit 96 Prozent beinahe den
gleichen Stand. Aber schon um die Mitte 1922, als die rapide Geld-
entwertung einsetzte, ging er auf 52,3 Prozent des freien Brotpreises
zurück, um bis November 1922 auf 22,4 Prozent, also auf weniger als
ein Viertel des freien Brotpreises herabzusinken. Seitdem hat er nur
vorübergehend wieder den Stand von 50 Prozent erreicht und betrug
bis in die neueste Zeit hinein etwa 38,7 Prozent. Diese Differenz wird
fast ausschließlich verursacht durch die künstliche Senkung des Getreide-
abgabepreises seitens der Reichsgetreidestelle. Interessant ist auch die
Feststellung, daß auch beim freien Brotpreis der Getreidepreis nur
69,4 Prozent des Gesamtpreises bildet, während der ganze Rest durch
die Unkosten der Brotherstellung entsteht. Es ergibt sich jedenfalls
aus dieser Statistik, daß die amtliche Senkung des Brotpreises wirt-
schaftlich eine erhebliche Ersparnis für die Konsumenten herbeigeführt hat.

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4. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 4. Juli 1923

Die Verteilung der knappen Kartoffeln in Solingen geht vor allem zu Lasten größerer Familien.

       -ab-   Ueber die Verteilung von Kartoffeln auf die Brotkarte, wie
sie in letzter Zeit erfolgte, sind uns mehrere Beschwerden zugegangen,
in denen besonders gerügt wird, daß die Verteilung von je 5 Pfund
auf die Brotkarte ohne Unterschied der Personenzahl eine Härte sei.
Wir bemerken hierzu, daß eine derartige Verteilungsmaßnahme bei
der geringen Anfuhr der Kartoffeln notwendig war, wenn möglichst
viele Familien etwas bekommen sollten. Es liegt zwar eine gewisse
Härte darin, daß Familien mit zahlreicher Kopfzahl genau so behan-
delt werden, wie Einzelpersonen. Auf der Gegenseite darf man aber
auch nicht verkennen, daß es im Interesse der Allgemeinheit liegt,
wenn jeder etwas erhält. Ein Verkauf nach Listen hätte sich bei der
voraussichtlich kurzen Dauer der Abgabe von Kartoffeln auf Karten
kaum gelohnt und, da es der Verwaltung an den nötigen Kräften
fehlt, technisch nur schwer durchführen lassen. Man muß sich eben den
Zeitverhältnissen fügen.
 

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16. Mai 1923

Von der Stadt Solingen ausgegebene Brotkarten für den Erwerb von rationiertem Brot. Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 6196

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 16. Mai 1923

                                 Aus Stadt und Umgegend.
                                                                           Solingen, 16. Mai.
                                   Kein Ende der Brotkarte.
       -kl-  Man hatte bisher im allgemeinen angenommen, daß mit
der Beendigung der Brotgetreidezwangswirtschaft auch die öffent-
liche Brotbewirtschaftung ihr Ende finden würde. Aus dem jetzt
bekanntgewordenen vollen Wortlaut des Gesetzentwurfes der
Reichsregierung zur Sicherung der Brotversorgung im Wirt-
schaftsjahre 1923/24 und aus der beigegebenen ausführlichen Be-
gründung ersieht man jetzt, daß die Regierung die Absicht hat, zu-
nächst die öffentliche Brotversorgung in der bisherigen Form der
Brotbewirtschaftung und mit dem bisherigen Brotkartensystem
beizubehalten. Ungeachtet der Aufhebung der öffentlichen Be-
wirtschaftung des Getreides gegenüber dem Erzeuger soll die Mar-
kenbrotverteilung nicht nur in der Uebergangszeit, sondern auch
darüber hinaus in vollem oder eingeschränktem Umfange noch
kürzere oder längere Zeit oder teilweise beibehalten werden. Der
Reichsregierung schwebt auch hier als Ziel die freie Wirtschaft
vor; „immerhin können“, wie die Begründung des Gesetzentwur-
fes sagt, „die wirtschaftlichen Verhältnisse so liegen, daß die Ver-
sorgung erst in einem späteren Zeitpunkte sich selbst überlassen
werden kann“.
                                              *       *       *     

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20. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 20. April 1923

Die Stadt Solingen verkauft verbilligtes Gefrier-Fleisch an Personen mit geringem Einkommen.

