Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 31. Dezember 1923
Bilanz für das deutsche Wirtschaftsjahr 1923 und übertragene große Herausforderungen für 1924.
Wirtschaftlicher Teil.
–
Die deutsche Volkswirtschaft im Jahre 1923.
Das Jahr 1923 hatte kaum begonnen, als jenes entscheidende
Ereignis eintrat, das der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung in
Deutschland während des ganzen Jahres eine verhängnisvolle
Richtung gab. Die Besetzung des Ruhrgebietes durch Frankreich
am 11. Januar 1923 mußte mit Notwendigkeit den finanziellen
und wirtschaftlichen Zusammenbruch im unbesetzten Deutschland
herbeiführen. Der Verlust des industriell entwickeltesten Teiles
des Reiches die Stillegung des größten Kohlenzentrums – nach-
dem das zweitgrößte, Oberschlesien, fast ganz an Polen ge-
kommen war – zog an sich schon die Lahmlegung der deut-
schen Wirtschaft nach sich und machte einer Hemmung des
Währungsniederganges, der schon seit langem das Wirtschafts-
leben zu zersetzen begonnen hatte, unmöglich. Der passive
Widerstand an der Ruhr, der infolge der Notwendigkeit einen
großen Teil der nicht arbeitenden Bevölkerung des Ruhrgebietes
auf Reichskosten zu erhalten, die Reichsfinanzen infolge der
langen Dauer des Ringens völlig zerrüttete, beschleunigte nur
den Niederbruch der nach der Ruhrbesetzung doch nicht mehr
aufzuhalten war. Stammten doch im Jahre 1922 z. B. 85 Pro-
zent der deutschen Steinkohleförderungen, 84,7 Prozent der
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Schlagwort-Archive: Arbeitslosigkeit
28. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 371 „Schulverwaltung“ 1922-1935, Bl. 96
Friedrich Küpper aus Troisdorf bittet wiederholt um die Gewährung einer Beihilfe für die Tochter Gertrud. Das Schulgeld für Dezember beträgt 5 Billionen Mark.
An da[s] Bürgermeisteramt
Troisdorf.
[Stempel]
Bürgermeisteramt
Troisdorf
Eing[ang] 28. DEZ[EMBER] 1923
Schulgeld für J[ournal]-N[umme]r I 2436
Januar 7,50 M
Februar 7,50 ,,
20 Billionen Mark.
Zur nächsten Sitzung
Als Vorschuß auf die der Schulkommission
Beihülfe zum Schulgeld 2/1 1924.
für meine Tochter I[n] V[ertretung]
habe ich heute 20 Billionen Hagen
Mark erhalten. Beigeordneter
Troisdorf, den 10. März 1924.
Frau Friedrich Küpper.
Der Unterzeichnete bittet
hierdurch, ihm zur Durchführung
des Studiums seiner Tochter
Gertrud, welche die 2. Klasse
des Lyzeums zu Siegburg
besucht, eine Beihülfe zu ge-
währen. Das Schulgeld für De-
zember betrug 5 Billionen, die
Monatskarte 5 ½ Billionen.
Da ich schon lange arbeitslos
bin, ist es mir unmöglich,
die Kosten noch weiter auf-
zubringen.
Das letzte Schulzeugnis
liegt bei.
Hochachtungsvoll
Friedrich Küpper
Moltkestr. 25
Betrifft Gesuch um Schulgeld-
beihülfe des z[ur] Zeit arbeitslosen
Fabrikschlossers Friedrich Küpper
für seine Tochter Gertrud.
Troisdorf, 28. Dezember 1923
27. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Befragung 27. Dezember 1923
Die Stadtverwaltung Wald befürchtet, dass die „unhaltbaren Zustände“ unter der verarmten Bevölkerung „zu nichts Gutem führen“ und plant deshalb eine Befragung der Betriebe mit dem Ziel, die Arbeiter weiter zu beschäftigen.
Wald, den 27. Dezember 1923.
Betrifft:
Maßnahmen gegen die Grundursachen der Erwerbslosigkeit
Die Stadtverwaltung hat monatelang ein Erwerbslosenheer unterhalten und war namentlich in letzter
Zeit — als die Staatszuschüsse eingeschränkt wurden — teilweise auf eigene Mittel angewiesen,
was die Lebensmittelbeschaffung und die Finanzierung der Volksküche betrifft. Die Stadtkasse ist leer. Es ist
auch undenkbar, daß derartige Menschenmassen auf die Dauer von der Allgemeinheit erhalten werden können,
denn diese Allgemeinheit ist selbst verarmt und an Kopfzahl überschreitet sie im hiesigen Industriebezirk die
Menge der Unterstützten um 100%. Wer die Verhältnisse klaren Auges betrachtet, muß sich sagen, daß das
unhaltbare Zustände sind, die zu nichts Gutem führen können.
