Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 14. Dezember 1923
Hohe Arbeitslosigkeit im gesamten Handwerk: Appell des Solinger Handwerks an Behörden, Unternehmer und Privatleute, die Existenznot der Handwerker durch Aufträge zu lindern.
Ein Hilferuf der [sic!] Solinger Handwerks.
Wir erhalten folgende Zuschrift:
„Der Innungsausschuß Solingen und Umgegend weist darauf
hin, daß infolge der wirtschaftlichen Verhältnisse im gesamten
Handwerk eine große Arbeitslosigkeit eingetreten ist, die in vielen
Handwerkerfamilien eine große Notlage hervorgerufen hat. Als
erschwerender Umstand kommt hinzu, daß die Erwerbslosenfürsorge
für einen großen Teil erwerbsloser Handwerker bereits eingestellt
worden ist und mit einem weiteren Abbau der Fürsorge für
Handwerker gerechnet werden muß. Grundlegend ist den Hand-
werkern nur durch Ueberweisung von Arbeit zu helfen. Es er-
geht daher an die gesamte Bürgerschaft des Kreises Solingen die
dringende Bitte, der Not in Handwerkerkreisen durch Zuweisung
von Arbeit steuern zu helfen. Von der Arbeitslosigkeit ist kein
Handwerksberuf verschont. Im Bauhandwerk kann man mit min-
destens 50 Prozent Arbeitslosen rechnen. Es muß daher für alle
die Maurer, Zimmerer, Schreiner (Bau- und Möbelschreiner),
Schlosser (Bau-, Kunst-, Ofen- und Gerätschaftsschlosser), Maler
und Anstreicher, Stuckateure, Klempner, Elektroinstallateure, Dach-
decker und Pflasterer Arbeit geschaffen werden. Wir sind der
festen Ueberzeugung, daß für die angegebenen Berufe noch Arbeit
genügend vorhanden ist. Man braucht nur durch die Straßen der
Städte des Solinger Bezirkes zu wandern und sich die Häuser
zu besehen. Wenn auch nur das allernotwendigste gemacht würde,
würde der Arbeitslosigkeit im Bauhandwerk Einhalt getan. Wir
bitten daher die Städte, die Bauvereine, die Industrie, die Haus-
besitzer und alle in Frage kommenden Kreise, Arbeiten heraus-
zusuchen und auf beschleunigtem Wege an die Bauhandwerker zu
vergeben. Durch Vergebung produktiver Arbeiten nützt ihr Euch
selbst und wendet von einer notleidenden Berufsklasse bittere Not
ab. Auch für die Möbelschreiner ließe sich in so manchem Haushalt
noch ein Auftrag finden, wenn der gute Wille da wäre.
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Schlagwort-Archive: Arbeitsvermittlung
3. März 1923
Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 3. März 1923
Meldungen beim Kreisarbeitsnachweis Schleiden
Bekanntmachung.
Beim Kreiswohlfahrtsamt in Schleiden, Landratsamt
Zimmer Nr. 18, besteht der gesetzliche Kreisarbeitsnachweis.
Alle Arbeitgeber, die über freie Stellen verfüggen, sind ge-
setzlich verpflichtet, diese stets umgehend dem Kreisarbeis-
nachweis mitzuteilen. Zahl der freien Arbeitsplätze, Zeit
des Freiwerdens und Berufsarten sind anzugeben.
Arbeitslose und in gekündigter Stellung befindliche
Arbeitnehmer, haben sich unter Angabe des Wohnortes, der
Berufsart und des Alters beim Kreisarbeitsnachweis schrift-
lich oder mündlich zu melden. Die Auszahlung der Erwerbs-
losenunterstützung ist von dieser Meldung abhängig.
Schleiden, den 13. September 1920
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.