         Amtliche Veröffentlichungen.
                                     –
           Stadtverwaltung Solingen.
      In der Ausgabestelle des städt[ischen] Schlacht-
hofes wird am Samstag, den 21. April 1923,
von 71/2 bis 12 Uhr Ia. fettes gefr[orenes] Hammel-
fleisch zum Preise von 2800 Mark pro Pfund
verkauft.
      Die Ausgabe erfolgt gegen Vorlegung der
Brotkarte an Minderbemittelte bezw. an solche
Personen, die an der Gasverbilligung teil-
nehmen, an Bürger mit ähnlichem Einkommen
und an Erwerbslose. Einwickelpapier ist mit-
zubringen.
      Solingen, den 19. April 1923.
                           Der Oberbürgermeister.
           I[n] V[ertretung]: Der Beigeordnete Schaal.

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11. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. März 1923

Eine Bekanntmachung zur Gültigkeit der Brotmarken in Troisdorf.

                   Bekanntmachung.
    Der versorgungsberechtigten Bevölkerung und
den Bäckern des Siegkreises wird hiermit zur
Kenntnis gebracht, daß die Brotkarten der Bür-
germeisterei Troisdorf, welche mit dem 11. März
1923 gültig werden und eine Dauer von 4 Mona-
ten haben, nur dann zum Bezug von Brot berech-
tigen, wenn sie auf der Vorderseite den Stempel
des Kreisausschusses des Siegkreises tragen. Alle
anderen Brotkarten der Bürgermeisterei Trois-
dorf sind ungültig und werden den Bäckern bei
eventl. Ablieferung nicht angerechnet.
     Siegburg, den 10. März 1923.
                          Namens des Kreisausschusses
                                      Der Vorsitzende

9. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 6248, Schreiben 9. Februar 1923

Bekanntmachung zur Ausgabe von neuen Brotkarten durch die Stadtverwaltung Solingen

                         Bekanntmachung.

       Die Ausgabe der neuen Brotkarten erfolgt im Amtsgebäude
Grashof Zimmer Nr. 2 und zwar:
am Montag, den 12. d[
iese]s M[ona]ts für die Bezirke 1, 2, 3, 4
   
Dienstag, ”    13.    ”               ”          ”    ”     ”  5, 6, 7, 8
”    Mittwoch, ”  14.    ”               ”          ”    ”     ”  9, 10, 11, 12
”    Donnerstag,  15.    ”               ”          ”    ”     ” 13, 14, 15, 16
”    Freitag,           16.    ”               ”          ”    ”     ” 17, 18, 19 u. Nebenbezirke
von 8 1/2 bis 12 1/2 Uhr und von 2 1/2 bis 6 Uhr.
       Die Ausgabe der neuen Brotkarten erfolgt nur gegen Vorzei-
gung und Rückgabe sämt[licher] alten Brotkarten mit dem Datum vom 23.12.
1922 bis 16.2.1923. Hierauf ist ganz besonders zu achten.
       Die Ausgabe erfolgt nur an Erwachsene! Bäckern und Brot-
verkaufsstellen ist der Umtausch gesammelter Karten nicht gestattet.
       Für nicht an den vorstehend genannten Tagen abgeholten
Karten ist eine Versäumnisgebühr von 50 Mark zu zahlen.
                   Zur besonderen Beachtung für die Bäcker!
       Die Abgabe der gesammelten und aufgerechneten Abschnitte
(nach Personenzahl geordnet,) hat bis spätestens Dienstag, den 20.
Februar 1923 im Grashof, Zimmer Nr. 14 zu erfolgen. Für Abschnitte,
die erst nach einigen Wochen abgegeben werden, erfolgt keine Mehl-
nachbelieferung.
       Sämtliche Brotkarten und ebenso die Abschnitte müssen mit
dem Firmenstempel des Bäckers und Verkaufsstellen versehen sein.
Abschnitte ohne Firmenstempel werden nicht verrechnet.
       Jede Person ist mit 3 1/2 Pfund pro Woche zu beliefern.

                      Solingen, den 9. Februar 1923.
                           Der Oberbürgermeister
                                I[n] V[ertretung]
                               Der Beigeordnete
                                        Schaal.
                                  [Unterschrift]