Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 25. September 1923
Düstere Vorahnungen nach dem Ende des „passiven Widerstandes“: „Denn der Abbau des Widerstandes schließt unleugbar Gefahren in sich, zumal in einem Kampfstadium, in dem Rechts- und Linksradikale sich stärker fühlten als je und ihre Opposition verschärfen.“
Der passive Widerstand wird eingestellt.
Der Abbau des Widerstandes in Vorbereitung – Zustimmung der Parteien, Wirtschaftsgruppen
und Berufsstände – Widerspruch der Deutschnationalen.
Die Entscheidung gefallen.
Die schwere Stunde ist da, früher, als wir noch vor ein paar
Wochen erwarteten. Der passive Widerstand, der zur entscheiden-
den Waffe werden sollte in unserem Kampfe gegen die rechtswidri-
gen Uebergriffe Frankreichs, ist aufgehoben worden. Es hat keinen
Zweck, den ernsten Schritt, zu dem uns die wirtschaftliche, soziale
und innerpolitische Lage zwang, anders zu sehen, als wie er in
Wirtlichkeit ist: der Abbruch erfolgt bedingungslos, ohne daß wir
von Poincare irgendwelche Zusicherungen erhalten hätten. Wir
beugen uns der unerträglich gewordenen Lage und der französisch-
belgischen Forderung, daß vor dem Beginn jedweder Verhand-
lungen die Aufgabe des passiven Widerstandes stehen müsse. Das
ist ein Entschluß, unendlich bitter und schwer. Die Stunde, in
der er sich durchrang unter vielen Seelenqualen, ist von er-
schütternder Tragik.
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Schlagwort-Archive: Belgier
4. Juli 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 4. Juli 1923
Ein Überblick zur außen- und innenpolitischen Lage Deutschlands nach einem halben Jahr „Ruhrkampf“. Er enthält milde Kritik gegenüber den wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Reichsregierung, fordert aber von ihr stärkeren Einsatz für den Kampf um die innere Einheit der Republik, v.a. mit Blick auf die politische Hetze und Gewalt bis hin zum Mord (die auch den Journalismus bedrohen).
Zur Lage.
Der Reichstag fand bei seinem Wiederzusammentreten am
2. Juli eine vollständig veränderte Situation vor. Als er vor
etwa 14 Tagen auseinanderging, hatte die innere Lage Deutsch-
lands, obwohl sie schwer genug war, und obwohl die Anzeichen
eines völligen Markzusammenbruchs schon ernst am Horizont
standen, noch nicht das bedrohliche Gesicht von heute. Die inneren
Gegensätze waren nur latent vorhanden, und der Reichstag konnte
sogar in der Frage der Sicherung der Brotversorgung mit einer
Einheitsfront von Breitscheid bis Helfferich paradieren, eine Er-
scheinung, wie sie in Deutschland seit vielen Jahren nicht mehr
gesehen war.
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25. Juni 1923
Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923
Karl Fischer wurde von den Belgiern als Polizeispitzel verhaftet und verurteilt. Durch die Haft hatte er 500 000M Lohnausfall. Er bittet die Stadt Emmerich im Zuge der Ruhrhilfe um Entschädigung und spricht dort vor.
Verhandelt: 198 Z
Emmerich, den 25. Juni i923.
Auf Vorladung erscheint der Buchbinder Karl Fischer von hier,
Hotel zur Post wohnhaft, und erklärt:
Ich bin am 27. April ds. Js. auf Veranlassung der angeblichen
Frau Gleichner von den Belgiern verhaftet worden, weil ich für
die deutsche Polizei Spitzeldienste verrichten sollte. Der xxx
genaue Vorgang befindet sich in den Akten gegen Frau Gleichner we-
gen Landesverrats bei der Staatsanwaltschaft in Münster. Ich habe
im Gefängnis in Crefeld und Aachen 40 Tage in Untersuchungshaft
gesessen und bin dann vom belgischen Kriegsgericht in Aachen
mit 40 Tagen Gefängnis unter Anrechnung der Untersuchungshaft
bestraft worden, weil ich keinen Personalausweis in meinem Be-
sitz hatte. und xxxxxxxxxxxxx
Augenzeuge ist der Konditor Baardwyk von hier, der zusammen mit
mir eine zeitlang in Crefeld im Gefängnis gesessen hat.
Während der Zeit meinr Inhaftierung habe ich xxxx schon alleine
an Arbeitslohn einen xxxx Verlust von 492 288 M erlitten. Wenn
man xx die inzwischen eingetretene Geldentwertung in Betracht
zieht, ist m. E. eine Forderung von 500 000 M ohne die übrigen
Verluste, die ich erlitten habe, die ich aber nicht in Anrechn-
nung bringen will, grechtfertigt.
v. g. u.