Die einzige Rettung ist und bleibt „Arbeit.“
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24. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. Dezember 1923
Weihnachtsbotschaft des Solinger Tageblatts: Nicht nur den Kindern, auch den Notleidenden „muß Freude gegeben werden.“
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 24. Dezebmer. [sic!]
Alle Jahre wieder –
Es ist wieder Weihnacht geworden. Der Drang der Menschen
zu gegenseitigem Verstehen, ihre Sehnsucht nach einem äußeren
Ausdruck stillsten Friedens, nach einem Tag der Sammlung nach
Kampf, Not und Entbehrung hat in dem Weihnachtsfest eine
lebendige Form gefunden. Einmal im Jahre muß der Hader
beiseite stehen, und einmal im Jahre muß Freude und Zufrieden-
heit einkehren in jedes Herz. Es ist kein Zufall und keine Will-
kür, daß die Menschheit dieses Fest begeht am Jahrestag der
Geburt Christi. Feiert man doch diese Stunde unter dem Ein-
druck und mit dem hoffnungsfrohen Bewußtsein, daß mit der
Geburt des Heilandes dem Leben und Wirken der Menschheit
ein neues Ziel gegeben wurde: Liebe zu üben. Das gilt
am meisten im Verhältnis vom Alter zur Jugend. Das Weih-
nachtsfest ist daher vor allem ein Fest der Kinder geworden, und
sein eigenartiger Zauber macht auch die Alten wieder jung. In
diesem Jahre aber sind nicht nur die Kinder zu beglücken. Die
große Not monatelanger Arbeitslosigkeit hat wie überall im
Vaterlande, so auch in unserer Stadt, Tausende Erwachsener
hilf- und freudlos gemacht. Auch ihnen muß Freude gegeben
werden. Sie kann natürlich kaum geschaffen werden durch Zu-
wendungen materieller Art, wenngleich auch sie nicht vergessen
werden sollten und ja auch nicht vergessen worden sind. Was wir
den Notleidenden vor allem geben wollen, ist das Bewußtsein,
daß sie mehr als je zu uns gehören, und daß alle Kräfte in
Gemeinde und Wirtschaft zusammen arbeiten, um die gemeinsame
Not zu überwinden. Diese Freude ist mehr innerlicher Art.
Sie wird heuer vorherrschen an allen Gabentischen. Die Weih-
nachtseinkäufe am silbernen und goldenen Sonntag haben gezeigt,
daß nirgendwo Ueberfluß herrscht. Es kommt also darauf an,
Weihnachtsfreude zu schaffen von innen heraus, und sie wird sich
einstellen bei jedem, der auch in diesem Jahre den Glauben an
die Kraft der Verheißung aufbringt, wie einst die Hirten auf
dem Felde, der Verheißung: daß es besser werde. H.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 24. Dezember 1923
21. Dezember 1923
Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 21.12.1923
Mitteilung über die Lebensmittelversorgung der Erwerbslosen und die Finanzierung der unentgeldlichen Ausgaben, die ein Bestandteil der Unterstützung der gewachsenen Anzahl an Erwerbslosen im Zuge der Inflation war. Der angegebene Betrag umfasst noch nicht den Preis der ausgegebenen Fleischmengen.
Der Bürgermeister Eitorf (Sieg), den 21. Dezember 1923 IV Tageb[uch].-N[umme]r. 2889 Fernsprechanschluß N[umme]r. 8
An den Herrn Landrat, Siegburg.
Zur Verfügung vom 17. Dezember 1923, K.W.I.
Die Ausgabe der mit vorbezeichneter Verfügung überwiesenen Lebensmittel an die Erwerbslosen usw. ist heute erfolgt, ebenso auch die Ausgabe der bewilligten Fleischmengen. Die Bürgermeisterei hat ihrerseits die andere Hälfte des Preises übernommen und die sämtlichen Lebensmittel unentgeltlich verausgabt. Die Gemeindekasse ist angeiwiesen, den Preis der Lebensmittel insgesamt den Betrag von 430 Billionen Mark dorthin zu überweisen. Die Aufwendungen über die Fleischausgabe werde ich in den nächsten Tagen mitteilen.
