Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Schenkung Esser
Ausweiskarte für die französische Besatzungszone von Wilhelm Königswerth.
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. September 1923
Reisebestimmungen zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet
Die Verkehrsbestimmungen nach der Sperre.
-mtb- Nach einer Mitteilung von der zuständigen Besatzungs-
behörde lauten die Bestimmungen, die nach Aufhebung der Ver-
kehrssperre in Kraft treten:
1. Bewohner der britischen Zone können auf Grund des grünen
Cirkulationsstempels auf dem Personal-Ausweis unbehindert die
Grenze zwischen der britischen Zone und dem unbesetzten Deutsch-
land überschreiten.
2. Bewohner des unbesetzten Deutschlands erhalten auf schrift-
lichen Antrag von der Paßstelle Köln, Domhof 28, Geleitscheine
zur Einreise in die britische Zone. Allen Anträgen ist der Per-
sonal-Ausweis (nicht Reisepaß) des ständigen Wohnorts beizu-
fügen. Alle Geleitscheine mit dem roten Strich, wie sie bisher
im Gebrauch waren, verlieren mit Wirkung vom 30. September
(Mitternacht) ihre Gültigkeit. Weitere Auskunft erteilt die Paß-
stelle Köln, Domhof 28.
* * *
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Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 14. September 1923
Erleichterung des Verkehrs zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet.
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 14. Sept[ember].
Das Ende der Verkehrssperre.
Wie wir auf Anfrage bei der hiesigen britischen Behörde
erfahren, wird die Verkehrssperre in der Nacht von Sams-
tag auf Sonntag aufgehoben. Es gelten dann für
den Reiseverkehr zwischen dem besetzten und unbesetzten Gebiet
wieder die Bestimmungen wie vor der Sperre, d. h.,
es genügt der Personalausweis mit dem bekannten Stempel.
Auch für die Einreise von Personen aus dem unbesetzten Gebiet
bedarf es dann keiner Einreiseerlaubnis mehr. Sie
können vielmehr ungehindert einreisen, müssen sich jedoch bei
den hiesigen Behörden den vorgeschriebenen Stempel auf dem
Personalausweis beschaffen.
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Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3541, Schreiben 31. August 1923
Die Firma Darmann & Co. in Wald meldet der britischen Besatzungsbehörde ein unangemessenes Verhalten französischer Soldaten gegenüber Bahnreisenden in Vohwinkel und bittet um Hilfe für einen ihrer Mitarbeiter, der misshandelt und ohne Ausweispapiere nach Elberfeld abgeschoben worden sei und dort festsitze.
Darmann & Co. Wald-Rhld.
Grau- und Tempergiesserei.
Fernsprecher Amt Solingen Nr. 160 Bank-Verbindungen:
– Barmer Bank-Verein, Wald-Rhld.
Telegramm-Adresse: Deutsche Bank, Wald-Rhld.
Eisendarmann Waldrheinland. –
Postscheck-Konto: Cöln 3432.
Vi/Li.
Wald (Rheinl.), den 31. August 1923.
An die
Stadtverwaltung,
Wald.
Wir gestatten uns, folgenden Vorfall, welcher sich auf der
Schwebebahnstation Hammerstein abspielte, gef[äl]l[igst] zur Kenntnis zu bringen:
Am 29. d[ieses] M[onats] vormittags 8 Uhr versuchte unser Prokurist Herr Käm-
per, welcher von unserm Inhaber Herrn Emil Schulz aus Hagen mit Geschäfts-
akten kam, mit der Schwebebahn über Vohwinkel nach hier zu gelangen. Auf
der Station Hamerstein [sic!] wurde derselbe in unbotmässiger Weise von einem
französischen Posten mit noch vielen andern Reisenden zum Verlassen der
Bahn aufgefordert und mit zur Wache genommen. Der Hinweis von diesem Herrn,
er habe doch ordnungsmässige Papiere und einen von der britischen Behörde
ausgestellten Geleitschein wurde mit Ohrfeigen beantwortet, ebenso der
ausgesprochene Wunsch vor den französischen Kommandanten geführt zu werden,
um sein Recht geltend zu machen. Der grösste Teil der Verhafteten waren
einer derartigen Behandlung ausgeseztz [sic!]. Selbst ältere Leute wurden nicht
verschont. Wer dem Wunsch der Franzosen entsprechend nicht Antwort gab, er-
hielt Ohrfeigen oder es wurden ihm verschiedene Stösse versetzt. Als ein grösse[-]
rer Trupp Verhafteter zusammen war, wurden dieselben zur Schule in Voh-
winkel abtransportiert. Auf dem Transport mussten dieselben im gleichmässi-
gen Schritt und nach Art des Militärs marschieren. Wer nicht mitmachte,
war der unflätigen Behandlung seitens der Soldaten ausgesetzt. In der Schule
auf der Kommandantur wurden die einzelnen Passanten verhört und unter dem
Blatt 2.