Paul Fischer
g. n. o.
[…]
18. Juni 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 18. Juni 1923
„Leider finden sich nun trotz aller […] bindenden Beschlüsse im deutschen Wirtschaftsleben doch noch Firmen, die den Handelsverkehr mit Frankreich und Belgien weiter betreiben. […] So wird die deutsche Schneidwarenstadt Solingen augenblicklich von französischen und belgischen Einkäufern überlaufen.“
Wirtschaftlicher Teil.
Keine Lieferungen
nach Frankreich und Belgien.
Leider wird es vor allem im unbesetzten Deutschland noch viel
zu wenig erkannt, daß ein äußerst wichtiger Stein in der Mauer
unserer Abwehrfront die strikte Ablehnung jeglichen Handels mit
Frankreich und Belgien ist. Die Franzosen und Belgier hingegen
wissen dies genau und haben erkannt, daß hier die Abwehrfront
leider nicht so geschlossen ist, wie sie es unbedingt sein müßte.
Die kürzliche Erklärung der Reichsregierung, daß von ihr ein
offizielles Verbot des Geschäftsverkehrs mit Frankreich und Bel-
gien nicht erwartet werden könnte, ist von verschiedenen Seiten
so ausgelegt worden, daß eine Belieferung dieser Länder statt-
finden könne. Das ist völlig irrig. Unter den obwaltenden Um-
ständen muß einesteils aus politischen Gründen, andererseits aus
wirtschaftlichen Gründen jeder Handelsverkehr mit Frankreich und
Belgien abgelehnt werden. Auch der Reichsverband der Deutschen
Industrie, der nach dieser Regierungsäußerung zu dieser außer-
ordentlich wichtigen Frage in seinem Präsidium am 15. Mai
nochmals Stellung genommen hat, ist zu dem Ergebnis gekommen,
daß nach wie vor der schon früher bekanntgegebene Standpunkt
aufrecht erhalten werden muß, nach dem von Angeboten nach
Frankreich und Belgien und von der Uebernahme neuer Auf-
träge, ebenso wie vom Warenbezug von dort Abstand genommen
werden muß. Was die Frage der laufenden Verträge anbetrifft,
so hat das Präsidium des Reichsverbandes beschlossen, die Ent-
scheidung über deren Abwicklung nicht den einzelnen Fachver-
bänden zu überlassen, sondern einheitlich in jedem Falle der Ent-
scheidung der zuständigen Außenhandelsstelle anheim zu
geben.
Der Ausschuß der Außenhandelsstelle zu Elberfeld für Eisen-
und Stahlwaren hat bereits in seiner Sitzung am 27. April zu
dieser Frage Stellung genommen und ebenfalls beschlossen, für
das Gebiet der Außenhandelsstelle Ausfuhrbewilligungen nach
Frankreich und Belgien nicht mehr zu erteilen. Der Vorstand des
Eisen- und Stahlwaren-Industriebundes in Elberfeld hat sich in
seiner letzten Sitzung am 14. Juni ebenfalls auf den Standpunkt
gestellt, daß jeder direkte oder indirekte Warenverkehr mit Frank-
reich oder Belgien unterbleiben muß und erwartet, daß die ge-
samte Eisen- und Stahlwaren-Industrie Deutschlands nach diesem
Grundsatze unbedingt handelt.