Weber
17. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. Dezember 1923
Im oberen Kreis Solingen wird die Erwerbslosenunterstützung nur noch einmal in der Woche ausgezahlt.
Ꙩ Die Erwerbslosenunterstützungsgelder werden gemäß einem
Beschluß der Arbeitsämter des oberen Kreises Solingen von dieser
Woche ab nur noch einmal in der Woche zur Auszahlung gebracht.
Diese Vereinfachung, die sowohl den Städten, wie den Erwerbslosen
willkommen sein muß, ermöglicht sich durch die eingetretene Beständig-
keit des Geldes. Die Höhe der Unterstützungssätze für diese Woche
steht noch nicht fest. Sie gelangen am Donnerstag zur Ausgabe. In
der kommenden Woche ist der Zahltag der Freitag und von dann ab
der Samstag.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 17. Dezember 1923
14. Dezember 1923
mehrseitiges Dokument – bitte hier klicken
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Höhscheid H 3377, Schreiben 14. Dezember 1923
Wie der Walder Bürgermeister am 27. November 1923 in seinem „Notschrei“, so berichtet nun auch der Höhscheider Bürgermeister Hugo Pohlig der britischen Besatzungsmacht über die katastrophale wirtschaftliche und finanzielle Lage seiner Gemeinde.
-Seite 1-
Sofort! H[öhscheid] 14/12. 23.
1) An
die britische Besatzungsbehörde,
z[u] H[än]d[en] des Herrn Kreisdelegierten,
in
Ohligs.
Die wirtschaftlichen und finanziellen Verhält-
nisse der Gemeinde Höhscheid, die schon seit Mo-
naten die denkbar ungünstigsten waren, haben sich
in den letzten Wochen in einer Weise verschlechtert,
daß sie sich in allerkürzester Zeit zu einer
Katastrophe auswachsen werden, wenn der Ge-
meinde nicht sofort und wirksame Hilfe zu Teil
wird. Die Ursachen dieser Entwickelung sind
allgemein bekannt, sodaß ich es mir versagen
kann, näher darauf einzugehen. Über ihre Rück-
wirkungen auf die hiesige Gemeinde gestatte
ich mir im Anschluß an die mündliche Unter-
redung vom 3. d[iese]s M[ona]ts folgendes anzuführen.
Höhscheid hat rund 16000 Einwohner, die sich
zu 90% aus Arbeitern und Angestellten der
Solinger Stahlwarenindustrie zusammensetzen.
Diese sind zu etwa 1/4 in Höhscheid, im übrigen
in den benachbarten Gemeinden (Solingen, Wald
Ohligs) in Fabrikbetrieben oder als Heimarbeiter
in eigenen Werkstätten für Unternehmungen
in diesen Gemeinden tätig. Ihre Eigenschaft als
sog[enannte] Arbeiterwohnsitzgemeinde hat für Höhscheid
zur Folge geringe Steuerkraft auf der einen
und starke Belastung, namentlich auf dem
Gebiete des Schulwesens und der Wohlfahrtspflege
auf der andern Seite. Als vor Monaten der
-Seite 2-
Ruhreinbruch die Solinger Industrie fast völlig
zum Erliegen brachte, machte sich dies in besonderem
Maße in Höhscheid bemerkbar. Die Zahl der Er-
werbslosen erreichte eine Höhe wie nie zuvor.
Sie betrug in der Woche vom 19.-24. November d[iese]s
J[ahre]s einschließlich der Frauen und Kinder 4629.
29 % der Gesamtbevölkerung. In der letzten Woche
ist zwar ein Rückgang in der Zahl der Erwerbs-
losen zu verzeichnen gewesen, der aber mit
hoher Wahrscheinlichkeit nach Weihnachten einer wei-
teren Zunahme Platz machen wird. Die vom
Reich festgesetzten Unterstützungssätze sind so
gering – es erhalten z[ur] Z[ei]t Ledige unter 21 Jahren
wöchentlich 2 Billionen M[ark], Ledige über 21 Jahre
4,6 Billionen M, Verheiratete (Mann und Frau),
6 Billionen M, dazu für jedes Kind 1 Billion
M – daß davon nicht einmal die notwendigsten
Lebensbedürfnisse bestritten werden können.
