Schlagwort-Archive: Arbeitszeit

20. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. November 1923

Reichskanzler Gustav Stresemann verteidigte den Entschluss, den passiven Widerstand in den besetzten Gebieten an Rhein und Ruhr bedingungslos aufzugeben: Dieses Vorgehen sei alternativlos gewesen. Eine weitere finanzielle Unterstützung der besetzten Gebiete sei unmöglich, wolle man nicht den völligen Zusammenbruch Deutschlands riskieren.

          Stresemann über die politische Lage.

   Mtb. Berlin, 18. Nov. In der heutigen Sitzung
des Zentralverbandes d. Deutschen Volkspartei sprach
der Reichskanzler über die politische Lage. Daß
die Aufgabe des passiven Widerstandes eine Notwen-
digkeit gewesen sei, bestreite niemand. Es werde
aber vorgeworfen, die Aufgabe sei bedingungslos er-
folgt, und habe den vollkommenen Zusammenbruch
unserer Außenpolitik dokumentiert. Demgegenüber
sei zweierlei festzustellen: Machtmittel, um die Be-
dingungen durchzusetzen, gab es nicht, und die ideelle
Widerstandskraft, auf der der passive Widerstand
zunächst aufgebaut wurde, war nicht von unbegrenz-
ter Dauer, und je schwerer die Ausgaben auf unsern
Finanzen lasteten, um so mehr mußten wir uns ent-
schließen, den Widerstand auch ohne Durchsetzung
unsrer Bedingungen aufzugeben. Zweitens mußte
versucht werden, ob sich mit Frankreich zu einer
Lösung kommen ließe oder nicht. Die diplomatische
Entwicklung, auch wenn sie sich praktisch erst in spä-
tern Zeiten auswirken könne, gebe doch wohl kein
Recht, von einem außenpolitischen Mißerfolg zu spre-
chen, soweit das Kabinett überhaupt imstande sei, auf
diese Entwicklung unmittelbar einzuwirken. Alle
Maßnahmen politischer und diplomatischer Natur

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20. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Oktober 1923

Der Achtstundentag steht auf dem Prüfstand.  

         Die Reform des Achtstundentags.
                Das neue Arbeitszeitgesetz.

   Ein volkswirtschaftlicher Mitarbeiter schreibt
uns: Die Reform des Achtstundentages gehört
nicht zu den Vollmachten der ermächtigten Re-
gierung Stresemann. Infolgedessen muß der
Reichstag, der nächste Woche auf längere Zeit
vertagt werden soll, noch einmal bemüht werden.
Die Vorlage, die kürzlich vom Reichsarbeits-
ministerium veröffentlicht wurde und zurzeit noch
Gegenstand lebhafter Verhandlungen zwischen den
Gewerkschaften, den Parteien und der Regierung
ist, nennt sich „Entwurf eines vorläufigen Geset-
zes über die Arbeitszeit“. Man will also nichts
Endgültiges schaffen. Es handelt sich um einen
Versuch.

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18. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Mai 1923

Im Gegensatz zu der Idee „die verheirateten Frauen aus den Betrieben [zu] entlassen, um dadurch […] Platz für die arbeitslosen Männer zu beschaffen“, setzen die Kommunisten „auf die Verkürzung der Arbeitszeit bei gleichbleibenden Lohn“.