Leider finden sich nun trotz aller dieser bindenden Beschlüsse
im deutschen Wirtschaftsleben doch noch Firmen, die den Handels-
verkehr mit Frankreich und Belgien weiter betreiben. So wird
lebhaft darüber Klage geführt, daß der Transitverkehr z. B. über
Holland und die Schweiz nach Frankreich und Belgien von deut-
schen Firmen durchgeführt wird. Das bedeutet nicht nur eine
Schwächung unserer Abwehrfront, sondern auch eine schwere Be-
nachteiligung aller derjenigen Firmen, die sich unbedingt an diese
Verbote halten. Vor allen Dingen aber werden die Firmen in
den besetzten Gebieten geschädigt, denen dieser Handelsverkehr
an und für sich durch die Maßnahmen der Feindmächte unmög-
lich gemacht ist. Die Franzosen und Belgier erkennen aber, wie
gesagt, die Durchbrechung der Einheitsfront in diesem Punkt sehr
wohl und suchen den Warenverkehr nach Frankreich und Belgien
mit allen Mitteln zu erleichtern. So wird die deutsche Schneid-
warenstadt Solingen augenblicklich von französischen und bel-
gischen Einkäufern überlaufen. Diese haben einen Autoverkehr
zwischen Solingen und Verviers errichtet, durch den Waren ohne
Zoll und Ausfuhrbewilligung ausgeführt werden können. Es
bedarf keines weiteren Wortes, daß von jeder anständigen deut-
schen Firma von dieser Möglichkeit der Ausfuhr ebenso wenig,
wie von der Möglichkeit eines Transitverkehrs über andere Län-
der Gebrauch gemacht wird. Man muß sich vor Augen halten,
welche ungeheuren Opfer das deutsche Wirtschaftsleben im Ab-
wehrkampf bringt, daß hervorragende Vertreter des deutschen
Wirtschaftslebens des besetzten Gebietes im Gefängnis schmachten,
daß viele deutsche Männer und Frauen in diesem Abwehrkampf
ihr Leben haben lassen müssen, daß viele Eisenbahner und Be-
amte ebenfalls im Kerker festgehalten werden und Unsägliches
erleiden müssen und daß Unzählige mit ihren Familien aus der
Heimat vertrieben worden sind. Kommt dann denen, denen es
glückt, einige Waren nach Frankreich und Belgien zu bringen,
nicht zum Bewußtsein, welche Gefühle sie bei diesen Opfern der
französischen und belgischen Gewaltpolitik auslösen müssen? Es
ist unsere unerschütterliche Pflicht, daß wir die Abwehrfront selbst
unter Bringung der allerschwersten finanziellen und wirtschaft-
lichen Opfer aufrecht erhalten. I.B.
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11. Juni 1923
Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923
Paul Fischer wurde von den Belgiern als Polizeispitzel verhaftet und verurteilt. Durch die Haft hatte er 500 000M Lohnausfall. Er bittet die Stadt Emmerich im Zuge der Ruhrhilfe um Entschädigung.
Emmerich den 11.6.1923.
201.
An die Stadtverwaltung Emmerich!
Betreff:
Ruhrhilfe!
Erlaube mir der Stadtverwaltung
mitzuteilen dass ich Paul Fischer
wohnhaft Hotel zur Post am 2. April
von den Belgiern wie bereits
bekant als Polizeispitzel
verhaftet u. zu 40 Tg. Gefängnis
verurteilt wurde Da ich während
dieser Zeit durch Lohnausfall,
Zurückhaltung des Zimmers u
sonstigen Verlust einen Schaden
von 500 000M habe möchte ich die
Stadtverwaltung ersuchen ob ich
nicht wie bei sonstigen Fällen
durch die Ruhrhilfe entschädigt
werden könnte.
Hochachtung
Paul Fischer
Buchbinder
2. Juni 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 2. Juni 1923
Sind die Siegermächte des Ersten Weltkriegs gegen Deutschlands wirtschaftliche Genesung?
Katastrophenstimmung.
Wieder zeigt das Devisenbarometer auf Sturm. Ueberall
Preiserhöhungen, wohin man blickt. Das Brot der Wirtschaft,
die Kohle, wird für weite Erwerbs- und Privatkreise immer
schwerer erschwinglich und auch das tatsächliche tägliche Brot
von Woche zu Woche teurer. Naturgemäß folgen, wenn auch
nicht in gleich schnellem Tempo die Löhne nach, Fracht- und
Tariferhöhungen erhitzen noch mehr die ewige Schraube. Es ist
begreiflich, wenn in diesen Tagen die Sorge um die Zukunft
alle noch mehr bewegt als schon in den letzten Monaten, und
insbesondere der schon schwer heimgesuchte Mittelstand mit Ein-
schluß der geistigen Arbeiter sich vor dem Abgrund der Proleta-
risierung sieht, aus dem die Arbeiterschaft gewissermaßen als
neuer Mittelstand emporsteigt.
2. Juni 1923 weiterlesen
30. Mai 1923
Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. Mai 1923
Ein besonderer Stempel im Pass wird nun für Reisen vom besetzten ins unbesetzte Gebiet benötigt.
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 30. Mai.
Die Abstempelung der Pässe
hat heute morgen in Solingen begonnen und wird gemäß
den gestern veröffentlichten Bestimmungen gehandhabt. In
Höhscheid beginnt die Stempelung morgen vormittag. Wald
und Gräfrath können, wie wir auf Anfrage erfahren, erst
in der kommenden Woche mit der Stempelung beginnen, weil
sie noch nicht im Besitz des Stempels sind. Dringende Fälle aus
diesen Gemeinden können in Ohligs erledigt werden. Für
die Bezirke dieser Gemeinden am Schlagbaum und Mangenberg
wäre ein Zusammenarbeiten mit der Solinger Stelle gün-
stiger und für viele weniger umständlich gewesen. Die beiden
genannten Gemeinden werden näheres noch bekannt geben.
