Schlagwort-Archive: Bayern

17. November 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. November 1923

Hitler-Putsch in München

München, 11. Nov. Die Lage in München
bleibt nach wie vor gespannt, und die Erregung,
Die sich hauptsächlich gegen Kahr und v. Lossow
richtet, dauert unvermindert an. In der Nacht
zum Sonntag zogen wiederholt Demonstranten
durch einzelne Straßen, welche wiederholt von der
Polizei mit Gummiknüppeln und blankgezo_
genen Säbel gesäubert werden mussten, wobei
eine erheblich Anzahl Personen mehr oder minder
schwer verletzt wurden. Heute gleicht ganz Mün-
chen einem Kriegslager. Die ganze Stadt durch-
ziehen Reichswehrpatrouillen mit Stahlhelm und
aufgepflanztem Bajonett. Die Bahnhöfe, das
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10. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. November 1923

Über den Putsch in München informiert das Blatt ausführlich. Die Reaktionen der Reichregierung in Berlin folgen. Es wird ein Aufruf an das deutsche Volk erlassen. Auch ist es verboten, nicht amtliche Nachrichten über den Putsch zu verbreiten. Die französische Regierung nimmt ebenfalls Stellung.

                 Ein Putsch in München.

   Wtb. München, 8. Nov. Im Bürgerbräu-
keller fand heute eine nationale Kundgebung statt,
bei der Generalstaatskommissar Dr. v. Kahr unter
wiederholtem Beifall ein Manifest an die deutsche
Nation verlas, in dem er sich mit dem Marxis-
mus befaßte. Besonders stark vertreten waren
in der zahlreich besuchten Versammlung die Mit-
glieder der Vaterländischen Verbände. Von der
bayerischen Regierung waren die Minister Dr.
Schweyer, Wutzlhofer und Dr. Kreuzneck erschie-
nen Kommerzienrat Zentz sprach in einer Be-
grüßungsrede den Wunsch aus, daß der General-
staatskommissar der Führer sein möge in einem
neuen besseren schwarz-weiß-roten Deutschland.

Wtb. München, 8. Nov. (Drahtmeld.)
Von privater Seite erhält das süddeutsche Korre-
spondenzbüro über die Vorgänge im Bürgerbräu-
keller folgenden Bericht: Nachdem der General-
staatskommissar seine Rede beendet hatt, sei Hit-
ler mit 600 Mann in den Saal eingedrungen
und habe erklärt, daß die jetzige Regierung be-
seitigt sei. General Ludendorff sei Landesbefehls-
haber, Hitler politischer Berater, der frühere
Polizeipräsident von München, Pöhner, Landes-
verweser und General von Lossow Wehrminister.
Darauf sei der Bürgerbräukeller von Hitlertrup-
pen im weitem Umkreis abgesperrt worden. Zu
Zwischenfällen sei es bis 10 Uhr abends nicht ge-
kommen. Zurzeit sammeln sich die Kampftrup-
pen Oberland und Reichsflagge in verschiedenen
Stadtteilen und besetzen Plätze. Ueber die
Haltung der Reichswehr und der Landespolizei
liegen noch keine näheren Meldungen vor. Wie
von politischer Seite mitgeteilt wird, soll v. Kahr
im Bürgerbräukeller Verhandlungen pflegen.
Nach späterer Meldung ist das Telegraphenamt
von Landespolizei besetzt worden. Ferner seien
in der Redaktion der Münchener Neuesten Nach-
richten Offiziere der Hitlertruppen erschienen.

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8. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. November 1923

Steht ein neuer Putsch durch Freikorpsführer Hermann Ehrhardt bevor?

                            Ein Spuk?
                   Ehrhardt vor den Toren.