                            Solingen
Zur Frage der sogenannten Doppelexistenz.
       Die zunehmende Arbeitslosigkeit macht es den politischen und
gewerkschaftlichen Organisationen im höchsten Grade zur Pflicht, sich
mit der Frage der Erwerbslosen und der eng damit verbundenen
Frage der Doppelexistenz, das heißt mit der Beschäftigung der ver-
heirateten Frauen in den Betrieben, zu befassen. Gewerkschaften und
VSPD. führen den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit dadurch, daß
sie ihre Betriebsräte beauftragen, von den Unternehmern und von
der Regierung zu verlangen, daß sie die verheirateten
Frauen aus den Betrieben entlassen, um dadurch an-
geblich Platz für die arbeitslosen Männer zu beschaffen. Die Lösung
der Frage ist aber in Wirklichkeit keine Lösung, denn hiermit wird
nicht der Kampf gegen die Unternehmer, gegen ihre Produktions-
sabotage und ihre geschäftlichen Schiebungen geführt, sondern werden
die Lasten der Arbeitslosigkeit auf einen Teil
der Arbeiter, abgeladen. Diese Art der „Bekämpfung“ der
Arbeitslosigkeit muß notgedrungen zu einem Kampf der Arbeiter
untereinander führen, die Arbeitsloswerdenden gegen die in Arbeit
Stehenden aufbringen.
        Durch die Auseinandersetzungen, die dadurch zwischen den Ar-
beitenden entstehen müssen, wird es den Kapitalisten leicht gemacht,
ihre Schiebung durchzusetzen. Die Kommunistische Partei und die
kommunistischen Betriebsräte müssen deswegen diese Art des Kampfes
ablehnen. Sie ersehen ihre Aufgabe nicht darin, einen Kampf der
Arbeiter untereinander  herbeizuführen, die Lasten des wirtschaft-
lichen Zusammenbruchs des Kapitalismus auf die Arbeiter abzu-
laden, sondern den Kampf mit aller Schärfe gegen die Unternehmer
zu führen. Das kann aber nur dadurch geschehen[,] daß man sich gegen
jede Entlassung von Arbeitskräften wendet. An Stelle der Ent-
lassung von Arbeitskräften muß der Kampf um die Verkürzung
der Arbeitszeit bei gleichbleibenden und den Teuerungsver-
hältnissen nachsteigenden Löhnen geführt werden. Die Akkord-
arbeit, die dazu beiträgt, daß die Arbeitsmöglichkeiten für die
Masse der Proletarier eingeschränkt werden, ist zu beseitigen.
Dort, wo der Mangel an Rohstoffen die teilweise Einschränkung des
Betriebes bedingt, muß dahin gewirkt werden, daß von den Unter-
nehmern, den Gemeinde- oder Staatsbehörden mit gesteigerter Not-
standsarbeit über die Krise hinweggeholfen wird.
          Um hier einen Einblick zu gewinnen, die Sabotage der Unter-
nehmer brechen zu können, ist der Kampf um die Kontrolle der
Produktion in verschärftem Maße zu führen und die Lösung
der Erwerbslosenfrage zu einer Kampffrage gegen das
Unternehmertum zu machen.
                                         *

Auflösung von Abkürzungen:

VSPD = Vereinigte Sozialdemokratische Partei Deutschlands

15. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. März 1923

Solinger Unternehmen lassen Kurzarbeiten, kürzen die Löhne und verlängern die Arbeitszeit.

           Lohnabbau in der Solinger Industrie.
                        Dafür Zehnstundentag!
         Die Arbeitslosigkeit in Solingen wächst.
   Das Solinger Unternehmerblatt, die „Bergische Zeitung“, kün-
det für diese und für die nächste Woche weitere Betriebseinschränkun-
gen in einer Reihe von Betrieben an. Schon jetzt feiern bereits eine
größere Anzahl von Betrieben 3 bezw. 4 Tage. Eine fortschreitende
Arbeitsverkürzung sei nicht zu vermeiden. 15. März 1923 weiterlesen

20. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 20. Januar 1923

Die Heimarbeiter der Solinger Schneidwarenindustrie versuchen ihre Reallohnverluste durch Mehrarbeit und „Überstunden“ auszugleichen. Sie gefährden damit aber den Achtstundentag, die soziale Errungenschaft der Novemberrevolution 1918.
Der Achtstundentag war eine der ältesten und wichtigsten Forderungen der Arbeiterbewegung. Eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden sollte demnach nur in Ausnahmefällen überschritten werden dürfen. 

       * Kontrolle des Achtstundentages in der Heimindustrie. Die
letzte Heimarbeiter-Versammlung wählte eine Kommission, welche
Richtlinien zur Bekämpfung des Ueberschreitens des Achtstunden-
tages durch einzelne Heimarbeiter ausarbeiten sollte. Die Kom-
mission tagte und vereinbarte dem „Industriearbeiter“ zufolge
nachstehende Richtlinien: 1. Die Gewerkschaften sollen in den
Mitteilungsblättern auf die Bedeutung des Achtstundentages hin-
weisen und die Mitglieder auf die schädlichen Folgen des Ueber-
schreitens der achtstündigen Arbeitszeit hingewiesen [sic!]. 2. In allen
Branchenversammlungen ist von den Vorsitzenden dieses Thema
entsprechend zu behandeln. Vor allen Dingen ist darauf hinzu-
wirken, daß die Ausbeutung der Lehrlinge und Gehilfen durch
Ueberarbeiten verhindert wird. 3. Es muß versucht werden,
die 8 Stunden Arbeit in die Zeit von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr
abends, Samstags bis 1 Uhr mittags zu verlegen. 4. Um die
Innehaltung der Arbeitszeit zu gewährleisten, werden örtliche
Ueberwachungsausschüsse gebildet, welche alle Verstöße zur Kennt-
nis der Organisationen bringen. Diese haben dann das Weitere
zu veranlassen. 5. Die Einteilung der Bezirke ist Sache der
Verbandsleitungen. 6. Die Wahlen der Ueberwachungsaus-
ausschüsse [sic!] sollen möglichst in Bezirksversammlungen getätigt
werden. – Die Kommission hat die Bezirke Solingen und Höh-
scheid in Unterbezirke eingeteilt. 

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