Schlagwort-Archive: Bezugspreis

1. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. Dezember 1923

1,4 Billionen Mark kostet das Kreisblatt für eine Woche.

   Das Siegburger Kreisblatt kostet für die Be-
zugswoche vom 30. November bis 5. Dezember
                                     1,4 Billionen.
   Die Bezieher werden gebeten, unseren Boten
das Einholen des Bezugsgeldes zu erleichtern,
indem sie das Bezugsgeld beim ersten Vorzeigen
zahlen und zwar mit Geldscheinen nicht unter
100 Milliarden Mark.

17. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. November 1923

Die Bezieher werden gebeten, den Boten das Geld passend zu geben- vor allem sollte es gültig sein.

   Der Bezugspreis des „Siegburger Kreisblattes“
für die Woche vom 16. bis 22. November ist auf
                      550 Milliarden Mark
festgesetzt worden.
   Die Bezieher werden gebeten, das Geld bereit
zu halten, sodaß den Boten unnötige Wege erspart
bleiben. Die Boten dürfen nur hier gültiges Geld
in Zahlung nehmen und wolle man von Scheinen
kleiner Werte absehen, da durch diese beim Zählen
zu viel Zeit verloren geht und auch noch andere
Nachteile entstehen können.
   Bezieher, die den Bezugspreis der vergangenen
Woche noch nicht bezahlt haben, müssen jetzt dafür
den neuen Bezugspreis zahlen.

16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. November 1923

Der Bezugspreis für das Siegburger Kreisblatt liege nun bei 4,30 Goldmark.

               An unsere Bezieher
                      auf dem Lande!

   Zu unserer gestrigen Notiz betr. Bezahlung in
Lebensmitteln, müssen wir berichtigend mitteilen,
daß sich der Bezugspreis für Dezember auf Grund
eines neuen Beschlusses des Vereins Rheinischer
Zeitungsverleger auf
                           4,30 Goldmark
stellt. Es ist hierdurch der Erhöhung des Ber-
liner Kurses sowie der dadurch entstandenen Ab-
änderung des Multiplikators Rechnung getragen
worden.
         Verlag des Siegburger Kreisblattes.

15. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. November 1923

Das Siegburger Kreisblatt gibt der Bevölkerung auf dem Land die Möglichkeit, den Bezugspreis der Zeitung in Naturalien zu bezahlen.

              An unsere Bezieher
                     auf dem Lande!

   Wenn Handel und Industrie jetzt ausnahms-
los zur Berechnung ihrer Preise in Goldmark
übergegangen sind, so ist es selbstverständlich nicht
möglich, daß allein das Zeitungsgewerbe sich von
diesem Verfahren ausschließt. Von jetzt an wer-
den die Zeitungen in Uebereinstimmung mit der
Post ihre Bezugsgelder in Goldmark berechnen.
Es bedarf keiner besonderen Begründung, daß
die Bezugspreise in Gold nicht etwa sich dem
Friedenspreise anpassen können, sondern um ein
Vielfaches darüber liegen müssen, weil der An-
zeigenteil der Zeitung, aus dem in den Vorkriegs-
zeiten in der Hauptsache die Herstellungskosten
der Zeitungen gedeckt worden sind, zum größten
Teil verschwunden ist. Im Frieden machte der
Bezugspreis vieler Zeitungen nicht einmal den

