Schlagwort-Archive: Baden

31. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, B 14, Auszüge aus dem Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 31. Juli 1923, S. 357, 358, 360

Die Strom- und Lebensmittelversorgung der städtischen Bevölkerung Kleves wird zunehmend schwieriger. Die Stadtverordneten beschließen, zwischen 14 und 17 Uhr nachmittags die Gasversorgung auszusetzen. Aufgrund der Inflation werden erneut Gebühren erhöht, unter anderem die Preise zur Nutzung des Schwimmbades.

[357]

                                            Sitzung
      der Stadtverordneten am Dienstag, den 31. Juli 1923

      Gesetzmäßig zusammenberufen durch Einladungsschreiben vom
28. Juli 1923.
      Nach Eröffnung der Versammlung wurde in öffentlicher
Sitzung verhandelt was folgt:

                                    1. Mitteilungen:
      a) Verhaftung und Abführung des Stadtkassendirektors Döhmen
           Der Vorsitzende teilt die Verhaftung des Stadtkassendirektors
Döhmen durch die Besatzungsbehörde mit und erhebt Einspruch
dagegen.
[…]
       d) Gassperrzeiten
      Die Verwaltung macht auf die Schwierigkeiten bei der Kohlen-
beschaffung aufmerksam und auf die schwierige Lage, in der
das Gaswerk sich dadurch befinde.
      Es seien noch etwa für 4 Wochen Kohlenbestände da.
Die täglich sprunghaft fortschreitende Geldentwertung mache
aber den Ankauf von Kohlen fast unmöglich, insbesondere
deshalb, weil nur englische Kohlen erreichbar seien, die in
Gulden bezahlt werden müßten, deren Beschaffung aber außer-
ordentlich schwierig und mit großer[!] Kursverlusten verbunden ist.

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13. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 13.07.1923

Kritik an der Stadtverwaltung Euskirchen wegen der fehlenden Möglichkeit zum Schwimmen und Abkühlen in der heißen Jahreszeit. Das Resultat ist eine provisorische angelegte Badegelegenheit durch Anstauung von Erftwasser. Drei Jahre später erhält Euskirchen eine eigene Badeanstalt.

                         Ein Akt der Selbsthilfe.
        Der Mangel einer auch nur geringen Ansprüchen
genügenden Badegelegenheit macht sich natür-
lich in diesen heißen Tagen besonders bemerkbar. Es
hat heute keinen Zweck, über etwaige Unterlassungs-
sünden der Stadt in dieser Angelegenheit zu reden.
Tatsache ist, daß das Projekt einer für Euskirchen voll
genügenden Badeanstalt vor dem Kriege so ziemlich fer-
tig war und ohne allen Zweifel zur Ausführung gekom-
men wäre, wenn die bekannten kriegerischen Ereignisse
nicht alles über den Haufen geworfen, resp. zum Erlie-
gen gebracht hätten. Daß unter den heutigen Verhält-
nissen an den Bau einer modernen Badeanstalt gedacht
werden könnte, dieser Gedanke ist so absurd, daß er in
vernünftigen Köpfen nicht aufkommen kann. Ob un-
sere Stadtverwaltung mit den vorhandenen vielen Not-
standsarbeitern nicht etwas zwar provis., aber da-
rum doch den Verhältnissen entsprechendes hätte her-
richten lassen können, soll hier nicht erörtert werden.
Jedoch darf man der Meinung sein, es wäre möglich
gewesen.
         Einen Akt der Selbsthilfe haben Bade-
lustige nun unternommen, indem sie im Erftlaufe
unterhalb des Schlachthofes auf Kessenich zu eine
Stauung des Wassers vornahmen durch Auf-
richtung eines Dammes. Hierdurch ist eine zwar nicht
sehr breite, aber rund 40 Meter lange Schwimmbahn in
fließendem Wasser geschaffen, die in den letzten Tagen
und besonders Abends sehr stark benutzt wird und auch
viele Schaulustige anlockt.
         Man darf wohl die Erwartung aussprechen, daß, da
keine Einzäunung vorhanden und auch ein Weg nahe
vorüber geht, die Baderei in den schicklichen Grenzen
vor sich geht und die Anstandsgefühle etwa Vorüber-
gehender nicht verletzt werden.

8. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. Juli 1923

Ein Oberlarer Schüler stirbt beim Baden.

      Siegburg, 7. Juli. Am gestrigen Hitze-
nachmittag ist in der Agger unterhalb Uhlrath
am sogenannten „Eiland“ […] wo das Wasser sehr
tief ist und der Grund viel Gestrüpp hat, der
aus Oberlar stammende Untertertianer des hiesi-
gen Gymnasiums, Maruske, beim Baden er-
trunken.

17. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. Januar 1923

Die Wasserpolizeibehörde gibt eine Verordnung bekannt. Das Baden und Bootfahren in und auf der Agger wird geregelt, auch die richtige Badebekleidung ist vorgeschrieben.

                         Polizeiverordnung.
betr. das Baden in der Agger und das Befahren
                    der Agger mit Booten.

Aufgrund der §§ 5 und 6b des Gesetzes
über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 
und der §§ 38, 39 und 348 des Preußischen
Waffengesetzes vom 7. April 1913 in Verbindung
mit § 142 des Gesetzes über die allgemeine
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird unter
Zustimmung des Kreisausschusses folgendes be-
stimmt:
                                              § 1.
  In der Agger ist das Baden nur an den von
der Wasserpolizeibehörde durch Tafeln oder son-
stige Merkmale abgegrenzten Stellen gestattet.
Die männlichen Personen müssen wenigstens mit
einer Badehose, die weiblichen Personen mit
einem Badeanzuge bekleidet sein.

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