Druck der auf sie ausgeübt wurde haben sämtliche Verhafteten ihre Unterschrift gegeben, dass sie gegen
die französischen Passvorschriften gehandelt haben resp[ektive] sie sich den eng-
lischen Geleitschein haben schaffen lassen, um die französische Passkontrolle
zu hintergehen. Nur um vor weiteren Belästigungen verschont zu bleiben und
wieder die Freiheit zu erlangen, hat wohl der grösste Teil den Revers un-
terschrieben, obwohl sie ordnungsmässige Papiere hatten. Durch Zufall gelang
es unserm Herrn Kämper die Unterschrift nicht zu geben[,] weil er sich verschie-
dentlich, als sein Name genannt wurde, nicht gemeldet hat. Des abends wur-
den die Verhafteten in 2 Gruppen aufgestellt. Die eine Gruppe blieb in Voh-
winkel, um später nach Düsseldorf abtransportiert zu werden, und die andere
Gruppe, zu welcher sich unser Prokurist zufälligerweise schlagen konnte,
wurde bis zur Grenze geschafft. An der Grenze wurde derselben bekannt gegeben[,]
dass sie sich als ausgewiesen betrachten könnten und es sollte niemand mehr
wagen, das französische Gebiet zu betreten. Wer innerhalb 2 Minuten noch
auf französischen [sic!] Gebiet stünde, könnte sich auf etwas gefasst machen. Un-
ter grossem Hallo wurde nun diese Gruppe ca. 150 Mann über die Barrikaden
getrieben. Die Letzten wurden noch mit verschiedenen Stössen traktiert.
Wir betonen, dass die Papiere unseres Prokuristen einwandfrei waren.
Derselbe wohnt in Wald, Wiesenstrasse 23 und der Geleitschein ist von der
britischen Behörde ordnungsmässig ausgestellt worden. Da Herr Kämper nun-
mehr in Elberfeld festsitzt und ihm die Ausweispapiere und der Geleitschein
abgenommen worden sind, bitten wir höflichst, uns einen neuen Geleitschein
nebst Ausweis für ihn ausstellen zu wollen, damit derselbe wieder nach hier Blatt 3.
zurückgelangen kann.
Haben Sie die Freundlichkeit, den Herrn Kreisdeligierten [sic!]
der britischen Armee in Ohligs von diesem Vorgang in Kenntnis zu setzten [sic!]
evtl. dieses Schreiben an den Herrn Deligierten [sic!] weiter zu leiten. Herr
Kämper ist bereit, den Vorgang auf Wunsch nochmals zu schildern und auf
seinen Eid zu nehmen.
Darmann & Comp.
[Unterschrift]
D. P. V. Wald, den 3.9.23
D. P.
1 Abschrift dem Herrn Kreisoffizier in Ohligs zur gef[äl]l[igen]
Kenntnisnahme übersenden.
&&&
Zu den Akten.
D. P. V.
I[m]A[uftrag]
[Unterschrift]
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 10. August 1923
Solingen und die erneute Verkehrssperre: Für den grenzüberschreitenden Verkehr mit dem unbesetzten Gebiet muss der „Geleitschein“ mit einem neuen Stempel versehen sein.
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 10. Aug[ust].
Der Verkehr mit dem unbesetzten Gebiet.
Durch die neuerdings wieder verhängte Verkehrssperre zwi-
schen dem besetzten und unbesetzten Gebiet herrscht vielfach in
den Kreisen der Bürgerschaft eine Unklarheit, welche Ausweise
zum Passieren der Grenze notwendig sind. Wie wir von zu-
ständiger Stelle erfahren, kann die Grenzkontrolle nur mit
einem von der britischen Behörde gestempelten und unterschrie-
benen Geleitschein passiert werden. Alte Geleitscheine haben nur
dann Gültigkeit, wenn sie von der britischen Behörde mit einem
neuen Stempel versehen sind. Im übrigen erfolgt die Aus-
stellung neuer Geleitscheine wie bisher durch die Polizeibehörde,
die begründete Anträge entgegennimmt.
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Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Juli 1923
Die französische Besatzungsbehörde stellt klar, dass Ausweise nur für das Besatzungsgebiet gelten, für das sie ausgestellt wurden.
Auf Anordnung der französischen Besatzungs-
behörde.
Bekanntmachung.
Es ist festgestellt worden, daß mehrere Per-
sonen welche ihren Wohnsitz in den Grenzkreisen
des unbesetzten Gebietes haben, mit einem durch
die englischen Behörden gestempelten Ausweise
in dem französischen besetzten Gebiet herein-
kommen.
Der Kreisdelegierte von Siegburg teilt der
Bevölkerung mit, daß laut Ordonanz 167, Arti-
kel 2 § 3, jeder Ausweis nur für das betreffende
Besatzungsgebiet, für welches dieses ausgestellt
worden ist, Gültigkeit hat.
Diejenigen Personen, welche diesen Anord-
nungen zuwiderhandeln, setzen sich in die Lage,
wegen Uebertretung der Verordnungen der Rhein-
landkommission bestraft zu werden.
Siegburg, den 4. Juli 1923.
Le Délégué de la H. C. I. T. R.
à Siegburg
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Juni 1923
Großer Andrang im Ohligser Einwohnermeldeamt wegen der neuen Stempel für die Ausreise aus der englischen Besatzungszone.
