Schlagwort-Archive: Bestrafung

24. November 1923

Verurteilung eines Händlers aus Wald wegen Preistreiberei.

                Im Namen des Volkes!
       In der Strafsache gegen den Händler Paul
Gehlhausen aus Wald, Altenhoferstraße 57,
wegen Preistreiberei hat das Schöffengericht
in Solingen in einer Sitzung vom 13. November
1923, für Recht erkannt.
       Der Angeklagte wird wegen Preistreiberei
zu einer Gefängnisstrafe von 1 Monat und zu
einer Geldstrafe von 10 Billionen Mark, im
Nichtbeitreibungsfalle zu 1 Tage Gefängnis
für je 1 Billion Mark kostenfällig verurteilt.
       Solingen, 16. Novemder [sic!] 1923.
                                         Das Amtsgericht.


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26. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 26. Oktober 1923

Die Geldentwertung führt zu absurden Situationen.

   -ab- Heiliger Bureaukratius! Ein Bureaukratenstückchen wird
uns von einem Mitbürger mitgeteilt. Der Betreffende erhielt
wegen Uebertretung einer polizeilichen Verkehrsvorschrift vor
einigen Tagen ein Strafmandat von 330 000 Mark. Frankiert
war der zugestellte Brief mit – – – Briefmarken im Werte
von 30 Millionen Mark. Höher geht’s wohl nimmer! 

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19. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Oktober 1923

Stadt Solingen wegen Nichteinhaltung von Richtlinien bestraft

       Ꙩ Die staatlichen Zuschüsse für die Erwerbslosenfürsorge sind
der Stadt Solingen seit gestern von der Regierung gesperrt worden,
weil die Stadt über die Richtlinien der Regierung hinausgegangen
ist. Dem Oberbürgermeister und dem Beigeordneten Krenzer wurde
das Disziplinarverfahren angedroht. Da die Zuschüsse 5/6 der Aus-
gaben für die Erwerbslosen betrugen, dürfte die Stadt in die größten
Schwierigkeiten geraten. Es scheint aber bei der Verwaltung beab-
sichtigt zu sein, sich den Reichsvorschriften zu fügen und den Er-
werbslosen dadurch einen Ausgleich zu bieten, daß die Stadt mehr
verbilligte Lebensmittel abgibt und die Volksküche öffnet. Es sind
auch noch andere Maßnahmen geplant, die aber noch nicht bis zur
Spruchreife gediehen sind.

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8. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. Oktober 1923

Das Solinger Tageblatt wirft der Stadtverwaltung von Solingen mangelnde Verfolgung und Ahndung von Holzdiebstählen vor.

       ∆ Auf der Jagd nach Brennstoffen ist den „wildernden Gesellen“
zum Mitnehmen nichts zu schade. Wo sich nur Gelegenheit bietet, Holz
unentgeltlich zu erstehen, wird es mitgenommen, unbekümmert darum,
ob man sich einer strafbaren Handlung schuldig macht. Schon des
öfteren haben wir die Stadtverwaltung auf die Holzdiebstähle in
unseren Wäldern aufmerksam gemacht und um Schutz der Wälder ge-
beten – vergebliche Liebesmüh‘ – es bleibt alles beim alten. Man
weiß ja, daß keiner vorhanden ist, der das unberechtigte Holzfällen
ahndet. Kein Wunder, daß die Holzdiebe sogar noch dreister werden
und ihr unsauberes Handwerk nun in unmittelbarer Nähe der mensch-
lichen Behausungen ausüben. So wurden in den letzten Tagen auf
der unteren Wupperstraße sämtliche Pfähle, an denen die jungen
Baumstämme befestigt waren, ausgerissen oder an der Erde abgebrochen
und mitgenommen. Nächstens werden, so meint unser Gewährsmann,
auch noch die Einfassungen der städtischen und privaten Grundstücke,
ja selbst Türen und Fensterläden der Gebäude verschwinden, ohne daß
man sich sonderlich bemüht, die Uebeltäter zu fassen und sie der gerechten
Bestrafung zu übergeben. Mehr polizeiliche Ueberwachung tut
dringend not.
                                                        –


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1. September 1923

Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 1. September 1923

Bei Zuwiderhandlung gegen Anordnungen der Besatzungsbehörden drohen hohe Strafen.

       Wald, 30. Aug[ust]. Verstöße gegen Besatzungsmaßnahmen. Die
Bevölkerung wird erneut auf die schweren Strafen hingewiesen,
die die Militärgerichte der Besatzungsarmee für Uebertre-
tung gewisser Verordnungen verhängen. Zur allgemeinen War-
nung mögen zum Beispiel folgende Straffälle dienen: Ein Cafe-
hausbesitzer wurde zu 6 Wochen Haft verurteilt, weil er Kümmel
an einen Soldaten verabreicht hatte. – Eine Strafe von 9 Mo-
naten Haft traf eine Person wegen unerlaubten Besitzes eines
Revolvers und Munition. – In anderen ähnlichen Fällen wur-
de gleich lange und noch längere Freiheitsstrafen verhängt. Die
genaueste Beachtung der Verordnungen der Besatzungsarmee ist
jeder Person im eigensten Interesse anzuraten.

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26. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 26.07.1923

Bericht über die Beschlagnahmung von Geld wegen der ausstehenden Zahlung einer Geldstrafe für einen Sabotageakt in Liblar.

         + Beschlagnahmt. Auf der Reichsbank hierselbst be-
schlagnahmten die Franzosen gestern 103 Millionen
750 000 Mark, die als Strafe dem Kreise im Juni für
einen Sabotageakt in Liblar auferlegt waren, von dem
Kreise aber bis zu einem festgesetzten Termin nicht be-
zahlt waren.

9. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Juli 1923

Auch die Bergische Arbeiterstimme berichtet über die Gerüchte geplanter Dynamitattentate. Interessanter Weise fast wortgleich wie das Solinger Tageblatt zwei Tage zuvor.

      – Ueber geplante Dynamitattentate werden in den letzten
Tagen in Solingen die tollsten Gerüchte verbreitet. Wie die Polizei-
verwaltung in dieser Angelegenheit bekanntgibt, handelt es sich hier
lediglich um leeres Geschwätz. Was wahr ist, ist die Abschiebung
einiger von den Engländern wegen verbotenen Waffentragens Ver-
hafteten nach Köln. Wegen verbotenen Waffenbesitzes wurde nämlich
in der letzten Sitzung des britischen Kriegsgerichts wieder eine Anzahl
Personen aus dem Solinger Bezirk und von auswärts zu Gefängnis-
strafen verurteilt. Noch schlimmer entwickelt sich die Phantasie bei der
Müngstener Brücke. Auch da soll schon das Pulver bereit liegen. Es
ist dieselbe Psychose, die in den ersten Tagen des Weltkrieges weite
Volkskreise ergriff. Wir machen unsere Leser darauf aufmerksam, solche
Gerüchte nicht zu verbreiten, da sie unsinnig sind und die Oeffentlich-
keit zwecklos beunruhigen. Leider sterben die armseligen Geschöpfe
nicht aus, die so gerne die Flöhe husten hören.

5. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 05.07.1923

Einschränkung des Bahnverkehrs in den Bezirken des Ruhrreviers durch die Besatzungstruppen

           Die Erdrosselung des Straßenbahnverkehrs.
     Aus dem Ruhrgebiet, 3. Juli. Nachdem
bereits in den verschiedensten Bezirken des Ruhrre-
viers der Straßenbahnverkehr von der Be-
satzungsbehörde stark beschränkt worden ist, hat
General Degoutte durch eine neue Verordnung Nr. 52
diese Angelegenheit generell geregelt. Dadurch wird all-
gemein angeordnet, daß der Straßenbahnverkehr den
Umfang desjenigen im Jahre 1922 nicht überschreiten
darf. Ausnahmen werden von der Genehmigung der
Besatzungsbehörde abhängig gemacht. Die Straßen-
bahnverwaltungen sollen den Besatzungsbehörden Be-
triebspläne einreichen. Zuwiderhandlungen gegen die
Verordnung werden mit Gefängnisstrafen von fünf
Jahren und Geldstrafen von 100 Mill. Mk. oder einer
dieser beiden Strafen bedroht.

1. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 1.6.1923

Regelmäßig wird versucht, Butter und Eier über die Grenze nach Holland zu schmuggeln. Die Verurteilungen der Angeklagten müssen in den Tageszeitungen veröffentlicht werden.

In der Strafsache
gegen
1) das Dienstmädchen Maria Hoenselaer
    aus Frasselt, geb. am 1.9.1900 zu
    Schottheide, Krs. Cleve,
2) den Fabrikarbeiter Gerhard Hoenselaer
    aus Schottheide, Krs. Cleve, geb. da-
    selbst am 4.1.1898,
             wegen verbotener Ausfuhr
hat das Wuchergericht des Landgerichts in
Cleve am 11. Mai 1923 für Recht erkannt:
Die Angeklagten sind des Vergehens der
verbotenen Ausfuhr lebenswichtiger Gegen-
stände (Butter und Eier) schuldig und werden
deshalb zu einer Gefängnisstrafe von je 2 Mo-
naten und zu einer Geldstrafe von je 60 000
Mark – hilfsweise je einem Jahre Gefängnis
– kostenpflichtig verurteilt.
Die Verurteilung ist auf Kosten der Ange-
klagten je 1 mal im Clevischen Volksfreund
und im Kreisblatt zu Cleve öffentlich bekannt
zu machen.
Cleve, den 18. Mai 1923
Der Oberstaatsanwalt

1. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 1.6.1923

Mit Zuchthaus wurde in diesem Fall ein Landwirt für die Ausfuhr von fünf Schweinen bestraft.

In der Strafsache
gegen den Landwirt Johann Staayen aus
Düffelward, geb. am 13.12.1892 zu Übbergen
(Holländer)
wegen Vergehens und Verbrechens der ver-
botenen Ausfuhr
hat die 1. Strafkammer des Landgerichts in
Cleve am 30. April 1923 für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Ausfuhr
lebenswichtiger Gegenstände in 2 Fällen, von
denen einer ein besonders schwerer ist (fünf
Schweine), zu einer Gesamtzuchthausstrafe
von 1 Jahr 2 Monaten und zu einer Geld-
strafe von 500 000 Mark, im Unvermögens-
falle zu 16 Monaten Zuchthaus, und zu den
Kosten des Verfahrens verurteilt. Dem An-
geklagten werden die bürgerlichen Ehrenrechte
auf 5 Jahre aberkannt, auch ist Polizeiaufsicht
zulässig.
Dem Verurteilten wird der Handel mit
Gegenständen des täglichen Bedarfs unter-
sagt. Der erkennende Teil des Urteils ist auf
Kosten des Verurteilten je 1 mal im Clevi-
schen Volksfreund, Clever Kreisblatt und
durch Anschlag an die Gemeindetafel in Düf-
felward bekannt zu machen. 4 Wochen der
Strafe sind durch die Untersuchungshaft ver-
büßt.
Cleve, den 18. Mai 1923
Der Oberstaatsanwalt.