Schlagwort-Archive: Autoverkehr

29. August 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. August 1923

Verkehrsunfall in Zülpich

Vermischtes
      Zülpich, 23. Aug[ust]. Ein mit sechs Personen
besetztes Personenauto schlug in einer starken
Kurve um und begrub die Insassen unter sich.
Während der Besitzer sowie der Chauffeur des
Wagens mit schweren Verletzungen ins hiesige
Krankenhaus geschafft werden mußten, kam die
übrigen Insassen mit dem Schrecken davon. Das
Auto wurde erheblich beschädigt.

13. Juni 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Juni 1923

Pflicht der Mitführung eines Kraftfahrausweis bei Nutzung von Personenkraftwagen und Motorrädern

Vermischtes.
Schleiden, 9. Juni.            (Für Kraftwagen-

besitzer.)      Die Interalliierte Rheinlandkommission
hat eine neue Anordnung betreffend den Verkehr
mit Kraftfahrzeugen erlassen. Wer in den besetzten
Gebieten einen Personenkraftwagen, Kraftrad mit
Beiwagen oder Motorrad zu benutzen wünscht,
muß einen Kraftfahrausweis bei sich haben, der
von den Kreisdelegierten der Rheinlandkommission
unter den nachfolgenden Bedingungen ausgestellt
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29. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. April 1923

Lastautos und Kraftwagen benötigen ab sofort einen Verkehrs-Erlaubnisschein der französischen Besatzungsbehörde.

    Auf Anordnung der französischen Besatzungs-
behörde.

                    Bekanntmachung.
   Jedes Lastauto oder jeder Kraftwagen, der zum
gemeinschaftlichen Transport von Reisenden, Ma-
terial oder jeglichen Waren bestimmt ist, muß von
nun an mit einem Verkehrs-Erlaubnisschein ver-
sehen werden, der vom Delegierten der Hohen
Kommission ausgestellt wird, an dem man sich
für jede weitere Auskunft zu wenden hat. Dieser
Erlaubnisschein wird nach Einzahlung von 5000
Mark erteilt.
  Jeder dieser Kontrolle unterzogene Wagen
der mit diesem Verkehrs-Erlaubnisschein nicht
versehen ist, kann samt der Ladung beschlagnahmt
und versteigert werden. Dessen Besitzer, Führer
und die Reisenden können vor das Militärgericht
gestellt werden.
   Diese Bestimmungen treten sofort in Kraft.
   Siegburg, den 27. April 1923.
                     Le Délégué de la H. C. I. T. R.
                           à Siegburg.
                             Courcy.

20. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. April 1923

Das öffentliche Ärgernis der wilden Autoraserei in Ohligs veranlasst die Bergische Arbeiterstimme, für Personenautos die Sperrung der Straße nach Hackhausen an Sonntagen zu fordern.

                                      Ohligs
   –– Die wilde Autoraserei in den Straßen der Stadt hat uns
wiederholt veranlaßt, an dieser Stelle eine gebührende Kritik zu
üben. Der Erfolg ist gleich Null geblieben. Die Inhaber scheren sich
den Teufel um die Maßnahmen, die von der Polizei diesbezüglich
getroffen sind. Sie sind die Herren der Straßen, denn die breite Masse
hat nur das Vergnügen, die Kosten für geordnete Straßen aufzubringen,
damit jene Herrschaften ruhig dahinsausen können. Nicht nur inner-
halb der Stadt und an Wochentagen ist man auf den Straßen kaum
seines Lebens noch sicher. Besonders tritt dies auf dem Wege nach
Hackhausen in Erscheinung. Gerade hier wird dieses Treiben zum
öffentlichen Aergernis. Bei trockenem Wetter bildet dieser Weg außer
der direkten Lebensgefahr eine einzige Staubwolke, die gerade gut
genug ist für Proleten, die nach 6 tägiger Arbeit zur Erholung die
Wälder aufsuchen wollen. Hier wäre es angebracht, daß die Verwal-
tung dazu überginge, diese Straße an Sonntagen für Personenautos
sperren.

17. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. April 1923

Der Nachtverkehr zwischen dem besetzten und unbesetzten Deutschland wird wieder freigegeben – ausgenommen bleibt der Autoverkehr.

Der Nachtverkehr zwischen dem besetzten und un-
        besetzten Deutschland, der nach dem Atten-
        tat auf Smeets verboten worden war, ist
        nach einer Pariser Meldung seit Freitag
        wieder freigegeben worden. Nur die Auto-
        mobile dürfen während der Nacht nicht ver-
        kehren.