Schlagwort-Archive: Besetzung

23. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Verwaltungsbericht, Bestand Eu IV Nr. 253

Eintrag im Verwaltungsbericht der Stadt Euskirchen über die Stürmung des Rathauses in der Nacht vom 23. auf den 24. Oktober 1923 durch Separatisten.

Mitte Oktober 1923 begannen die Separatisten-Unruhen. In der Nacht vom 23. zum 24.
Oktober wurde das Rathaus, Landratsamt, Postgebäude und der Bahnhof von den Separatisten
gestürmt und besetzt. Am Rathaus wurde die grün-weiße Flagge gehißt und die Polizeiwacht-
stube von den Separatisten belegt. Dem Anstum auf das Rathaus wurde kein Widerstand gelei-
stet, da die Polizeibeamten auf Anordnung des Kreisdelegierten von der Waffe keinen Gebrauch
machen durften. Mit dem 5. Dezember 1923 hatte die Separatistenzeit für Euskirchen ein Ende.
Das Rathaus wurde wieder geräumt.

15. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. September 1923

Reisebestimmungen zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet

                Die Verkehrsbestimmungen nach der Sperre.
-mtb- Nach einer Mitteilung von der zuständigen Besatzungs-
behörde lauten die Bestimmungen, die nach Aufhebung der Ver-
kehrssperre in Kraft treten:
1. Bewohner der britischen Zone können auf Grund des grünen
Cirkulationsstempels auf dem Personal-Ausweis unbehindert die
Grenze zwischen der britischen Zone und dem unbesetzten Deutsch-
land überschreiten.
2. Bewohner des unbesetzten Deutschlands erhalten auf schrift-
lichen Antrag von der Paßstelle Köln, Domhof 28, Geleitscheine
zur Einreise in die britische Zone. Allen Anträgen ist der Per-
sonal-Ausweis (nicht Reisepaß) des ständigen Wohnorts beizu-
fügen. Alle Geleitscheine mit dem roten Strich, wie sie bisher
im Gebrauch waren, verlieren mit Wirkung vom 30. September
(Mitternacht) ihre Gültigkeit. Weitere Auskunft erteilt die Paß-
stelle Köln, Domhof 28.
                                                 *       *       *

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14. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 14. September 1923

Erleichterung des Verkehrs zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet.

                          Aus Stadt und Umgegend.
                                                    Solingen, 14. Sept[ember].
                      Das Ende der Verkehrssperre.
       Wie wir auf Anfrage bei der hiesigen britischen Behörde
erfahren, wird die Verkehrssperre in der Nacht von Sams-
tag auf Sonntag aufgehoben. Es gelten dann für
den Reiseverkehr zwischen dem besetzten und unbesetzten Gebiet
wieder die Bestimmungen wie vor der Sperre, d. h.,
es genügt der Personalausweis mit dem bekannten Stempel.
Auch für die Einreise von Personen aus dem unbesetzten Gebiet
bedarf es dann keiner Einreiseerlaubnis mehr. Sie
können vielmehr ungehindert einreisen, müssen sich jedoch bei
den hiesigen Behörden den vorgeschriebenen Stempel auf dem
Personalausweis beschaffen.

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10. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 10. August 1923

Solingen und die erneute Verkehrssperre: Für den grenzüberschreitenden Verkehr mit dem unbesetzten Gebiet muss der „Geleitschein“ mit einem neuen Stempel versehen sein. 


                                   Aus Stadt und Umgegend.
                                                                                  Solingen, 10. Aug[ust].
                      Der Verkehr mit dem unbesetzten Gebiet.
       Durch die neuerdings wieder verhängte Verkehrssperre zwi-
schen dem besetzten und unbesetzten Gebiet herrscht vielfach in
den Kreisen der Bürgerschaft eine Unklarheit, welche Ausweise
zum Passieren der Grenze notwendig sind. Wie wir von zu-
ständiger Stelle erfahren, kann die Grenzkontrolle nur mit
einem von der britischen Behörde gestempelten und unterschrie-
benen Geleitschein passiert werden. Alte Geleitscheine haben nur
dann Gültigkeit, wenn sie von der britischen Behörde mit einem
neuen Stempel versehen sind. Im übrigen erfolgt die Aus-
stellung neuer Geleitscheine wie bisher durch die Polizeibehörde,
die begründete Anträge entgegennimmt.

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31. Juli 1923

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Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 31.07.1923

Nachweisungen der Bürgermeisterei Hennef an den Landrat in Siegburg über die Besatzungskosten, die in der Gemeinde Geistingen vom 01. bis zum 31. Juli entstanden sind. Aufgelistet sind der Bestand am 01. Juni 1923, die Zahlungen, die Zahlungen während des Monats Juli 1923 und der Bestand am Ende des Monats Juli 1923.

19. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. April 1923

Viele Bahnhöfe im Ruhrgebiet sind von französischen und belgischen Truppen besetzt.

Ueber die Verkehrslage im Ruhrgebiet berichten
         die Blätter, daß von 206 Bahnhöfen des
        Ruhrreviers 170 von den Einbruchstrup-
        pen besetzt sind. Auf 60 dieser besetzten
        Bahnhöfe ruht der deutsche Betrieb voll-
        ständig.

17. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. April 1923

Der Nachtverkehr zwischen dem besetzten und unbesetzten Deutschland wird wieder freigegeben – ausgenommen bleibt der Autoverkehr.

Der Nachtverkehr zwischen dem besetzten und un-
        besetzten Deutschland, der nach dem Atten-
        tat auf Smeets verboten worden war, ist
        nach einer Pariser Meldung seit Freitag
        wieder freigegeben worden. Nur die Auto-
        mobile dürfen während der Nacht nicht ver-
        kehren.

10. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. März 1923

Starker Andrang beim Solinger Arbeitsamt

             Die Arbeitslosigkeit in Solingen
                    steigert sich täglich.
   Seitdem die Franzosen die Verbindungsstraße nach Elberfeld in
Cronenberg besetzt haben, bemächtigt sich der Solinger Industrie eine
große Unruhe. Seit 12 Uhr verflossener Nacht schreiten die Besatzungs-
truppen zur schärfsten Kontrolle und Beschlagnahme
von Waren. Der Verkehr mit dem Wuppertal hat sehr nachge-
lassen und manche Fabrikanten entlassen ihre Arbeiter aus Angst,
keine Waren mehr herauszubekommen.
   Hunderte von Erwerbslosen bestürmten heute morgen das hie-
sige Arbeitsamt, um sich anzumelden. U. E. dürfte es notwendig sein,
für das Arbeitsamt andere Räume zu beschaffen, die jetzigen ge-
nügen keineswegs. Und das sollte möglichst sofort geschehen.
   Ein widriger Vorfall von heute vormittag auf dem Arbeitsamt
sollte dem Arbeitslosenrat Veranlassung genug sein, nach dem Rechten
zu sehen.