Schlagwort-Archive: Brot

17. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 2408 „Protokollbuch Gemeinderat Troisdorf” 1919-1926, S. 300

In einer außerordentlichen Sitzung beschließt der Troisdorfer Gemeinderat die Ausgabe von Brot und Butter an Erwerbstätige und Erwerbslose. Darüber hinaus billigt er, dass der aus Arbeitslosen gebildete Kontrollausschuss seine Tätigkeit aufnimmt.

                                                                                                    Troisdorf, den 17. Okt. 1923.

Anwesend
Beigeordneter
Hagen
und die
Mitglieder.
Schüthuth
Hamacher
Kutzner
Huber
Friedrich
Georg
Dr. v. d. Laan
Dr. Trier
Flörken
Müller Josef
Schagen
Schneider

Auf außerordentliche Einladung von heute hatte
sich heute der Gemeinderat in der Anzahl von
13 Mitgliedern, also in beschlußfähiger Anzahl
zu einer dringenden Sitzung im Sitzungs-
saale des Rathauses versammelt, um über
folgenden Gegenstand zu beraten und
Beschluß zu fassen:

Forderungen der Arbeitslosen.
Nachdem der den Vorsitz führende Bei-
geordnete Hagen den Vorsitz eröffnet
hatte, wurde beraten und beschlossen
wie folgt:
   Gemeinderat beschließ jedem Erwerbs-
losen ein Brot kostenlos zu verabreichen.
Ferner beschließt der Gemeinderat,
jedem Verheirateten und Unverheira-
teten soweit sie Selbstversorger sind
je 1 Pfund und den unverhei-
rateten Arbeitslosen je ½ Pfund
Butter zu verabfolgen.

Gemeinderat ist damit einverstanden,
daß der heute aus den versammelten
Arbeitslosen gebildete Controllaus-
schuß bis zur Neubildung der Prüfungs-
stelle seine Tätigkeit aufnimmt,
jedoch unter Zuziehung eines
Polizeibeamten.

                         v. g. u.
(Unterschrift wurde nicht geleistet, da die Sitzg. vor-
zeitig abgebrochen wurde.)

17. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. Oktober 1923

Der Kreisausschuss stellt die weitere Brotversorgung der Bevölkerung sicher.

                            Bekanntmachung.

    Gemäß Verfügung des Preußischen Landesge-
treideamtes bleibt die öffentliche Brotversorgung
bis auf weiteres bestehen. Dementsprechend ist die
Bekanntmachung vom 3.10.1923, daß die Brot-
versorgung mit dem 15. ds. Mts. in Wegfall
komme, gegenstandslos geworden. Meine Anord-
nung vom 5.10.1922 betr. den Verkehr und
den Verbrauch des durch die Kreisgetreidestelle
gelieferten Mehles und der daraus herzustellenden
Erzeugnisse bleibt nunmehr bis auf weiteres
bestehen. Auf Kartenabschnitt Nr. 16 kann in der
üblichen Weise Brot bezogen werden.

 Siegburg, den 12. Oktober 1923.
                       Namens des Kreisausschusses
                                       Der Vorsitzende.

8. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. September 1923

Die aktuellen Brotpreise werden veröffentlicht.

Bekanntmachung.

   Auf Grund des § 5 meiner Anordnung vom
5. Oktober 1922 betr. den Verkehr und den Ver-
brauch des durch die Kreisgetreidestelle gelieferten
Mehles und der daraus herzustellenden Erzeugnisse
werden die Höchstpreise für Brot im Siegkreis
vom 9. Sept. 1923 ab (gültig für Brotkarten-
abschnitt Nr. 11) wie folgt festgesetzt:

            3¾ Pfd. Graubrot          M. 900 000
            3¾ Pfd. Feinbrot           M. 800 000
            3¾ Pfd. Schwarzbrot  M. 700 000

Siegburg, den 6. Sept. 1923
                                    Namens des Kreisausschusses
                                               Der Vorsitzende.

25. August 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. August 1923

Brotpreise im Kreis Schleiden am 27. August 1923

Bekanntmachung.
Vom 27. August ab kosten
     1750 Gramm Schwarzbrot           100000 M[ark]
     1750 Gramm G[r]aubrot               150000 M[ark]
            1 Kilogramm Roggenschrot     10000 M[ark]
            1 Kilogramm Mischelmehl       12000 M[ark]
Schleiden, den 24. August 1923
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Graf von Spee, Landrat

23. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 23. August 1923

Lohnerhöhungen machen Brot im Regierungsbezirk Düsseldorf teurer.

