Schlagwort-Archive: Bergische Arbeiterstimme

21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Dezember 1923

Erneutes Verbot des kommunistischen Presseorgans Bergische Arbeiterstimme

     Ꙩ  Verbot der „Bergischen Arbeiterstimme“. Die „Bergische Ar-
beiterstimme“ ist von der Regierung bis zum 9. Januar verboten. Da
die Besatzungsbehörde sich dem Verbot angeschlossen hat, mußte das
Blatt gestern sein Erscheinen vorläufig einstellen.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 21. Dezember 1923

21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1923

Das Erscheinen der „Bergischen Arbeiterstimme“ wird für vier Wochen verboten.

Die Polizeiverwaltung.
Der Oberbürgermeister.
                                                                                             Solingen, den 20. Dezember 1923.
Tgb. Nr. II. J. 4575.
Es wird gebeten, im Antwortschreiben die vor-
stehende Tagebuchnummer anzugeben.

                            An die Genossenschafts-Buchdruckerei „Bergische Arbeiterstimme“
Gegen Zustellungsurkunde!                                                                                 Hier.

      Laut Bekanntmachung des Herrn Oberpräsidenten der Rhein-
   provinz vom 7. Dezember 1923 im Deutschen Reichs- und Preußischen
   Staatsanzeiger vom 14.12.23 — Nr. 285 — ist auf Grund der
   §§ 7, 8 und 21 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli
   1922 das Erscheinen der in Solingen herausgegebenen Zeitung
   „Bergische Arbeiterstimme“ für die Dauer von 4 Wochen und zwar
   vom 13. Dezember 1923 bis einschl. 9. Januar 1924 verboten.
      Nachdem die Besatzungsbehörde diesem Verbot zugestimmt hat,
   ersuche ich, dasselbe genau zu befolgen, damit die unausbleiblichen
   Zwangsmaßnahmen vermieden werden.
      Besonders weise ich hierbei darauf hin, daß das Verbot auch
   jede angeblich neue Druckschrift umfaßt, die sich sachlich als die alte
   darstellt.
      Binnen 2 Wochen, vom Tage der Zustellung dieser Verfügung
   ab, ist gegen diese Anordnung die Beschwerde zulässig, die jedoch
   keine aufschiebbare Wirkung hat. Sie ist in doppelter Anfertigung beim
   Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz in Koblenz anzubringen.
                                                                                       Dicke.

22. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. November 1923

Bergische Arbeiterstimme verboten

     Ꙩ  Verbot der Bergischen Arbeiterstimme. Die Bergische Arbeiter-
stimme ist, wie sie in einem Aushang bekannt macht, von der
britischen Behörde bis einschließlich heute verboten worden. Das
Verbot erfolgte wegen eines am Montag veröffentlichten Artikels
über die Vorgänge in Ohligs am vergangenen Samstag.

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16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Protokoll 16. November 1923

Auf Veranlassung des Arbeitgeberverbandes Solingen treffen sich Vertreter des Landrats und die Stadtoberhäupter der Kommunen des oberen Kreises Solingen unter dem Vorsitz des Regierungspräsidenten, um über die Forderungen der Unterstützungsbedürftigen zu beraten. Einen „Hauptgrund“ für die „unhaltbaren an Aufruhr grenzenden Zustände im oberen Solinger Kreis“ sehen die Verantwortlichen „in der unglaublich hetzerischen Tätigkeit der ,Bergischen Arbeiterstimme‘.“


– Seite 1 –

                                        Niederschrift
                    zur Sitzung vom 16. November 1923.
                                           – – – – – – –
       Auf Veranlassung des Arbeitgeberverbandes Solingen waren eingeladen
und unter Vorsitz des Regierungspräsidenten vertreten:
Arbeitgeberverband Solingen,
Landrat Opladen,
Oberbürgermeister Solingen,
Bürgermeister Höhscheid, Ohligs, Gräfrath, Wald.