Im übrigen wird bezüglich der Abstempelung seitens
des Landratsamtes ausdrücklich darauf aufmerksam ge-
macht, daß der besondere Stempel nur für den Uebertritt
vom englischen in das unbesetzte Gebiet erforderlich ist. Für Reisen
aus dem britischen ins französische oder belgisch besetzte Gebiet
genügt nach wie vor der Personalausweis ohne den besonderen
Stempel.
* * *
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5. Mai 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Mai 1923
Der ehemalige Solinger Polizist Noß von belgischen Besatzungstruppen in Bottrop verhaftet.
Von den Belgiern verhaftet wurde gestern der frühere
Solinger Polizeigewaltige Noß mit 17 seiner von ihm kom‐
mandierten Schupoleute in Bottrop. Sie wurden nach
Duisburg abtransportiert. Vermutlich wird der wütende Ar‐
beitslosenschlächter sich nicht sonderlich zur Wehr gesetzt haben,
ist es doch auch gefahrloser und bedarf es keines Mutes, wehr‐
lose Kriegskrüppel und hungernde Erwerbslose mit der Plempe
zu traktieren. So wurde also auch dieser „Held“ zum Mär‐
tyrer für seine Schützlinge, die fetten Geldprotzen.
2. Mai 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 2. Mai 1923
Ꙩ Wieder neue Vorschriften für den Kraftwagenverkehr.
Die britische Behörde in Solingen teilt folgendes mit:
„Lastkraftwagen, die im britisch besetzten Gebiet beheimatet sind,
dürfen nicht nach dem altbesetzten französischen und belgischen Ge-
biet fahren, sondern nur noch nach dem neubesetzten französischen
Gebiet, da die Franzosen bis jetzt keine andern Bestimmungen
getroffen haben. Die britische Behörde kann aber keine Garantie
für Nichtbeschlagnahme der Wagen übernehmen. Personen-
kraftwagen können überallhin verkehren, aber nur mit zwei Pas-
sagieren, und von diesen zwei Passagieren muß einer der Eigen-
tümer des Wagens sein.“
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24. April 1923
Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/584 „Recherchen nach politischen Agitatoren, Anarchisten, ausgewiesenen Sozialdemokraten und Spionen, politische Flugblätter (spez.)“ 1880 – 1926
Der Minister des Innern bittet darum Flugblätter, welche mit der Besatzung in Zusammenhang stehen, in jeweils dreifacher Ausführung zuzusenden. Bei wiederholter Verbreitung einer bereits mitgeteilten bzw. bekannten Flugschrift genügt eine Anzeige der Verbreitungszeit und des Ortes.
Abschrift
327 AV 4/2
Der Minister des Innern.
W.II. 970. Berlin, den 24. April 1923.
Ich ersuche, Flugblätter, soweit diese mit dem E
Einbruch der Franzosen oder Belgier in Beziehung stehen, oder auf
die Abwehrhaltung der Bevölkerung von Einfluss sein sollen, oder
können, gleichgültig ob sie von deutscher (oder kommunistischer)
oder separatistischer oder ausländischer Seite verbreitet werden
unter Angabe der Zeit und des Ortes der verbreitung mir in drei
Stücken jeweils vorzulegen.
Bei wiederholt grösserer Verbreitung einer bereit
mitgeteilten Flugschrift genügt Anzeige der Verbreitungszeit
und des Ortes.
J.A.gez.Loehrs.
An den Herrn Regierungspräsidenten in Düsseldorf.
– – – – –
Der Regierungspräsident.
C. B. II. 6256. Düsseldorf, den 12. Mai 192.
Abschrift übersende ich zur gefl. Kenntnis mit
dem Ersuchen, mir die Flugblätter oder sonstiges Propaganda
Matreial der vorbezeichneten Art tunlichst mindestens 4 Exem-
in
plaren zukommen zu lassen.
J.A. gez. Heinen
Beglaubigt:
An die Herren Landräte pp. Unterschrift.
– – –
Der Landrat:
Wesel, den 8. Juni 1923.
II./ 263.
Abdruck zur gefl. Kenntnis und Einreichung der
Flugblätter mit 5 Exemplaren innerhalb 8 Tagen.
J.V.
An
den Herrn Bürgermeister Bovensiepen
in
Emmerich
für Dienstbesprechung
B; 12/VI-23
Z
d. A.
Emmerich 2/7
Die Polizeiverwaltung