Papierpreis aus, sodaß die Leser die Zeitung fast
geschenkt erhielten.
   Da es uns aber bekannt ist, daß viele Bezieher
auf dem Lande nicht über das nötige Bargeld ver-
fügen, machen wir den Vorschlag, uns in Natu-
ralien (Butter, Eier, Roggen, Weizen; Fette
usw.) entsprechend dem Bezugspreise von 7,65
Goldmark für den Monat Dezember zu bezahlen.
Die Ablieferung od. schriftl. Verpflichtung zur Lie-
ferung muß bis spätestens 25. Nov. in unserer Ge-
schäftsstelle sein, wenn keine Unterbrechung in der
Zustellung erfolgen soll, weil das Siegburger
Kreisblatt bei dieser Zahlungsvereinbarung von
unserer Geschäftsstelle aus frühzeitig durch die
Post an den Bezieher überwiesen werden muß.
Auch für die Nachzahlung des November neh-
men wir Lebensmittel in Zahlung, diese müssen
aber sofort geliefert oder eine entsprechende Er-
klärung in der Geschäftsstelle unseres Blattes
abgegeben werden, weil die Post die Karte mit
der Nachnahmeverweigerungs-Mitteilung uns so-
fort zurückgibt, worauf dann die Einstellung
der Zustellung des Kreisblattes erfolgen wird.
Die Zustellung des Kreisblattes wird aber nicht
unterbrochen werden, wenn der Bezieher sich mit
uns sofort verständigt hat. Bei der Nachzah-
lungsvereinbarung wollten die Bezieher genau da-
rauf achten, daß uns die Adresse derjenigen Per-
sönlichkeit angegeben wird, die in der Postliste als
Bezieher eingetragen, ist, damit keine Verwechse-
lungen eintreten.
   Für Dezember erfolgt nach Mitteilung der
Reichspost die Zustellung der Zeitungen wieder
Gegen einmaliges Bezugsgeld.
   Wir hoffen, daß alle Bezieher sich den unge-
störten Fortbezug des Siegburger Kreisblattes
sichern werden.                      Der Verlag

10. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. November 1923

Das Kreisblatt kostet für eine Woche 380 Milliarden Mark.

    Der Bezugskreis für das „Siegburger Kreis-
blatt“ beträgt für die Woche vom 9. bis 15. No-
vember 1923

            380 Milliarden Mark.

   Für Beträge, die bis Dienstagmorgen nicht
bezahlt sind, wird ein der Geldentwertung ent-
sprechender Aufschlag erhoben werden.
   Die Bezieher werden höflichst gebeten, den
Boten das Einholen des Bezugsgeldes zu erleich-
tern, indem sie beim ersten Vorzeigen des Em-
pfangsscheines das Bezugsgeld zahlen und hierfür
möglichst hohe Geldscheine bereithalten.
   Nur Geld, das in Siegburg umlauffähig ist,
kann in Zahlung genommen werden.

4. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. November 1923

„Ohne viel Worte zu machen“ sind die Bezieher aufgefordert, ihre Beträge zu bezahlen.

        Der Bezugspreis des Siegburger Kreisblattes
für die Woche vom 2. bs 8. November ist

                     23 Milliarden Mark.

   Diejenigen Bezieher, die einen geringeren Be-
zugspreis bereits entrichtet haben, werden ge-
beten, den Restbetrag unseren Boten, die für
diese Erhöhung, die in den Erschwernissen der
letzten Tage begründet ist, ebenso wenig können,
wie der Verlag selbst, ohne viel Worte zu machen,
nachzuzahlen.
   Für beide Beträge, Hauptbetrag wie Nach-
forderung werden von den Boten gesonderte
Quittungen ausgehändigt.
   Den Postbeziehern wird in den ersten Tagen
eine Nachzahlungskarte für die erste Hälfte des
Monats November vorgezeigt werden, um deren
Einlösung wir höflichst bitten. Die Zeitun-
gen bedürfen zu ihrer Erhaltung dringend dieser
Gelder. Bezieher, die die Einlösung verweigern,
werden sofort von der Bezugsliste gestrichen und
erhalten keine weitere Ausgabe mehr.
                                                                             Der Verlag.

21. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. Oktober 1923

Der Einzelverkaufspreis des Siegburger Kreisblatts erhöht sich auf 100 Millionen Mark.

   Der Bezugspreis für das Siegburger Kreis-
blatt beträgt für die Woche vom 19. bis 25. Ok-
tober 450 Millionen Mark. Einzelverkaufspreis
100 Millionen Mark.
                     Siegburger Kreisblatt.
   Wir bitten das Bezugsgeld unseren Boten un-
verzüglich zu zahlen, weil andernfalls die Zu-
stellung eingestellt wird. Die Boten sollen bis
Dienstag abrechnen, und kann ihnen von keinem
Bezieher zugemutet werden, daß sie das Geld vor-
legen.

25. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. September 1923

Die aufgelisteten Zeitungen verkaufen nur noch Wochenabonnements.

