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5. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Antrag 5. Dezember 1923 bis 15. Dezember 1923

Für eine Reise in die holländische Heimat beantragt eine Walder Bürgerin bei der Gemeindeverwaltung finanzielle Unterstützung.


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                     Wald, den 5. Dezember 1923.

       Es erscheint die Ehefrau Friedr. Lück, hier, Hauptstr.
244 wohnhaft und trägt vor:
Ich habe die Absicht, besuchsweise in meine Heimat nach Holland
zurückzukehren. Mir fehlt zu dem Zwecke noch ein Pass bezw. noch
das Visum des holl[ändischen] Konsuls, wofür ich eine Gebühr von 12 Gulden
zu zahlen habe. Mein Mann und mein Sohn sind arbeitslos und sind
wir augenblicklich zur Zahlung dieser Summe nicht in der Lage.
Auch für die Reisekosten fehlt es mir an den erforderlichen Mit-
teln. Ich bitte, mir einen angemessenen Betrag für diese Zwecke
als Vorschuss zu zahlen. Ich bin bereit, diesen Betrag später
zu ersetzen und darüber hinaus durch eine in Holland durchzufüh-
rende persönliche Sammlung Mittel für eine bessere Unterstützung
der hiesigen Bedürftigen zusammenzubringen. Ich habe früher jahre-
lang in Holland gewohnt, habe dort einen sehr grossen Bekannten-
kreis und hoffe auf einen sehr günstigen Erfolg. –

                    v[orgelesen] g[enehmigt] u[nterschrieben]

                                                Frau, Lück
                                             begl[aubigt] Wittkemper

Gegen Rückgabe
                               dem Kontrolleur Freund
zur Aeusserung übersandt, ob die Angaben der Frau Lück glaub-
haft sind und der Antrag befürwortet werden kann.
Welches Ansehen geniesst die Familie Lück in ihrem Bekannten-
kreise und welches Vertrauen kann man der Frau Lück entgegen-
bringen? Augenscheinlich soll die Reise nur Familieninteressen
dienen und wird durch vorliegenden Antrag wohl nur bezweckt,
die Kosten der Reise durch einen Dritten tragen zu lassen. –
 
           Wald, den 5.12.23.     Städt[ische] Arbeitsamt
                                                            Wittkemper

-Seite 2-

     Wald, den 8.12.23.
Gegen die Familie Lück ist hier nichts Nachteiliges       
bekannt. Die Familie / Ehepaar u. Sohn haben im Som-
mer in verschiedenen Lokalen gekellnert und sollen
eine ganz schöne Nebeneinahmen [sic!] gehabt haben.
Hier in Wald sind sie schon längere Jahre ansässig,
und ist es meiner Ansicht nach fraglich, ob der
Bekanntenkreis noch so groß ist, daß bei der gan-
zen Sammlung etwas heraus kommt. Den Antrag
kann ich nicht befürworten.
                  Freund
              Armenk[asse]


            Herrn Bürgermeister Seynsche
    mit der Bitte um Kenntnis
    u. Entscheidung vorgelegt.
        W[ald] 14/12.23.
                         Wittkpemper

Geht leider nicht.
       Seynsche 14/12

                               Wald, den 15.12.23.
    An
             Frau Lück, hier, Hauptstr. 244
       Ihrem Antrage auf Zahlung eines Vorschusses zur Deckung
der Kosten des Pass-Visums und der Fahrkosten Ihrer Reise
nach Holland kann ich zu meinem Bedauern, auch unter den
von Ihnen hervorgehobenen Umständen, nicht entsprechen.

2.) Z[u] d[en] A[kten]      D[er] B[ürgermeister]
                                                  Sey[nsche]

25. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 25. Juni 1923

„So viel ist aber sicher: Von einzelnen Ausnahmen abgesehen, verarmt unser Volk immer mehr. Und wenn es so weiter geht, ist mit Sicherheit damit zu rechnen, daß der Ruin vieler Existenzen des Mittelstandes nur noch eine Frage der Zeit ist.“

                         Wirtschaftlicher Teil.
                                         –
                         Zur Wirtschaftslage.
       Die ungeheuren Devisensprünge, die vor etwa 14 Tagen ihren
Anfang nahmen und von niemanden in diesem Umfange geahnt
wurden, haben auf dem Wirtschaftsmarkt Erschütterungen ge-
bracht, die in ihrer Tragweite noch nicht zu übersehen sind. Wie
jedesmal beim Anziehen der Valuta, setzte sofort eine Kaufwut
ein, die alles bisher Dagewesene in ihren Auswirkungen übertraf.
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28. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 28. Februar 1923

       * Gegen den Häuserverkauf an Ausländer. Auf Grund des
neuen Grundstücksverkehrsgesetz hat der Wohlfahrtsminister
bestimmt, daß der Verkauf von Häusern verboten ist, wenn der
neue Bewerber durch die Lage seines Wohnsitzes außerstande ist,
seinen Besitz pfleglich zu behandeln und wenn nur unter Ausnutzung
des Tiefstandes der deutschen Währung Verkäufe gezeitigt wer-
den sollen, die nur spekulativen Zwecken dienen.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 28. Februar 1923