Schlagwort-Archive: belgische Besatzung

20. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/615 „Sonntagsfeier und öffentliche Lustbarkeiten, Volksunterhaltungsabende,“ 1923 – 1927

Der Landrat in Wesel schreibt an die Emmericher Wirte Wilhelm Tüß, Hugo Kuß und an die Stadtverwaltung. Aufgrund der besonderen Verhältnisse durch die Besatzung in Emmerich sind Tanzveranstaltungen nur einmal pro Monat erlaubt.

Abschrift AV 4/8 59
Der Landrat. Wesel, den 20. November 3.
I./ 1218.
3389
an den Gastwirt Herrn Wilhelm Tüß, Emmerich , Wassenbergstr. 68
an den Gastwirt Herrn Hugo Kuß, Emmerich, Speelbergerstr. 109.

Auf Ihre Beschwerde vom 5. Oktober 1923 teile ich Ihnen
rüfung der Angelegenheit mit, daß ich in Überein-
stimmung mit dem Herrn Bürgermeister in Emmerich, mit Rück-
sicht auf die augenblickliche allgemeine wirtschaftspoliti-
sche Lage und der besonderen Verhälntnisse in Emmerich die
Abhaltung von Tanzlustbarkeiten 1 mal im Monat für genügend
erachte.
gez. Dr. Schneemann.
– – – – – – – –
Abschrift zur gefl. Kenntnis. […]
An den
Herrn Bürgermeister
in
Emmerich

27. Oktober 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. Oktober 1923

Ausrufung der Rheinischen Republik in Aachen

Ausrufung der rheinischen Republik in Aachen.
Aachen , 21 Okt[ober] Bewaffnete Sonderbündler,
deren Zahl auf 2000 geschätzt wird, haben heute
nacht überraschend die öffentlich Gebäude Aachens,
darunter das Rathaus, die Regierung und die
Post, besetzt. Bisher herrscht in der Stadt Ruhe,
die telephonischen Verbindungen Köln-Aachen
sind unterbrochen.
Am Abend waren auch die telephonischen Ver-
bindungen nach Eschweiler, Jülich und Stolberg
unterbrochen.
nach Mitteilungen, die das Wolff-Bureau um
1 Uhr mittags erhielt, herrschte in Bonn, Koblenz,
Trier, Düren, Düsseldorf, Reuß usw. vollkommene
Ruhe.
27. Oktober 1923 weiterlesen

14. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Juli 1923

Beschlagnahmung einer Eisenbahnstrecke

Vermischtes.
Schleiden, 12. Juli.           Die Eisenbahnstrecke

Heimbach-Düren ist heute von der belgischen
Besatzungsbehörde beschlagnahmt worden.

 

29. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-10-15.0000

Der Düsseldorfer Ruder-Verein e. V. bittet im Namen des Düsseldorfer Ruderausschusses um die Erlaubnis der Besatzungsbehörde zur Durchführung der Stadtachterregatta auf dem Rhein. Die Rennstrecke soll auf der Oberkasseler Seite liegen. Düsseldorf-Oberkassel besaß seit 1918 ein eigenständiges Bürgermeisteramt und war 1923 von Belgiern besetzt.

16. Juni 2023

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Juni 1923

Verhaftung des Landrates von Heinsberg

Heinsberg, 11. Juni.        Der Landrat des
Kreises Heinsberg, Claßen, ist am Samstagnach-
mittag von den Belgiern verhaftet und in der
Richtung nach Aachen abbefördert worden.

11. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923

Paul Fischer wurde von den Belgiern als Polizeispitzel verhaftet und verurteilt. Durch die Haft hatte er 500 000M Lohnausfall. Er bittet die Stadt Emmerich im Zuge der Ruhrhilfe um Entschädigung.

Emmerich den 11.6.1923.
201.
An die Stadtverwaltung Emmerich!

Betreff:
Ruhrhilfe!
Erlaube mir der Stadtverwaltung
mitzuteilen dass ich Paul Fischer
wohnhaft Hotel zur Post am 2. April
von den Belgiern wie bereits
bekant als Polizeispitzel
verhaftet u. zu 40 Tg.  Gefängnis
verurteilt wurde Da ich während
dieser Zeit durch Lohnausfall,
Zurückhaltung des Zimmers u
sonstigen Verlust einen Schaden
von 500 000M habe möchte ich die
Stadtverwaltung ersuchen ob ich
nicht wie bei sonstigen Fällen
durch die Ruhrhilfe entschädigt
werden könnte.
Hochachtung
Paul Fischer
Buchbinder

26. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923

Im Auftrag des Bürgermeisters wird an den Regierungspräsidenten in Düsseldorf geschrieben. In Emmerich haben die Speditionen einen Großteil ihrer Arbeit eingebüsst. Viele Betriebe wurden stillgelegt und deren Arbeiter und Angestellte sind arbeitslos geworden oder stehen kurz davor ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Es soll geklärt werden, ob dies alleinig an der Besatzung liegt oder ob die allgemeine Einstellung der Rheinschifffahrt verantwortlich ist. Weiterhin ist zu klären wie welche Arbeiter bzw. Angestellte entschädigt werden können.