   Der Deutsche, der sich (…) die Liebe zum
Vaterlande trotz eines Brotpreises von 140 Mil-
liarden (er ist inzwischen auf 80 Milliarden
herabgesetzt worden. D. R.) nicht rauben las-
sen will, wurde zu Beginn dieser Woche mit
einer neuen Hiobsbotschaft überfallen: Kapitän-
leutnant Ehrhardt, der Held des Kapp-Putsches
(und wie man sich wohl noch vom Juli dieses
Jahres her erinnert, der Held des Prozesses ge-
gen die unglückliche Prinzessin Margarete v. Ho-
henlohe-Oehringen), der Retter Ehrhardt steht
wie Hannibal vor den Toren des nichtbayeri-
schen Reiches. Sein Hauptquartier ist Bam-
berg. Seine Operationsbasis das Gebiet von
Koburg, das 1920 durch Staatsvertrag an Nord-
bayern fiel. Wilde Gerüchte sprachen zuerst von
mehreren Ehrhardtbrigaden, die, bis an die Zähne
bewaffnet, entschlossen seien, im angeblichen Auf-
trag der Münchener Regierung in die „marxi-
stischen“ Freistaaten Thüringen und Sachsen ein-
zubrechen, nach Berlin zu marschieren und dort
einen Rechtsdiktator, vielleicht den Consul Ehr-
hardt selbst, auf den Schild zu erheben.

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1. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. November 1923

Der Konflikt mit Sachsen und Bayern stellt die Reichsregierung vor ein Dilemma.

   Der Reichskrieg gegen zwei Fronten.
                            Ein Dilemma.

   Ein Mitarbeiter hatte eine Unterredung mit
einem maßgebenden Beamten der Reichsregie-
rung. Das Gespräch verlief nicht ohne Zwie-
spalt. Wenn zwei Juristen über einen schwie-
rigen Fall streiten, entstehen bekanntlich drei
Meinungen. Kommt auch noch die Politik hinzu
so erscheint der Knoten unentwirrbar. Trotzdem
wollen wir versuchen, eine ganz unparteiische Dar-
stellung des Reichskrieges gegen Sachsen und
Bayern zu geben: Das Dresdener Kabinett Zeig-
ner hat sich geweigert, auf die Berliner Auffor-
derung hin ohne weiteres abzudanken, weil abge-
sehen von der Widerrechtlichkeit des Berliner
Schrittes der politische Anlaß fehle. Beides wird
an amtlicher Stelle in Berlin bestritten. Der
Rechtsstandpunkt der Reichsregierung ist der des
Artikel 48 Absatz 1 der Reichsverfassung. Die
Reichsregierung leitet aber ihre Befugnis, eine
Landesregierung abzusetzen, aus dem Sinn des
Artikel 48 ab. Sie tut es Sachsen gegenüber
mit Hilfe der bewaffneten Macht. Aber Bayern
gegenüber?

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30. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Oktober 1923

Ein Leitartikel Oskar Plenges zum Einmarsch der Reichswehr in Sachsen, der Absetzung der sächsischen Arbeiterregierung und den Gefahren des Hakenkreuzes aus Bayern.

                         Soll das Hakenkreuz siegen?
                                                 Solingen, den 30. Okt[ober].
   O. P. Damit volle Klarheit herrsche: In seltener Ueberein‐
stimmung, also mit den Stimmen der sozialdemokratischen Mi‐
nister, hat das Kabinett Stresemann, angeregt von Fritz Ebert, die
Reichswehr ins republikanische Sachsen marschieren lassen, hat durch
den Militärbefehlshaber Müller die proletarischen Hundertschaften
verbieten lassen, hat die republikanische Regierung des Freistaates
Sachsen absetzen lassen, hat das sächsische Parlament aufgehoben,
hat alle kommunistischen Zeitungen verboten und hat ein Blut‐
regime monarchistischer Militärs in Sachsen sanktioniert. Dieses
alles nur deshalb, um mit dem Halenkreuz-Bayern des Kahr wieder
ins Einvernehmen, wieder zum Verhandeln zu kommen.
   Um das monarchistische Bayern, das auf Verfassung und Reichs‐
regierung pfeift, zu besänftigen, verbietet die Reichsregierung durch
General Müller die republikanische Schutzgarde, die proletarischen
Hundertschaften, und setzt die einzige republikanische Regierung in
Deutschland ab.
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23. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. Oktober 1923

Ein Bayer schreibe dem Siegburger Kreisblatt, die Reichsregierung habe ungeschickt und unnötigerweise versucht, in bayerische Angelegenheiten einzugreifen. In Berlin müsse man sich vielmehr mit dem Unmut auseinandersetzen, den manche Reichsteile gegenüber der Zentralregierung hegten, und sich den Respekt des Volkes durch kluge Politik verdienen.

