Schlagwort-Archive: Besatzungsbehörde

21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Dezember 1923

Erneutes Verbot des kommunistischen Presseorgans Bergische Arbeiterstimme

     Ꙩ  Verbot der „Bergischen Arbeiterstimme“. Die „Bergische Ar-
beiterstimme“ ist von der Regierung bis zum 9. Januar verboten. Da
die Besatzungsbehörde sich dem Verbot angeschlossen hat, mußte das
Blatt gestern sein Erscheinen vorläufig einstellen.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 21. Dezember 1923

14. Dezember 1923

mehrseitiges Dokument – bitte hier klicken

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Höhscheid H 3377, Schreiben 14. Dezember 1923

Wie der Walder Bürgermeister am 27. November 1923 in seinem „Notschrei“, so berichtet nun auch der Höhscheider Bürgermeister Hugo Pohlig der britischen Besatzungsmacht über die katastrophale wirtschaftliche und finanzielle Lage seiner Gemeinde.

-Seite 1-

                        Sofort!      H[öhscheid] 14/12. 23.
       1) An
           die britische Besatzungsbehörde,
           z[u] H[än]d[en] des Herrn Kreisdelegierten,
                                                 in
                                                      Ohligs.

       Die wirtschaftlichen und finanziellen Verhält-
nisse der Gemeinde Höhscheid, die schon seit Mo-
naten die denkbar ungünstigsten waren, haben sich
in den letzten Wochen in einer Weise verschlechtert,
daß sie sich in allerkürzester Zeit zu einer
Katastrophe auswachsen werden, wenn der Ge-
meinde nicht sofort und wirksame Hilfe zu Teil
wird. Die Ursachen dieser Entwickelung sind
allgemein bekannt, sodaß ich es mir versagen
kann, näher darauf einzugehen. Über ihre Rück-
wirkungen auf die hiesige Gemeinde gestatte
ich mir im Anschluß an die mündliche Unter-
redung vom 3. d[iese]s M[ona]ts folgendes anzuführen.
Höhscheid hat rund 16000 Einwohner, die sich
zu 90% aus Arbeitern und Angestellten der
Solinger Stahlwarenindustrie zusammensetzen.
Diese sind zu etwa 1/4 in Höhscheid, im übrigen
in den benachbarten Gemeinden (Solingen, Wald
Ohligs) in Fabrikbetrieben oder als Heimarbeiter
in eigenen Werkstätten für Unternehmungen
in diesen Gemeinden tätig. Ihre Eigenschaft als
sog[enannte] Arbeiterwohnsitzgemeinde hat für Höhscheid
zur Folge geringe Steuerkraft auf der einen
und starke Belastung, namentlich auf dem
Gebiete des Schulwesens und der Wohlfahrtspflege
auf der andern Seite. Als vor Monaten der

-Seite 2-

Ruhreinbruch die Solinger Industrie fast völlig
zum Erliegen brachte, machte sich dies in besonderem
Maße in Höhscheid bemerkbar. Die Zahl der Er-
werbslosen erreichte eine Höhe wie nie zuvor.
Sie betrug in der Woche vom 19.-24. November d[iese]s
J[ahre]s einschließlich der Frauen und Kinder 4629.
29 % der Gesamtbevölkerung. In der letzten Woche
ist zwar ein Rückgang in der Zahl der Erwerbs-
losen zu verzeichnen gewesen, der aber mit
hoher Wahrscheinlichkeit nach Weihnachten einer wei-
teren Zunahme Platz machen wird. Die vom
Reich festgesetzten Unterstützungssätze sind so
gering – es erhalten z[ur] Z[ei]t Ledige unter 21 Jahren
wöchentlich 2 Billionen M[ark], Ledige über 21 Jahre
4,6 Billionen M, Verheiratete (Mann und Frau),
6 Billionen M, dazu für jedes Kind 1 Billion
M – daß davon nicht einmal die notwendigsten
Lebensbedürfnisse bestritten werden können.
Infolgedessen muß die gemeindliche Wohlfahrts-
pflege durch Gewährung von Zusatzunterstützung
(z. Zt. 40 %) durch Verabreichung von Lebensmitteln,
Kleidung, Schuhen, Wäsche, Brennstoffen in erheb-
lichem Umfange für sie eintreten. Auch zur
Zahlung der Wohnungsmiete, der anteiligen
Grund- und Gebäudesteuer, des Wassergeldes, der
Kosten der Beleuchtung usw. sind die Erwerbslosen,
die zum größten Teil schon seit 6 Monaten
außer Arbeit sind, nicht mehr in der Lage, sodaß
die Gemeinde auch diese Ausgaben übernehmen
muß. Neben den Erwerbslosen sind 511 Kurz-
arbeiter – mit Familienangehörigen rund 2000