Der Bürgermeister. Emmerich, den 26. Mai 1923. 4
V
sd./1) Schreiben, wie An unten.
den Herrn Regierungs – Präsidenten
nach 1 W. vorlegen.
4 E. , 26/5. 23. in Düsseldorf.
[…]
Betrifft: Erwerbslosenunterstützung.

Eine Reihe von Fällen geben mir Veranlassung,
mich um Auskunftserteilung an die dortige Stelle zu wen-
den. Mehrere hiesige Rhein-Speditionen, deren Tätigkeit
sich nur oder in erster Linie auf die Spedition-, Verla-
dung-, Zollabfertigung- und Lagerung von Waren bezieht,
die mit den Rheinischiffen ankommen oder abgehen, haben
ihren Betrieb ganz oder teilweise schliessen müssen. Die
Stillegung ist ursprünglich dadurch erfolgt, dass fremde
bewaffnete Zollbeamte und Militärs die Transportarbeiter
der betreffenden Firmen auf den ankommenden Schiffen und
den Landebrücken an dem Ein- und Ausladen gewaltsam hin-
derten. Heute beruht das Stilliegen dieser Betriebe einer-
seits auf dem Erliegen der gesamten deutschen Rheinschiff-
fahrt, andererseits darauf, dass jederzeit die bewaffnete
Macht sich den Wagentransport auf den Rhein sofort hin-
dernd in den Weg stellen wird. Die Frage, ob die Transport-
arbeiter als “unmittelbar betroffen” anzusehen sind, ist
bejaht worden. Zweifelhaft dagegen ist die Frage, inwieweit, die
übrigen in demselben Betriebe Beschäftigten als solche
anzusehen sind, so die Lagerarbeiter, und besonders die
kaufmännischen Angestellten (wie mit der Zollabferti-
gung

gung Beschäftigten, ferner Expedienten, Kassierer, Buch-
halter ) . Die Tätigkeit der letztgenannten hat mit der
Unmöglichkeit, Waren herein und heraus zu bekommen, ihr
Ende erreicht; dagegen ist ihre Tätigkeit nicht durch un-
mittelbare Waffengewalt lahmgelegt worden. Heute beruht

ihre Arbeitslosigkeit auf der gesamten Stockung des
Rheinverkehrs und aus dem hieraus folgenden Mangel an
Aufträgen. Sind die Genannten als mittelbar oder als
unmittelbar betroffen anzusehen? Wo ist die Grenze?
Ist der Buchhalter, der zunächst noch wochenlang Bücher
nachtragen kann, während der Kassierer schon längst nichts
mehr zu tun hat, nur mittelbar betroffen?
Es liegt naturgemäss eine Härte darin, dass die
im gleichen Betrieben Beschäftigten, teils als unmittel-
bar teils als mittelbar betroffene behandelt werden
sollen. Dies führt, besonders da die Arbeitslosigkeit
schon so lange anhält, zu grösserer Unzufriedenheit. Ist
es nicht zur Vermeidung von grösseren Schwierigkeiten
und mit Rücksicht auf die schon vor langer Zeit erfolg-
ten unmittelbaren Eingriffe überhaupt zweckmässig, den
Unterschied fallen zu lassen und alle Arbeitnehmer der
genannten Betriebe als mittelbar betroffene zu behan-
deln? Dies rechtfertigt sich wohl auch deshalb, weil die
Arbeitslosigkeit heute ja auf der allgemeinen Verkehrs-
behinderung und Mangel an Aufträgen überhaupt beruht,
also heute nur mehr als mittelbare Folge des Eingreifens
der fremden Macht anzusprechen ist.
Im Interesse der Sache wird in dieser Angelegen-
heit, die gerade hier eine grössere Anzahl von Firmen be-
trifft, um baldige Antwort an mich gebeten.

I.A.

18. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923

Im Zuge der Reichsnotverordnungen wurde die Rheinschifffahrt fast vollständig eingestellt. Die Spedition C. Spaarmann aus Emmerich erklärt, dass deshalb ihr Betrieb vollständig stillgelegt worden ist. Auch wird diese ständig durch die belgischen Besatzer an ihrer Arbeit gehindert. Spaarmann fragt an, ob der Betrieb im Sinne der Lohnsicherung als geschädigt anzusehen ist und bittet um Anerkennung.

C. Spaarmann-Emmerich
Spedition, Schiffahrt, Zollabfertigung
– Versicherung, Lagerung –
Import – Export
Agentur der Köln-Düsseldorfer Dampfschiffahrts-Gesellschaft
Vertreter erstklassiger Rhein- und Seeschiffahrts-Gesellschaften
Eigene Zollabfertigungsstelle mit Landebrücke u. Zolltransitlager
Große trockene Boden- u. Keller-Lagerräume
Fernsprecher No 7 u. 62 Bank-Konten :  Telegr.-Adr.: Spaarmann
Reichsbanknebenstelle Emmerich – A. Schaafhausenscher Bankverein A.-G.
Postscheck-Konto Cöln Nr1810

an Rg. senden. hier Rhein Spedition.
[…], auch zgl. […]
[…] anzusehen.
[…]
[…]

Emmerich, den 18. Mai 1923.
Niederrhein
An
das Bürgermeister-Amt,
Emmerich.