       Sowohl seitens des Arbeitgeberverbandes wie seitens des Vertreters
des Landrats wurde heftig darüber geklagt, daß unter dem Druck der Erwerbs-
losen die Städte der oberen Kreise Solingen die staatlichen Erwerbslosen-
sätze überschreiten, unter Benutzung der Notendruckerei einmalige Zuschüs-
se aus städtischen Mitteln leisten, erhebliche Sonderzulagen an Lebensmit-
teln geben, sich dadurch gegenseitig hochtreiben u[nd] die Erwerbslosen tat-
sächlich besser stellen als die in den Betrieben arbeitenden Arbeitnehmer.
       Die Notwendigkeit einer Abhülfe wurde von allen Kommunen anerkannt.
Sie erklärten sich bereit, in Zukunft nur in gegenseitigem Einvernehmen zu
handeln, jedoch lehnten sie es ab, eine Erklärung dieses Inhalts hand-
schriftlich zu unterzeichnen.
16. November 1923 weiterlesen

26. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Oktober 1923

Zeitungs-Anzeigen nur noch gegen sofortige Barzahlung

                    An unsere Inserenten
richten wir die Bitte, bei Aufgabe von Anzeigen in unseren
                         Geschäftsstellen
                    sofort bar zu bezahlen!
   Der rapide Verfall der Währung und der verhältnis‐
mäßig immer noch niedrige Preis der Anzeigen verlangen
unbedingt sofortige Begleichung. Telefonisch übermittelte
Anzeigen sind im Laufe des betreffenden Tages zu zahlen.
   Falls dem nicht nachgekommen wird, müssen wir den
Preis berechnen, der am Tage der Zahlung maßgebend ist.
                                            Bergische Arbeiterstimme.

20. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Oktober 1923

Erneute Erhöhung des Abonnementspreises der bergischen Zeitungen

              An unsere geschätzten Leser!
   Gemäß Beschluß der bergischen Zeitungsverleger beträgt der
Abonnementspreis für die kommende Woche, also ab 22. bis 29. d[iese]s
M[ona]ts 560 Millionen Mark.
   Es sei dazu bemerkt, daß damit keineswegs auch nur annähernd
die gewaltig hohen Herstellungskosten gedeckt werden können. Immer
höher steigt die Not auch besonders der Arbeiterpresse, weshalb es
ernsteste Pflicht eines jeden Werktätigen sein sollte, vor keinem Opfer
für seine Presse zurückzuschrecken. Namentlich in heutiger Zeit, in
der jede Stunde etwas „Neues“ bringt, das jeder wissen muß. Man
bewahre also der „Bergischen Arbeiterstimme“ stets die Treue!

2. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Oktober 1923

Bericht über eine Erwerbslosenversammlung in Höhscheid

              Die Erwerbslosen und Notstandsarbeiter
                                        von Höhscheid
hatten sich am Freitag, den 29. September, im Lokale Pulvermacher
versammelt, um sich über ihre Nöte sowie die allgemeine Lage mal
gründlich auszusprechen. Viele mußten wegen Platzmangels um‐
kehren. Der Erwerbslosenrat schilderte eingehend die Situation, in
der wir stehen, und das Elend, in das wir hineingestoßen würden,
wenn nicht die Gesamtarbeiterschaft einig und entschlossen dagegen
kämpft. Es darf nicht immer nur heißen, „was bekommen wir
mehr“, sondern wir müssen uns klar darüber sein, wie wir das Ver‐
hängnis abwehren können, um uns vor mittelalterlichem Sklaventum
und Barbarismus zu retten. Wir müssen mit allen Mitteln für die
Forderungen der Ortsausschüsse des ADGB. und der Erwerbslosen‐
räte von Rheinland und Westfalen eintreten.
   Sämtliche Diskussionsredner sprachen sich in demselben Sinne
aus. Einstimmigkeit herrschte auch über einen aus der Mitte der
Versammlung gestellten Antrag, der dahin lautete, heute keine papie‐
renen Resolutionen und Proteste mehr zu verfassen, sondern zur
Tat überzugehen, und zwar Leser der „Bergischen Arbeiterstimme“,
Mitglied der Kommunistischen Partei und der Kampforganisation zu
werden. Der Erfolg war: 7 Parteiaufnahmen, 9 Leser der „Stimme“
und 13 Aufnahmen für den Arbeitersamariterbund.
   Leider waren die Scheine für die Papieranleihe der „Bergischen
Arbeiterstimme“ zu schnell vergriffen und konnten nicht alle Zeich‐
nungswünsche befriedigt werden. Es wird jedoch alsbald nachgeholt
werden.

1. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Oktober 1923

Die KPD und ihre Stellung zur Separatistenbewegung im Rheinland

                      Die Rheinlandbündler und
                     die Kommunistische Partei.
                                                    Solingen, 1. Oktober.
   Die Rheinlandbündler hatten gestern in Düsseldorf zu
einer großen Kundgebung aufgerufen. Aus allen Teilen des
besetzten Gebietes waren sie mit französischen Regiezügen kosten‐
los nach Düsseldorf befördert worden. Aus dem Saargebiet,
aus den Eifeldörfern, dem Ruhrgebiet und vom linken Nieder‐
rhein waren sie erschienen. Man plante diesmal Großes. Die
Beendigung des Ruhrkampfes sollte den politischen Abenteurern
vom Schlage eines Matthes und Dorten die erwünschte Ge‐
legenheit geben, sich vom Deutschen Reich loszulösen und sich an
die Spitze einer Rheinlandrepublik unter französischem Protek‐
torat zu stellen.
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17. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. September 1923

Geldentwertung: Auch die Solinger Lokalzeitungen müssen ihre Abonnement- und Anzeigenpreise drastisch erhöhen.

          An unsere Leser und Inserenten!
   Die jedes Maß verlierende Steigerung aller Preise und Un‐
kosten hat eine Vorausberechnung einfach unmöglich gemacht. Im
Zeitungsgewerbe ist es bisher Zwang gewesen, im Gegensatz zu
andern Wirtschaftszweigen, die Preise für Bezug und Anzeigen auf
eine bestimmte Zeit im voraus festzulegen. Die Zeitungen sind aber
nunmehr außerstande, angesichts dieser ganz außerordentlichen Ver‐
hältnisse, ohne Nacherhebungen für den Bezugspreis oder bewegliche
Anzeigentarife auszukommen. Es wird deshalb auch keinen Be‐
zieher überraschen, wenn wir den anfangs dieses Monats er‐
hobenen Bezugspreis von 2 500 000 Mark nunmehr durch eine Nach‐
erhebung an die untragbaren Ausgaben anzugleichen versuchen.
   Alle Zeitungen des Solinger Bezirks erheben deshalb einheit‐
lich sofort für den Rest des Monats 15 Millionen Mark nach. Wir
bitten die Bezieher unserer Blätter dringend, den Zeitungsboten
den Betrag gleich bei der ersten Vorzeigung der Quittung zu
bezahlen, damit ihnen das mehrmalige mühevolle Vorsprechen er‐
spart bleibt. Gemessen an den Ausgaben für andere Artikel des
täglichen Gebruachs [sic!] reicht diese Nacherhebung nicht an die sonst
beobachteten Sprünge heran.
   Abbestellungen können erst zum Monatsschluß entgegengenom‐
men werden.
   Die Geldentwertung macht außerdem die Anwendung eines
beweglichen Berechnungsverfahrens zur zwingenden Notwendigkeit.
Wir werden allwöchentlich Samstags unter Anwendung eines vom
Verein Deutscher Zeitungsverleger festgesetzten Schlüssels die für die
nächste Woche gültigen Anzeigenpreise auf Grund einer Friedens‐
grundzahl errechnen. Die jeweiligen Millimeterpreise sind stets aus
dem Zeitungskopfe zu ersehen. Sie gelten vvom [sic!] Montag bis einschl[ießlich]
Samstag.
                                                                    Bergische Arbeiterstimme.
                                                                    Solinger Volksblatt.
                                                                    Solinger Tageblatt.
                                                                    Bergische Zeitung.
                                                                    Bergische Post.
                                                                    Ohligser Anzeiger.
                                                                    Opladener Zeitung.