Ohligs
Die Abstempelung
sowie Neuausstellung der Personalausweise
hat durch allerlei Gerüchte täglich eine wahre Belagerung der
Stempelstelle auf dem Rathaus hervorgerufen. Stundenlang stehen
Männer und Frauen in endlosen Polonäsen auf den Gängen und
harren der Abfertigung. Daß sich hierbei manche Verwünschung auf
die dortige Stelle entlädt, ist kaum verwunderlich. Dieser unerquick-
liche Zustand wird dadurch noch gesteigert, daß die betreffenden
Stellen neben diesen Arbeiten auch die altgewohnten verrichten
müssen, wobei sie dann die Türen verschlossen halten. So soll am
vergangenen Samstag das Meldeamt, wo die neuen Pässe ausge-
stellt werden, erst gegen 9½ Uhr geöffnet worden sein, während
draußen eine große Zahl auf Abfertigung warteten. Gestern morgen,
als die weitere Abstempelung wieder stattfinden sollte, befand sich
der Stempel noch in unserer Nachbargemeinde Benrath, so daß mit
einer starken Verzögerung mit der Abstempelung begonnen werden
konnte. Schuld hieran trug ein Beamter der Gemeinde Benrath,
was auf das entschiedenste gebrandmarkt werden muß. Unzählige
Stunden Arbeitsverlust sind hier vielen Wartenden verursacht wor-
den, die hätten vermieden werden können. Wie uns von zuständiger
Seite mitgeteilt wurde, läge auch eine große Schuld an der Unver-
nunft vieler Leute, die auf die vielen verbreiteten Gerüchte wieder
zurückzuführen ist. Es sei deshalb noch einmal darauf aufmerksam
gemacht, daß für diejenigen, die das englisch besetzte Gebiet nicht ver-
lassen wollen, der alte Paß genügt. Für alle andern genügt der
zweisprachige Ausweis mit dem Stempel „British Army of the Rhin [sic!]
Circulation, Kreis Opladen–Benrath“. Nur die im Grenzgebiet
Wohnenden, wie Elberfeld, Wipperfürth und dergl[eichen], die in das be-
setzte Gebiet reisen wollen, müssen über dem letztgenannten Stempel
noch den Vermerk tragen, „Frontalier“. Nur sehr beschädigte Aus-
weise sollen durch neue umgetauscht werden. Hierfür wäre es wohl
angebracht, wenn die Verwaltung an mehreren Stellen der Stadt
derartige Stellen für einige Zeit errichten würde, damit der An-
drang auf dem Rathaus beseitigt würde, wobei neben den sonstigen
unangenehmen Begleiterscheinungen den Frauen und Männern viel
Zeit und dadurch Geld erspart würde.
–
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Juni 1923
In der britischen Besatzungszone müssen Reisende ihre Personalausweise aktualisieren.
– Die Besatzungsbehörde hat die in den ersten Tagen der Ab-
stempelung der Personalausweise benutzten Stempel mit den Buch-
staben: „H. C. I. T. R.“ über dem Wort „Circulation“ für ungültig
erklärt und durch einen neuen ersetzt. Dieser neue gültige Stempel
trägt die Inschrift: „British Army of the Rhine“. Alle Personal-
ausweise mit dem ungültigen Stempel müsse [sic!] daher bald den Paß-
stellen zur Umstempelung vorgelegt werden, damit den Reisenden bei
den Paßkontrollen keine Ungelegenheiten entstehen.
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Kleine Erwerbungen Kl 475, Ausweis 4. Juni 1923
Ausweis für das britisch besetzte Gebiet, ausgestellt am 4. Juni 1923 für den Schlossermeister Georg Heinemann aus Wald
Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. Mai 1923
Ein besonderer Stempel im Pass wird nun für Reisen vom besetzten ins unbesetzte Gebiet benötigt.
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 30. Mai.
Die Abstempelung der Pässe
hat heute morgen in Solingen begonnen und wird gemäß
den gestern veröffentlichten Bestimmungen gehandhabt. In
Höhscheid beginnt die Stempelung morgen vormittag. Wald
und Gräfrath können, wie wir auf Anfrage erfahren, erst
in der kommenden Woche mit der Stempelung beginnen, weil
sie noch nicht im Besitz des Stempels sind. Dringende Fälle aus
diesen Gemeinden können in Ohligs erledigt werden. Für
die Bezirke dieser Gemeinden am Schlagbaum und Mangenberg
wäre ein Zusammenarbeiten mit der Solinger Stelle gün-
stiger und für viele weniger umständlich gewesen. Die beiden
genannten Gemeinden werden näheres noch bekannt geben.
Im übrigen wird bezüglich der Abstempelung seitens
des Landratsamtes ausdrücklich darauf aufmerksam ge-
macht, daß der besondere Stempel nur für den Uebertritt
vom englischen in das unbesetzte Gebiet erforderlich ist. Für Reisen
aus dem britischen ins französische oder belgisch besetzte Gebiet
genügt nach wie vor der Personalausweis ohne den besonderen
Stempel.
* * *
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