       -e- Wieder neue Brotpreise. Die gestern für den Regierungs-
bezirk Düsseldorf gemeldeten Brotpreise müssen heute bereits berichtigt
werden. Nachdem in gestern abend stattgefundenen Verhandlungen
den Bäckergehilfen eine Lohnerhöhung von 140 v[on] H[undert] zugebilligt worden
ist, was für die Woche vom 25. bis 31. August 50 Millionen Mark
Lohn und 16 Millionen Mark Nachzahlung ausmacht, müssen die Brot-
preise für diese Woche wie folgt festgesetzt werden: 205 000 Mark für
ein dreieinhalbpfündiges Feinbrot, 215 000 Mark für ein gleich schweres
Graubrot und 200 000 Mark für ein gleich schweres Schwarzbrot,
65 000 Mark für ein Pfund Schwarzbrot, geschnitten und verpackt,
7500 Mark für 350 Gramm Weizenmehl und 7000 Mark für 350 Gramm
Roggenmehl.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 23. August 1923

22. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. August 1923

Über aktuelle Richtpreise für Backwaren wird informiert.

Richtpreise für
      freie Backwaren
ab heute Dienstag, 21.8.23

Brötchen, pro Stück
                                    15 000M
Weißbrot, zirka 1 Pfd. schwer
                                    150 000M
Blatz, 1 Pfund schwer
                                    200 000M
Zwieback, 1 Pfund
                                    320 000M
Schwarzbrot, 3 3/4 Pfd. schwer
                                    400 000M
Feinbrot, 3 3/4 Pfund schwer
                                    500 000M
Graubrot, 3 3/4 Pfund schwer
                                    580 000M

         Bäcker-Zwangs-Innung
                   des Siegkreises.

21. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Juli 1923

Erhöhung der Brotpreise

Bekanntmachung.
Die außerordentliche Steigerung der Kohlenpreise und

der übrigen mit der Mehl- und Brotherstellung verbundenen
Unkosten sowie die bedeutende Erhöhung der Arbeitslöhne
macht eine Neufeststellung der Mehl- und Brotpreise unum-
gänglich notwendig.
Dieselben betragen vom 23.7. cr. ab:
                1750 Gramm Schwarzbrot           3000.- Mk.
                1750 Gramm Graubrot                 4000.- Mk.
                1 Kilogramm Roggenschrot         1400.- Mk.
                1 Kilogramm Mischelmehl           1600.- Mk.
Schleiden, den 17. Juli 1923.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Graf von Spee, Landrat.

21. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. Juli 1923

Die Richtpreise für Brote steigen weiter.

         Richtpreise für
        freie Backwaren
ab Freitag, den 20. 7. 23
Schwarzbrot, 3¾ Pfd. schwer
                                         25000 M
Feinbrot, 3¾ Pfund schwer
                                        27000 M
Graubrot, 3¾ Pfund schwer
                                       30000 M.
Infolge der fortschreitenden
Geldentwertung sind die
Bäckermeist. gezwungen, nur
noch gegen Bar zu verkaufen[.]
Bei verspäteter Zahlung
muß der jeweilige Tages-
preis in Anrechnung ge-
bracht werden.
    Bäcker-Zwangs-Innung
             des Siegkreises.

14. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Juli 1923

Die Bäcker-Zwangsinnung des Siegkreises informiert über die die aktuellen Richtpreise für Backwaren.

Richtpreise für
freie Backwaren
ab Freitag, den 13. 7. 23

Brötchen, pro Stück
                                           1200 M
Weißbrot, zirka 1 Pfd. schwer
                                         12000 M
Blatz, 1 Pfund schwer
                                          14000 M
Zwieback, 1 Pfund
                                          24000 M
Schwarzbrot, 3¾ Pfd. schwer
                                         20000 M
Feinbrot, 3¾ Pfund schwer
                                         24000 M
Graubrot, 3¾ Pfund schwer
                                         28000 M.
     Bäcker-Zwangs-Innung
             des Siegkreises.
Infolge der fortschreitenden
  Geldentwertung sind die
Bäckermeist. gezwungen, nur
noch gegen Bar zu verkaufen.
Bei verspäteter Zahlung
muß der jeweilige Tages-
preis in Anrechnung ge-
bracht werden.

14. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Juli 1923

Die Preise für Brot wurden neu festgesetzt.

                 Bekanntmachung.

   Auf Grund des § 3 meiner Anordnung vom
5. Oktober 1922 betr. den Verkehr und den
Verbrauch des durch die Kreisgetreidestelle geliefer-
ten Mehles und der daraus herzustellenden Er-
zeugnisse werden die Höchstpreise für Brot (gül-
tig für den Brotkartenabschnitt Nr. 3) wie folgt
festgesetzt:
            3 ¾ Pfd. Graubrot      7000. – Mk.
            3 ¾ Pfd. Feinbrot       6000. – Mk.
            3 ¾ Pfd. Schwarzbrot  5700. – Mk.
    Siegburg, den 10. Juli 1923.
                          Namens des Kreisausschusses
                                    Der Vorsitzende.