Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 21.05.1923
Schreiben des Bürgermeisters von Siegburg über die maximale Fahrgeschwindgikeit für Automobile im Siegburger Stadtbezirk. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wurde ab dem 1. März 1923 auf 30 km/h angehoben und konnte von der höheren Verwaltungsbehörde auf 40 km/h erweitert werden. Dies lehnte die Bürgermeistei jedoch hiermit ab.
Der Bürgermeister Siegburg, den 21. Mai 1923 II Nr. 345
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Betrifft:
Festsetzung der Fahrgeschwindigkeit für Automobile auf 40 km.
Verfügung vom 8. Mai 1923 L 2889.
Eine Erhöhung der Fahrge- schwindigkeit über 30 km für Kraftfahr- zeuge vermag ich für den Stadtbezirk Siegburg nicht zu befürworten. Bei einer festgesetzten Ge- schwindigkeit von 40 km würde in den verschiedenen engen Strassen und sehr scharfen Strassenbiegungen die Sicher- heit des öffentlichen Verkehrs ganz erheblich gestört und Unglücksfälle an der Tagesordnung sein. Es wird deshalb gebeten, es bei der bisherigen Fahrgeschwindigkeit von 30 km in Siegburg zu belassen
[Unterschrift]
An den Herrn Landrat Hier.