Schlagwort-Archive: Bestandsaufnahme Kraftfahrzeuge

27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 27.12.1923

Aufforderung an die Bevölkerung alle Fahrzeuge, Kutschen und Zugtiere im Rathaus registrieren zu lassen.

                                         Bekanntmachung.

Auf Anordnung der französischen Besatzungsbehörde
werden hierdurch alle Besitzer von:
Kraftwagen, Motorräder u. Anhängewagen
                                                   sowie
Pferdewagen, und Pferdekarren jeder Art
                             ferner alle Besitzer von:
Pferden, Mauleseln und Mauleselinnen
aufgefordert, dieselben vom 1. Januar bis 15. Januar
1924 auf dem Quartieramte, Rathaus Zimmer 25,
vormittags von 9 bis 12 Uhr und nachmittags von
3 1/2 – 6 Uhr anzumelden.
          Genaue Beschreibung der Kraftfahrzeuge und Angabe des
Führers, genaue Beschreibung der Pferde, Wagen u. Karren,
sowie deren Bespannung und Angabe über Alter und Art
der Tiere ist erforderlich.
           Auch die bisher von der Regierung nicht zugelassenen
Kraftfahrzeuge fallen unter die Anmeldepflicht.
Alle im Laufe der Zeit sich ergebenen Veränderungen
in den Beständen sind zwecks Berichtigung der Listen
ebenfalls anzumelden.
           Bei Nichtbeobachtung obiger Verordnung setzt sich der
Eigentümer der Bestrafung durch die Besatzungsbehörde aus!
          Euskirchen, den 19. Dezember 1923.
                                                            Der Bürgermeister.
                                                                I. V. Jacob Esser.

11. April 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. April 1923

Nachweis der Kraftfahrzeugen in den Verzeichnissen der Besatzungsbehörden

Bekanntmachung.
betreffend Verkehr mit Kraftfahrzeugen.
Nach einem Befehl der Besatzungsbehörde müssen

die Eigentümer der Kraftwagen die in der IV.
(belgischen) Zone der rheinischen besetzten
Gebiete
gezählt worden sind, bei Fahrten in das englisch
oder französisch besetzte Gebiet sich mit einer Be-
scheinigung der Gemeindebehörde ihres Wohnortes
versehen, aus der hervorgeht, daß der Kraftwagen
durch die Gemeindebehörde ihres Wohnortes auf
Grund der von der Militärbehörde angeordneten
Bestandsaufnahme in das Verzeichnis eingetragen
worden ist.
Eine Nichtbefolgung dieser Anordnung kann
sehr große Unannehmlichkeiten nach sich ziehen
Schleiden, den 4. April 1923
Der Landrat Graf von Spee.

 

11. April 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. April 1923

Erfassung aller Kraftfahrzeuge, Krafträder, Fahrräder sowie der Pferde, des Rindviehs u. a. für die Besatzungsbehörden

Bekanntmachung.
Auf die in den Publikationskästen der Bürgermeistereien
Schleiden und Harperscheid aushängenden Bekanntmachungen
betr[effend] Bestandsaufnahme der Lastwagen, Motorräder, Fahr-
räder usw. Pferde, Rindvieh etc. mach ich hiermit aufmerksam.
Anmeldungen sind bestimmt bis zum 12. d[ie]s[en] M[ona]ts
für Schleiden beim Bürgermeisteramt und für die übrigen
Gemeinden bei den Gemeindevorstehern zu machen.
Schleiden, den 5. April 1923
Der Bürgermeister
Langen