           Bayern und das Reich.
        Die Kunst des Möglichen.

   Ein in Berlin lebender Bayer schreibt uns:
Die Politik ist die Kunst des Möglichen. Dieses
Wort hat vor ungefähr 25 Jahren ein bayerischer
Ministerpräsident (Podewils) in den Lebenser-
innerungen Bismarcks aufgestöbert. Seitdem ist
es zu hoher Beliebtheit gelangt. Politiker aller
Grade und Richtungen führen es im Munde.
Aber in keinem Lande wird die Bismarcksche
Weisheit praktisch so wenig betätigt, wie in
Deutschland. Und je schlimmer die inner- und
außenpolitische Lage unseres unglücklichen Vater-
landes wird, desto mehr gerät jene politische
Meisterkunst in Vergessenheit. Leider darf man
unter der Herrschaft des militärischen Ausnahme-
zustandes nicht alles sagen, was man auf dem
Herzen hat. Aber man möchte denjenigen Ber-
liner Herren, die uns in den bayerischen Konflikt
hineinregiert haben, dringend raten, auch einmal
auf die Meinung derjenigen Kreise zu hören, die
nicht am Schürzenband der amtlichen Presse-
propaganda hängen.

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30. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. September 1923

Als Reaktion auf Gustav von Kahr, der als „Generalstaatskommissar“ in Bayern den Ausnahmezustand erklärt, verhängt Reichspräsident Friedrich Ebert den Ausnahmezustand im ganzen Reich. Juristisch betrachtet, bestünde nun ein Graben zwischen den Notverordnungen Bayerns und denen des Reichs. Ein Ausgleich müsse gefunden werden.

Zwei Ausnahmezustände.
               Berlin und München.

   Ein in Berlin lebender bayerischer Jurist
schreibt uns: Deutschland steht wieder einmal
unter Belagerungsrecht. Darunter leidet auch
die Presse und jeder, der mit ihr zu tun hat.
Man darf nicht alles sagen, was man meint,
nicht einmal alles was man weiß. Gleichwohl
ist eine objektive Betrachtung erlaubt, die fest-
stellt, was bis jetzt geschehen ist, und was (nach
dem bekannten Worte Schopenhauers ist die Zei-
tung der Sekundenzeiger der Geschichte) die
nächste Sekunde dieser schweren Zeit bringen
wird.

Ueber Nacht (im buchstäblichen Sinne) sind
zwei Ausnahmezustände geschaffen worden, ein
bayrischen und einer des Reiches. Wie greifen
die beiden Notverordnungen ineinander? Ver-
gleicht man den Wortlaut, so könne man auf
den Gedanken kommen, daß die Münchener Pro-
klamation das Ausführungsgesetz der Berliner
Maßnahmen darstelle, nur eben in bayerischer
Lesart. Aber dies ist nicht der Fall. Vielmehr
ist die Reichsregierung von der Ernennung des
Herrn v. Kahr zum bayerischen Generalstaäts-
kommissar und von dem Erlasse der bayrischen
Notverordnung überrascht worden. Das Kabi-
nett Stresemann mußte um Mitternacht zu einer
Sitzung zusammentreten und eine Verordnung
ausarbeiten, die zwar in ihren Grundgedanken be-
reits geplant war, nun aber plötzlich dem bayeri-
schen Vorgehen anzugleichen war. Das ist jedoch
nicht ganz geglückt. Ja, boshafte Kritiker die
es auch in dieser trostlosen innerpolitischen Lage
noch gibt, behaupten, die Reichsregierung habe
mit ihrem Erlaß einen Gegenstoß gegen Bayern
geführt. Das ist wiederum nicht der Fall: Trotz-
dem geht die Gleichung Berlin-München nicht
ganz auf. Es sind schwer lösbare Unterschiede
vorhanden. Worin liegen sie?

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