Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landkreis Bonn, 17.12.1923
Erhöhung der Pferde- und Rindviehabgabe wegen steigender Kosten bei der Bekämpfung von Tierkrankheiten.
Pferde- und Rindviehabgabe
Der Landeshauptmann fordert für Pferde und Rindvieh einen
weiteren Betrag von je 50 Goldpfennig pro Stück, d[as].i[ist].z[zur].Z[ei]t. 500 Milli-
arden. Die weitere Beitragsforderung wird begründet mit den hohen Un-
Kosten, die durch die Bekämpfung der häufiger auftretenden Lungen-
seuche beim Rindvieh und ansteckeden Blutarmut bei Pferden entstehen.
Die Beiträge müssen nach Anordnung des Landeshauptmann sofort gezahlt werden und werden in den nächsten Tagen eingezogen.
Es kann nur Reichsgeld und im Regierungsbezirk Köln umlauf-
fähiges Notgeld angenommen werden.
Berkum, den 17. Dezember 1923.
Der Bürgermeister.
In allen Gemeinden bekanntmachen
und aushängen.
1) Ist bekannt
gemacht.