-Seite 3-

14. Dezember 1923 weiterlesen

27. November 1923

mehrseitiges Dokument – bitte hier klickenQuelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 663, Bericht 27. November 1923

In „einem Notschrei gleichenden Bericht“ informiert der Walder Bürgermeister die britische Besatzungsbehörde über die „trostlose“ allgemeine Wirtschaftslage seiner Gemeinde.

-Seite 1-

Der Bürgermeister.
                                                Wald, den 27. November 1923.

                                       An
                                            die britische Besatzungsbehörde
                                            z. Hd. des Herrn Kreisoffizieres
                                                       in
                                                                                   Ohligs.

Bericht über die allg[emeine] Wirtschaftslage und den Stand der Verwaltungs-
angelegenheiten in Wald./ Notwendigkeit sofortiger Hilfsmassnahmen.

       Mit Beendigung des Weltkrieges ist in immer schnellerem
Masse ein Verarmungs- und Verelendungsprozess vor sich gegan-
gen, der sich über das ganze Deutsche Reich erstreckt, in ganz
besonderem Masse sich im hiesigen Industriebezirk scheint aus-
wirken zu wollen. Die Verhältnisse in der Stadt Wald, deren
Einwohnerschaft zum ganz überwiegenden Teil aus Industrie-Lohn-
arbeiterschaft besteht, sind besonders trostlos. In Städten
und Gemeinden der nächsten Nachbarschaft ist es zu blutigen
Hungerrevolten gekommen und – was das schlimmste ist – es
scheint kein Ausweg vorhanden zu sein, das in Zukunft zu ver-
hindern, es ist kein Mittel da, der allgemeinen Not, die die
Massen zur Verzweiflung treibt, zu steuern. Die Erkenntnis die-
ser Tatsache, sowie andererseits die gebieterisch herantretende
Forderung: zu helfen, ehe es zu spät ist, veranlasst mich,
Ihnen folgende ausführliche Darstellung über die hiesigen Ge-
meindeverhältnisse zu unterbreiten, damit die britische Behörde
in der Lage ist, sich ein Bild über den kritischen Stand der
Angelegenheit zu machen.
27. November 1923 weiterlesen

1. August 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 1. August 1923

Verurteilung des Bürgermeistereisekretär Josef Weber aus Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 30. Juli.           Bürgermeistereisekretär

Josef Weber (aus Schleiden) in Vettweiß
wurde wegen Befehlsverweigerung von dem Kriegs-
gericht in Bonn zu 6 Monaten Gefängnis und
5 Millionen Mark Geldstrafe verurteilt. Der
Staatsanwalt beantragte 5 Jahre Gefängnis und
5 Millionen Mark Geldstrafe.

26. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv, Akte Solingen S 2294, Anweisung 26. Juli 1923

Die britische Besatzungsbehörde beschwert sich bei der Solinger Polizei.

