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26. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 26. März 1923

Die von den britischen Besatzern ausgestellten Erlaubnisscheine verhindern Beschlagnahmungen von Kraftfahrzeugen bei Fahrten durch französisch besetztes Gebiet.

       -sn- Ueber den Verkehr mit Kraftwagen bei Ueberschreiten
der französischen Postenlinien hat die französische Besetzungsbe-
hörde eine neue Verfügung erlassen, die auch für den Solinger
Bezirk von Wichtigkeit ist und deswegen im folgenden inhaltlich
von einer örtlichen deutschen Behörde zur Kenntnisnahme weiter-
gegeben wird: „Sämtliche Besitzer von Lastkraftwagen, Personen-
wagen oder Motorräder[n] werden nochmals darauf hingewiesen,
daß sie bei Ueberschreitung der französischen Postlinie im Be-
sitze eines besonderen Erlaubnisscheines sich befinden müssen.
Diese Erlaubnisscheine werden durch den kommandierenden Ge-
neral des Brückenkopfes Düsseldorf oder die englische Be-
hörde (blaue Karte) ausgestellt. Die Kraftwagen ohne diese Er-
laubnisscheine werden mit ihrem Führer festgehalten. Die Po-
stenlinie darf nur überschritten werden: an der Straße nach El-
berfeld in Cronenfeld, Straße nach Remscheid, Ronsdorf und
Lüttringhausen in Remscheid-Haddenbach, Straße nach Rade-
vormwald in Lennep.“

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11. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 11. Januar 1923

Eine von den britischen Besatzern ausgestellte Bescheinigung verhindert die Beschlagnahmung des Kraftfahrzeugs bei der Durchfahrt französisch besetzter Gebiete.

       n.  Die Kraftwagenbesitzer werden von der Polizeiverwaltung
darauf hingewiesen, daß es zweckmäßig ist, sich für alle diejenigen
Wagen, die sich im französischen Aufmarsch- und dem neubesetzten
Gebiet bewegen müssen, beim britischen Kreisoffizier eine Be-
scheinigung ausstellen zu lassen, daß die Wagen aus dem altbesetz-
ten Gebiet stammen. Dadurch wird eine Beschlagnahme der
Wagen durch die Franzosen verhindert. Es handelt sich vor allen
Dingen um die Zufahrtsstraßen nach Düsseldorf und Essen,
während für den Verkehr mit den unmittelbar benachbarten
Städten des unbesetzten Gebietes (Remscheid usw.) keine Schwie-
rigkeiten zu erwarten sind.

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