Ich bitte um gefl. MItteilung, ob mein Betrieb im Sinne
der Richtlinien für Lohnsicherung durch den Eingriff der Besatzungsbehör-
den als unmittelbar oder mittelbar geschädigt anzusehen ist, wobei ich be-
merken möchte, dass seit den Maßnahmen der feindlichen Stellen unter Be-
achtung der Reichsnotverordnungen die dut deutsche Rheinschiffahrt vollst
dig zum Erliegen gekommen ist und auch mein damit verbundenes Speditions-
und Umschlagsgeschäft dadurch vollständig stillgelegt worden ist.
Auch im andern Falle wäre die frühere Durchführung meiner normalen
Geschäfte mir unmöglich gemacht, da ich darin durch bewaffnete belg. Zoll
beamte unter teil-bezw. zeitweiser Hinzuziehunh von Militär dauernd beh
dert bin, und glaube ich aus diesen Gründen, meinen Betrieb als unmittelbar
betroffen ansehen zu können.

Hochachtungsvoll
C. Spaarmann

5. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Mai 1923

Der ehemalige Solinger Polizist Noß von belgischen Besatzungstruppen in Bottrop verhaftet.

   Von den Belgiern verhaftet wurde gestern der frühere
Solinger Polizeigewaltige Noß mit 17 seiner von ihm kom‐
mandierten Schupoleute in Bottrop. Sie wurden nach
Duisburg abtransportiert. Vermutlich wird der wütende Ar‐
beitslosenschlächter sich nicht sonderlich zur Wehr gesetzt haben,
ist es doch auch gefahrloser und bedarf es keines Mutes, wehr‐
lose Kriegskrüppel und hungernde Erwerbslose mit der Plempe
zu traktieren. So wurde also auch dieser „Held“ zum Mär‐
tyrer für seine Schützlinge, die fetten Geldprotzen.

16. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/176 Fürsorge für aus dem besetzten und Einbruchsgebiet ausgewiesene Beamte (gen. u. spez.) 1923 – 1926

Über Emmerich wurde der Belagerungszustand verhängt. Der Verkehr zwischen dem besetzten und nicht besetzten Teil der Stadt ist nur zu bestimmten Tageszeiten möglich. Das Alltagsleben wird erschwert.

Emmerich, den 16.4.1923
1) An das Postamt Hier
Auf die dorts. Anfrage vom heutigen Tage teile ich Ihnen mit, daß
die Besetzung Emmerichs, die zunächst nur Hafen und Rhein und […] nächste Un-
dass über den grössten und verkehrswichtigsten, Teil der
März
Stadt Emmerich
seit Februar ds. Js. der Belagerungszustand durch
die Besatzung verhängt worden ist; der Verkehr zwischen dem
war bis heute
besetzten und nicht besetzten Teile der Stadt ist auf bestimmte
Tagesstunden beschränkt. Die Hauptgeschäfte, besonders die des
besetzt       und
Lebensmittel- und Textilfachs liegen im belagerten Teile der
Stadt. Die ausserhalb des besetzten Gebietes wohnenden Beamten
Einschränkung
sind grösstenteils bezüglich ihres Bedarfes des täglichen Lebens
auf die im besetzten Gebiete liegenden Geschäfte angewiesen.
Begnügen sich die betr. Beamten zeitweise mit dem Einkauf
ihrer Bedarfsgegenstände in kleineren Geschäften des nichtbesetzten
Gebietes, so werden von ihnen verständlicherweise dieselben
hohen Preise gefordert, wie sie im besetzten Gebiet üblich sind,
da die kleineren Geschäfte sich stets mit ihrer Preisbildung
den grösseren Geschäften des besetzten Gebietes anpassen. Zudem
ist die gesamte Bürgerschaft der Stadt infolge der Verlegung
der Besetzungslinie innerhalb des Weichbildes der Stadt viel grösseren
Unannehmlichkeiten und Schäden ausgesetzt […] bislang
unbesetzten zum besetzten Gebiet nur zu bestimmten Tagesstunden
erlaubt .) – als wenn die Stadt und ihre Umgebung gänzlich besetzt
wäre. Tatsächlich bewegen sich aber ohne Rücksicht auf die Besetzungs-
auch
linie die belgischen Militärstreifen und einzelne bewaffnete bel-
öfters
gische Soldaten durch die ganze Stadt. Die Stadtverwaltung Emmerich
hat auf Grund dieser Tatsachen an alle in ihrem Dienst tätigen
Beamten die Notzulage ausgezahlt.
2) Zur Sammlung D.B.

Schreu […]