-Seite 1-

          Heute Morgen mußte ich wiederum zum brit[ischen] Polizei-Offizier
   kommen, der mir die heftigsten Vorwürfe darüber machte, daß am
   24. d[iesen] M[ona]ts 9,50 Uhr Abends ein Tambourkorps überlaut spielend
   am Bülowplatz vorbeigezogen wäre, ohne das der Polizei-Beamte
   eingeschritten wäre. Der brit. Polizei-Offizier verlangt hierüber
   schriftlichen Bericht, warum der Beamte nicht eingeschritten ist.
   Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 24. d. Mts. ist hierunter
   entsprechend Bericht zu erstatten. Dienst als Polizei-Assistent
   vom Tagesdienst hatte an diesem Tage Pol[izei] Ass[is]t[ent] Schroeder.
                ——–                                                ——–
               Herr Pol-Asst Schroeder zur umgehenden Aufklärung und
   Berichterstattung. Wer war kommandiert?
Solingen, den 26. Juli 1923.                          I[n] V[ertretung]
                                                                             [Unterschrift]
                                                                         Polizei-Oberkommissar.
                                                                          Solingen, den 27.7.23.  
1) An  [?]  A.  I. M.
                                    hier
vorstehende Verhandlung ergebenst übersandt unter Bezug-
nahme auf die am 26. ds. Mts. stattgehabte Unter-
redung. Ich habe heute nochmals die Polizeibeamten
angewiesen, unnachsichtlich gegen jede Zuwiderhand-
lung einzuschreiten.

          2) Rückgabe:
                             den Herren Polizei-Assistenten         

-Seite 2-

Zur Kenntnis. Ich bitte dringend, für ständige Be-
wachung der öffentlichen Anlagen, besonders aber
der Bismarckanlagen und der Böckerhofer Sorge
tragen zu wollen – zur Abend- und Nachtzeit, sowie Frühmorgens,
damit unliebsame Auseinandersetzungen mit der
Besatzungsbehörde vermieden werden.
In den täglichen Morgenmeldungen bitte ich um Angabe
von bis wann die Kontrollen ausgeführt wurden
unter Ergebnisangabe.
                                         I[n] V[ertretung]
                                            [Unterschrift]
                                       ­Polizei-Kommissar.

7. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 7. Juli 1923

Haftentlassung von Direktor Klutmann aus Kall

Kall, 5. Juli.         Herr Direktor Klutmann,
welcher vor Pfingsten durch die Besatzungsbehörde
verhaftet und nach Aachen überführt wurde, ist
vor einigen Tagen wieder aus der Haft entlassen
worden und nach hier zurückgekehrt.

6. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirch4en, Euskirchener Volksblatt vom 06.07.1923

Besetzung der Zuckerfabrik und Beschlagnahmung der Zuckervorräte durch die Besatzungsbehörde

       * Die Zuckerfabrik Euskirchen (Pfeiffer u. Langen) ist
seit Ende voriger Woche besetzt. Sämtliche Zuckervorräte sind
von der Besatzungsbehörde beschlagnahmt.

23. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Volksblatt vom 23.06.1923

Die Räumlichkeiten der Euskirchener Westschule werden für die Zwecke der Besatzungsbehörde genutzt, während der Schulunterricht in die Räume des Lehrerseminars verlegt wird.

        * In der Westschule sind seit dem 9. Juni mehrere Schul-
räume im Erdgeschoß für Schulzwecke der Besatzungsbehörde
in Anspruch genommen. Die bisher dort untergebrachten
Klassen der Westschule siedelten in Räume des Lehrerseminar
über.

13. Juni 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Juni 1923

Pflicht der Mitführung eines Kraftfahrausweis bei Nutzung von Personenkraftwagen und Motorrädern

Vermischtes.
Schleiden, 9. Juni.            (Für Kraftwagen-

besitzer.)      Die Interalliierte Rheinlandkommission
hat eine neue Anordnung betreffend den Verkehr
mit Kraftfahrzeugen erlassen. Wer in den besetzten
Gebieten einen Personenkraftwagen, Kraftrad mit
Beiwagen oder Motorrad zu benutzen wünscht,
muß einen Kraftfahrausweis bei sich haben, der
von den Kreisdelegierten der Rheinlandkommission
unter den nachfolgenden Bedingungen ausgestellt
13. Juni 1923 weiterlesen

9. Juni 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 9. Juni 1923

Verhaftung eines Forstbeamten in Losheim

Losheim, 7. Juni. Herr Hegemeister Schäfer
von Forsthaus Losheim ist von der Besatzungs-
behörde verhaftet und vermutlich nach Aachen
überführt worden.