Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3477, Bericht 26. Oktober 1923
Der Walder Fabrikant Wilhelm Remscheid bittet erneut um dringende Bearbeitung seines Antrags auf Entschädigung für den Schaden, den er durch seine Verhaftung durch die französische Besatzungsmacht erlitten hat.
-Seite 1-
WILHELM REMSCHEID
STAHLWARENFABRIK
Spezialitäten: Feine Tafel-Bestecke, Brot-, Schlacht- und Gemüse-Messer.
Bank-Konto:
Deutsche Bank, Zweigstelle Wald
*
Postscheck-Konto: Köln 13626
*
Fernsprecher Nr. 980
Amt Solingen
*
Wald-Solingen, den 26. October 23
Altenhoferstraße 64
Dem Bürgermeisteramt Wald
Wald Rheinl[and]
“Besatzungsamt”
Am 16. October habe ich durch die dortige Stelle einen sehr
dringenden Entschädigungsantrag für dem [sic!] Regierungspräsidenten vorgelegt,
den ich dann persönlich in Barmen abgegeben und dort auch besprochen habe.
Dieser Antrag ist dann von [sic!] Reg. Präs. in Barmen sofort nach Düsseldorf
zur Prüfung gesandt worden, leider ist aber dort der Antrag selbst
nicht vorzufinden, trotzdem ich dieserhalb zweimal persönlich in Düsseldorf
und in Barmen vorstellig geworden bin. Mann ersuchte mich dann gestern
in Düsseldorf, sofort eine Copie des Antrages direct zu dem betreff[enden]
Dezernat 1 t zu schicken, um an Hand dieser Copie sofort den Antrag
bearbeiten zu können. Ausserdem wurde mir, im Interesse einer schnellen
und prompten Barbeitung [sic!] des Antrages, nahe gelegt, bei meinem zuständigen
Bürgermeisteramt daraufhin zuwirken, dass behördlicherseits sofort Stellung
zu dem Antrag genommen wird und zwar in den folgenden Punkten:
Richtigkeit der Angaben, Schuldlosigkeit, Würdigkeit,
ob die Existenz der Firma in Frage gestellt resp[ektive] über die Maassen geschä-
digt ist, sodass der Schaden in voller Höhe die Firma zu tragen nicht
in der Lage ist.
26. Oktober 1923 weiterlesen
Schlagwort-Archive: Besatzungsamt
16. Oktober 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3477, Antrag 16. Oktober 1923
Der Walder Fabrikant Wilhelm Remscheid beantragt über das städtische Besatzungsamt beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf eine Entschädigung für den Schaden, den er durch seine Verhaftung durch die französische Besatzungsmacht erlitten hat.
-Seite 1-
WILHELM REMSCHEID
STAHLWARENFABRIK
Spezialitäten: Feine Tafel-Bestecke, Brot-, Schlacht- und Gemüse-Messer.
Bank-Konto:
Deutsche Bank, Zweigstelle Wald
*
Postscheck-Konto: Köln 13626
*
Fernsprecher Nr. 980
Amt Solingen
*
Wald-Solingen, den 16. Octoberv [sic!] 23.
Altenhoferstraße 64
Dem Bürgermeisteramt Wald
“Besatzungsamt”
Wald
Zur Weitergabe an den Regierungspräsidenten in Düsseldorf.
Beiliegend ein dringender Antrag auf Rückerstattung von Auslagen, die
ich zur Zeit während der “Inhaftierung” meines Angestellten Erich Korten und
mir selbst durch die Franzosen gehabt habe. – Ich bitte auch höheren
Ortes die Zuverlässigkeit meiner Firma mitbescheinigen zu wollen und mit
dahinzu-wirken, dass eine rasche umgehende Rückerstattung oder eine
Bevorschussung im Interesse der Aufrechterhaltung meines Betriebes drin-
gend erforderlich ist.
Wilhelm Remscheid
Stahlwarenfabrik
Wilhelm Remscheid
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W[ald] 16.10.23.
1.) Der Antrag lautet auf Entschädigung
in Höhe von 921 Goldmark (Remscheid)
[15] £ ( ” )
60 schweiz. Francs ( ” )
151,70 Goldmark (Korten)
2.) Auf Antrag setzen:
[?]. nebst Anlagen
dem Hl. Reg[ierungs-]Präsidenten
Feststellungsbehörde
in Barmen
vorgelegt. Soweit hier erinnerlich, dürfte ein
teilweise gleichlautender Antrag bereits von
p. Korten durch das Bürgermeisteramt Ohligs
dort vorgelegt worden sein.
