Schlagwort-Archive: Bekanntmachung

15. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. Dezember 1923

Die aktuellen Brotpreise werden bekanntgegeben.

        Bekanntmachung
                Brotpreise
     ab Freitag, den 14.12.23

Brötchen, pro Stück
             30 000 000 000 M
Weißbrot, 1 Pfd. schwer
            300 000 000 000 M
Blatz, 1 Pfund schwer
            400 000 000 000 M
Zwieback, 1 Pfund
            800 000 000 000 M
Schwarzbrot, 3¾ Pfd. schwer
            700 000 000 000 M
Feinbrot, 3¾ Pfund schwer
            800 000 000 000 M
Graubrot, 3¾ Pfund schwer
            900 000 000 000 M
      Bäcker-Zwangs-Innung
          des Siegkreises.

7. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 7. Dezember 1923

Banken im Solinger Industriebezirk schränken Geldannahme ein

Ab Montag, den 10. d[ieses] M[ona]ts nehmen
              die unterzeichneten Kassen
                     nur noch das Notgeld
 folgend[er] Städte gebührenfrei in Zahl[ung]:
       Solingen, Gräfrath, Höhscheid,
              Ohligs, Wald und Haan,
       Notgeld des Landkreises Solingen
    u. der Landesbank der Rheinprov[inz]
   Städt[ische] Sparkassen Solingen, Ohligs,
       Wald, Gräfrath, Haan u. Höhscheid.


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29. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. November 1923

Im Bezirk der Bürgermeistereien Hennef (Sieg), Menden, Siegburg, Troisdorf und der Gemeinde Spich werde eine Zwangsinnung für Schreiner eingerichtet. Gegen diese Anordnung könne innerhalb von vier Wochen Einspruch erhoben werden.

               Bekanntmachung.

    Nachdem sich in dem Verfahren wegen Er-
richtung einer Zwangsinnung für das Schreiner-
handwerk im Bezirk der Bürgermeistereien Hen-
nef (Sieg), Menden, Siegburg, Troisdorf und
der Gemeinde Spich (§§ 100 ff der R.G.O.) bei
der Abstimmung die Mehrheit der beteiligten
Gewerbetreibenden für die Einführung des Bei-
trittszwanges erklärt hat, ordne ich hiermit an,
daß zum 1. Januar 1924 eine solche Zwangs-
innnung mit dem Sitz in Siegburg und dem Na-
men „Zwangsinnung für das Schreinerhandwerk
im Bezirk der Bürgermeistereien Hennef (Sieg),
Menden, Siegburg, Troisdorf und der Gemeinde
Spich“ errichtet wird. Vor dem genannten Zeit-
punkt ab gehören alle Gewerbetreitenden, die das
Schreinerhandwerk innerhalb des genannten Be-
zirkes betreiben, dieser Innung an.
      Köln, den 15. November 1923.
                              Der Regierungspräsident.

    Vorstehende Bekanntmachung wird mit dem
Bemerken veröffentlicht, daß jeder beteiligte Ge-
werbetreibende innerhalb 4 Wochen vom Tage des
Erscheinen derselben im Regierungsamtsblatt zu
Köln ab gerechnet, Einspruch gegen die Anord-
nung der Errichtung der Zwangsinnung bei dem
Herrn Minister für Handel und Gewerbe in Ber-
lin erheben kann.
        Siegburg, den 26. November 1923.
                                        Der Landrat
als Kommissar des Herrn Regierungspräsidenten
                i. V. Sonnenburg.
L. Nr. 6980.

24. November 1923

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Vorder- und Rückseiten von Notgeldscheinen der Stadt Gräfrath, ausgegeben zwischen dem 8. August 1923 und dem 20. September 1923.
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Notgeldalbum NG 1

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. November 1923

Die Stadt Gräfrath zieht von ihr ausgegebenes Notgeld aus dem Verkehr.

             Stadtgemeinde Gräfrath.
                  Bekanntmachung.
       Die von der Stadt Gräfrath unter dem
8.8., 13.8., 15.8., und 20.9.1923 aus-
gegebenen Notgeldscheine werden zum 10. De-
zember 1923 zur Einziehung aufgerufen. Nach
Ablauf dieses Zeitpunktes werden bei der
Stadtkasse Gräfrath noch nicht eingelöste Not-
geldscheine bis zum 24. Dezember 1923 gegen
andere Zahlungsmittel umgetauscht.
       Gräfrath, den 23. November 1923.
                                         Der Bürgermeister.

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24. November 1923

Verurteilung eines Händlers aus Wald wegen Preistreiberei.

                Im Namen des Volkes!
       In der Strafsache gegen den Händler Paul
Gehlhausen aus Wald, Altenhoferstraße 57,
wegen Preistreiberei hat das Schöffengericht
in Solingen in einer Sitzung vom 13. November
1923, für Recht erkannt.
       Der Angeklagte wird wegen Preistreiberei
zu einer Gefängnisstrafe von 1 Monat und zu
einer Geldstrafe von 10 Billionen Mark, im
Nichtbeitreibungsfalle zu 1 Tage Gefängnis
für je 1 Billion Mark kostenfällig verurteilt.
       Solingen, 16. Novemder [sic!] 1923.
                                         Das Amtsgericht.