  Der jedes Maß verlierende Rückgang unserer
Währung, verbunden mit der sich überstürzenden
Steigerung aller Preise und Unkosten, hat jede
Preisberechnung in der gesamten deutschen Wirt-
schaft, besonders aber im Zeitungsgewerbe ge-
radezu unmöglich gemacht. Die Zeitungen sind
außerstande, angesichts dieser ganz außerordent-
lichen Verhältnisse ihren Bezugspreis in Zukunft
für einen ganzen oder halben Monat festzu-
legen und sehen sich, um die Betriebe aufrecht
erhalten zu können, gezwungen, künftig an solchen
Plätzen, wo die Zustellung durch eigenes Boten-
personal erfolgt, nur noch

                      Wochenabonnements

einzugehen.
  Es wird deshalb auch keinen unserer Be-
zieher überraschen, wenn wir die bis heute erho-
benen Bezugspreise mit dem 22. September als
abgegolten betrachten; er deckt für diese Zeit bei
weitem nicht einmal unsere Selbstkosten. Das
Wochenabonnement tritt vom 24. September an
in Kraft.
   Wir bitten die Bezieher unserer Blätter drin-
gend den Trägern den Bezugspreis gleich bei
der ersten Vorzeigung der Quittung zu
bezahlen, damit(n) ihnen das mehrmalige mühevolle
Vorsprechen erspart bleibt.

   Siegburger Kreisblatt.
   Sieg-Rhein-Zeitung.
   Deutsche Reichszeitung.
   General-Anzeiger für Bonn und Umgegend.
   Troisdorfer Anzeiger.
   Godesberger Zeitung

15. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. September 1923

Die Zeitungsverleger fordern eine Nachzahlung für September, sonst wird die Zustellung eingestellt.

Die außerordentliche Ueberteuerung
zwingt die Zeitungen die angekündigte Nachforde-
rung für den Monat September zu erheben.
                  Verein rheinischer Zeitungsverleger.
                                  Bezirk Bonn.

   Für das Siegburger Kreisblatt beträgt die
Nachzahlung 14 Millionen Mark. Da die Post-
bezieher mitte August für den Monat September
nur 950 000 Mark bezahlt haben, stellt sich de-
ren Nachzahlungsbetrag auf 15 850 000 Mark
und bitten wir diesen Betrag recht bald mittels
beiliegender Zahlkarte auf unser Postscheckkonto
einzusenden, andernfalls die Zusendung einge-
stellt wird.

21. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. August 1923

Auch durch die steigende Papierpreise sehen sich die Zeitungen genötigt, die Bezugspreise anzuheben.

    – Die Not der Zeitungen. Folgende Kund-
gebung richtete die „Vereinigung großstädtischer
Zeitungsverleger an das Publikum: „Die Teue-
rung schreitet unaufhaltsam fort, sie folgt dem
Verfall der Mark in immer schnellerem Tempo.
Alle Rohstoffe, alle Fertigfabrikate, alle Löhne
und Gehälter, müssen dem Zwange unentrinnba-
rer wirtschaftlicher Gesetze folgen. In dem Be-
wußtsein, den Interessen der Gesamtheit unse-
res deutschen Volkes zu dienen, sind die Zei-
tungen bisher der allgemeinen Preisentwickelung
nur in weitem Abstand gefolgt und mit ihren
Preisen erheblich hinter der notwendigen Steige-
rung zurückgeblieben. Sie hofften auf eine gün-
stigere Entwickelung der Dinge. Diese Hoffnung
hat getrogen und die Verlage sehen sich jetzt ge-
nötigt, angesichts der rapid steigenden Papier-
preise, der unablässig aufwärts gehenden Kosten
für den Nachrichtendienst und Redaktion, sowie
der gewaltigen Mehraufwendungen für Löhne
Gehälter und Vertrieb, die Bezugspreise ihrer
Blätter der Geldentwertung mehr als bisher an-
zupassen. Schwer ringen heute alle Zeitungen
ohne Ausnahme um ihre Existenz, aber nie-
mals war ihre Erhaltung aus politischen und
wirtschaftlichen Gründen notwendiger als gerade
jetzt. Wir zweifeln nicht, daß jeder Leser das
einsieht, und daß er es verstehen wird, wenn
jetzt die Verlage vom Bezieher fordern, was sie
haben müssen, wenn die Zeitungen nicht ver-
kümmern oder ihre Unabhängigkeit gefährden
wollen.