3.) Z[u] d[en] A[kten]
[Unterschriften]
4. August 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3547, Schreiben 4. August 1923
Ruhrbesetzung: Warenlieferungen zwischen unbesetztem und besetztem Gebiet sind der Gefahr der Beschlagnahme durch die Besatzungsmacht ausgesetzt. Die Firma Herkules in Hannover-Limmer beklagt die Beschlagnahme von Gummiabsätzen und -sohlen bei einer geplanten Lieferung an Kunden in Wald und fordert von dem dortigen Besatzungsamt Ersatz für den Verlust.
-Seite 1-
Herkules
Gummiwarenfabrik – Rud. Marx u[nd] Co. – Hannover/Limmer
RM/L. Hannover-Limmer, den 4. August 1923.
An das
Besatzungsamt
Wald b[ei] Solingen.
Wir haben im Ruhrgebiet hunderte von alten Kunden, welche
regelmässig ihren Bedarf bei uns decken. Als die Besatzung begann und die
Lieferungsmöglichkeiten von Tag zu Tag schwieriger wurden, wurden wir von
dem grössten Teil unserer Kunden geradezu um Lieferung bedrängt.
Wir haben es als unsere vornehmste Pflicht betrachtet, gerade
in der jetzigen Lage unsere Kunden im Ruhrgebiet unter allen Umständen
mit Warenlieferung zu besorgen, zumal wir Artikel des täglichen Bedarfs,
nämlich Gummiabsätze und -sohlen fabrizieren. Da keine anderen Versand-
möglichkeiten mehr bestanden waren wir gezwungen, unsere Sendungen nach
Elberfeld zu leiten und von dort aus ins besetzte Gebiet schaffen zu
lassen.
Wie dortseits inzwischen bekannt ist, wurden uns Ende Juni d[ieses] J[ahres]
7 Säcke von der fremdländischen Besatzung beschlagnahmt. Die von unserem
zuständigen Vertreter, Herrn Eugen Müller, Wald b[ei] Solingen, Charlottenstr.
sofort unternommenen Schritte zur Wiederbeschaffung der Ware waren er-
folglos. Wir wenden uns daher in unserer Not mit dem dringenden Ersuchen
an das Besatzungsamt, uns für den entstandenen Verlust zu entschädigen.
b[itte] w[enden] 4. August 1923 weiterlesen
26. Januar 1923
Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 26.01.1923
Ein Schreiben der Bürgermeisterei von Oberkassel an den Landrat Siegburgs, das den Bedarf an Personal und Etat in Folge der Besatzung behandelt. Durch Beschwerde-Verzichterklärungen und rückständige Feststellungsanträge falle viel Schreibarbeit an. Ansonsten mache die Besatzung aber nur viel Arbeit, wenn Quartierwechsel erfolgen. Zudem spricht das Schreiben eine Entschädigung für die Lasten an, die die Bürgermeisterei auf sich nehme.
Der Bürgermeister Obercassel, den 26. Januar 1923 J. Nr. 329.
Betr.: Personal- und Sachetat für das Besatzungsamt
Verf. v. 22.1.23, L. Nr. 375
An den Herrn Landrat Siegburg.
Die noch rückständigen Feststellungs- anträge werden in allernächster Zeit vorgelegt werden. Es sind auch etwa 20 Anträge noch nicht festgestellt, sodaß in diesem Augenblick noch nicht über- sehen werden kann, welche Arbeiten noch auszuführen sind. Wegen der Beschwerde- Verzichterklärungen ist eine außer- ordentlich große Schreibarbeit erfor- derlich. Vorläufig kann daher auf die geforderte Arbeitskraft nicht verzich- tet werden; sie wird daher entlassen wer- den, sobald dies möglich ist. Die 30 Mann Besatzung machen aller- dings nicht sehr viel Arbeit oder nur dann, wenn Quartierwechsel vorkommen. Sind die Feststellungen sämtlich erle- digt und die Schlussabrechnung stimmt, wird die Hilfskraft entlassen und die
Zweites Blatt:
die weiteren erforderlichen Ar- beiten durch die etatsmäßigen Kräfte ausgeführt werden können. Dann allerdings wird die Frage zu lösen sein, wie die Bürgermei- sterei für die alsdann noch not- wendigen Arbeiten entschädigt wird, denn es kann doch wohl nicht verlangt werden, daß die Bürger- meisterei diese Lasten trägt.
[Unterschrift]