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20. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. November 1923

Die französische Besatzungsbehörde bestreitet Zeitungsmeldungen, wonach die Rentenmark im besetzten Gebiet in freien Umlauf gebracht werde. Jede Verwendung von Rentenmarkscheinen ziehe eine gerichtliche Untersuchung nach sich.

       Auf Anordnung der französischen Besatzungs-
behörde.
                       Bekanntmachung.

    Gewisse Zeitungen aus der Gegend von Köln
haben öffentlich bekannt gemacht, daß die Hohe
Interalliierte Rheinlandkommission die Anwen-
dung des Gesetzes vom 18. Oktober 1923, be-
treffend die Errichtung einer Rentenmark ge-
stattet, und, daß infolgedessen im besetzten Ge-
biet freien Umlauf habe. Diese Nachricht ent-
behrt jeder Richtigkeit. Das oben erwähnte Ge-
setz ist niemals der Hohen Interalliierten
Rheinlandkommission zur Bestätigung vorgelegt
worden und demnach kann es nicht im besetzten
Gebiet und im Dienstbereich der Hohen Inter-
alliierten Rheinlandkommission rechtsgültig in
Kraft treten. Wir warnen also ausdrücklich je-
dermann vor den Folgen, welche das Inumlauf-
setzen der Rentenmarkscheine nach sich ziehen
würde, da deren Verwendung die sofortige Be-
schlagnahme derselben und eine gerichtliche Unter-
suchung zur Folge hätte.
              Siegburg, den 17. November 1923.
                            Le Délégué de la H. C. I. T. R.
                                       à Siegburg
                                 de Courcy.

19. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 6009, Bekanntmachung vom 19. November 1923

Die Stadt Solingen veröffentlicht aktuelle Brotpreise.

                             Bekanntmachung.
      Nachstehende Brotpreise treten sofort in Kraft:
Schwarzbrot im Gewichte von 3 ½ Pfund                     0,60 Mark
Fein- oder Mangbrot (angeschobenes Brot) 3 ½         0,69     “
Graubrot (freigeschobenes Brot) 3 ½ Pfund                0,72     “
      Die Preise sind Grundpreise und werden jeweilig
nach dem Lebensmittel-Multiplikator verrechnet.   
 
                          Solingen, dem 19. November 1923.
                                   Der Oberbürgermeister
                                        I[n] V[ertretung]
                                      Der Beigeordnete:
                                                             Schaal.

8. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. November1923

Die Fleischer-Innungen des oberen Kreises Solingen bitten ihre Kunden um Verständnis

                   Aufklärung.
       Wir machen das Publikum darauf
aufmerksam, daß wir bei Einkäufen von
Vieh und Fleisch nur noch mit Devisen
bezahlen können und unsere Papier-
mark als Zahlungsmittel rundweg ab-
gelehnt wird.
       Aus diesem Grunde sind wir vor die
traurige Tatsache gestellt und wissen
nicht, wie wir unsere Geschäfte für die
Folge einrichten sollen, mit der Bitte
an das Publikum, uns keine Vorwürfe
zu machen.
                 Die Fleischer-Innungen
            des oberen Kreises Solingen.

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7. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 6009, Bekanntmachung vom 7. November 1923

Die Stadt Solingen veröffentlicht aktuelle Brotpreise.  

                          Bekanntmachung!
      Nachstehende Brotpreise treten sofort in Kraft:
Schwarzbrot im Gewichte von 3 ½ Pfund                     25 Milliarden Mark
Fein- oder Mangbrot (angeschobenes Brot) 3 ½        28         ”              “
Graubrot (freigeschobenes Brot) 3 ½ Pfd.                    30        ”              ” 
      Die am 1. November festgesetzten Preise werden hiermit auf-
gehoben.    
                                     Solingen, dem 7. November 1923.
                                          Der Oberbürgermeister.
                                                 I[n] V[ertretung]
                                                Der Beigeordnete
                                                Schaal.

6. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. November1923

Werden die ersten Löhne und Gehälter „schon in der kommenden Woche“ in wertbeständigem Notgeld ausgezahlt?

     Ꙩ  Die Ausgabe des wertbeständigen Notgeldes der Hand-
delskammer, über die wir am Samstag bereits nähere Mit-
teilungen machen konnten, ist jetzt gesichert. Eine Bekannt-
machung der Handelskammer im amtlichen Teil der heutigen
Ausgabe enthält genaue Angaben über den Termin der Ausgabe,
Stückelung, Umlaufszeit und Vorschriften für den Erwerb. Wir
machen vor allen Dingen die Firmen auf die Bekanntmachung
aufmerksam. Es dürfte möglich sein, schon in der kommenden
Woche einen Teil der Löhne und Gehälter mit dem wertbe-
ständigen Handelskammer-Notgeld auszuzahlen.

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