Infolgedessen muß die gemeindliche Wohlfahrts-
pflege durch Gewährung von Zusatzunterstützung
(z. Zt. 40 %) durch Verabreichung von Lebensmitteln,
Kleidung, Schuhen, Wäsche, Brennstoffen in erheb-
lichem Umfange für sie eintreten. Auch zur
Zahlung der Wohnungsmiete, der anteiligen
Grund- und Gebäudesteuer, des Wassergeldes, der
Kosten der Beleuchtung usw. sind die Erwerbslosen,
die zum größten Teil schon seit 6 Monaten
außer Arbeit sind, nicht mehr in der Lage, sodaß
die Gemeinde auch diese Ausgaben übernehmen
muß. Neben den Erwerbslosen sind 511 Kurz-
arbeiter – mit Familienangehörigen rund 2000
-Seite 3-
14. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 14. Dezember 1923
Hohe Arbeitslosigkeit im gesamten Handwerk: Appell des Solinger Handwerks an Behörden, Unternehmer und Privatleute, die Existenznot der Handwerker durch Aufträge zu lindern.
Ein Hilferuf der [sic!] Solinger Handwerks.
Wir erhalten folgende Zuschrift:
„Der Innungsausschuß Solingen und Umgegend weist darauf
hin, daß infolge der wirtschaftlichen Verhältnisse im gesamten
Handwerk eine große Arbeitslosigkeit eingetreten ist, die in vielen
Handwerkerfamilien eine große Notlage hervorgerufen hat. Als
erschwerender Umstand kommt hinzu, daß die Erwerbslosenfürsorge
für einen großen Teil erwerbsloser Handwerker bereits eingestellt
worden ist und mit einem weiteren Abbau der Fürsorge für
Handwerker gerechnet werden muß. Grundlegend ist den Hand-
werkern nur durch Ueberweisung von Arbeit zu helfen. Es er-
geht daher an die gesamte Bürgerschaft des Kreises Solingen die
dringende Bitte, der Not in Handwerkerkreisen durch Zuweisung
von Arbeit steuern zu helfen. Von der Arbeitslosigkeit ist kein
Handwerksberuf verschont. Im Bauhandwerk kann man mit min-
destens 50 Prozent Arbeitslosen rechnen. Es muß daher für alle
die Maurer, Zimmerer, Schreiner (Bau- und Möbelschreiner),
Schlosser (Bau-, Kunst-, Ofen- und Gerätschaftsschlosser), Maler
und Anstreicher, Stuckateure, Klempner, Elektroinstallateure, Dach-
decker und Pflasterer Arbeit geschaffen werden. Wir sind der
festen Ueberzeugung, daß für die angegebenen Berufe noch Arbeit
genügend vorhanden ist. Man braucht nur durch die Straßen der
Städte des Solinger Bezirkes zu wandern und sich die Häuser
zu besehen. Wenn auch nur das allernotwendigste gemacht würde,
würde der Arbeitslosigkeit im Bauhandwerk Einhalt getan. Wir
bitten daher die Städte, die Bauvereine, die Industrie, die Haus-
besitzer und alle in Frage kommenden Kreise, Arbeiten heraus-
zusuchen und auf beschleunigtem Wege an die Bauhandwerker zu
vergeben. Durch Vergebung produktiver Arbeiten nützt ihr Euch
selbst und wendet von einer notleidenden Berufsklasse bittere Not
ab. Auch für die Möbelschreiner ließe sich in so manchem Haushalt
noch ein Auftrag finden, wenn der gute Wille da wäre.
14. Dezember 1923 weiterlesen
12. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 12. Dezember 1923
Kommunen sorgen für die Abwanderung ihrer Arbeitslosen
Wald, 10. Dez[ember]. Abschiebung der Erwerbslosen ins unbesetzte
Gebiet. Aus einigen größeren Städten des besetzten Gebietes sind
in der letzten Zeit große Massen Erwerbsloser in das unbesetzte
Gebiet abgeschoben worden. Die Regierung hat neuerdings die
Kommunalbehörden ersucht, derartige Maßnahmen nur nach gründ-
licher Vorbereitung zu ergreifen. Das schließt indes nicht aus,
daß einzelne Erwerbslose, die in ländlichen Gemeinden beheimatet
sind und dort ohne Zweifel viel leichter ihr Einkommen finden
würden als hier im teuren Industriegebiet, in ihre Heimat mit
Hilfe der Erwerbslosenfürsorge zurückkehren können. Ledige oder
auch verheiratete Erwerbslose, die außerhalb irgend eine Arbeit
gefunden haben oder in den Haushalt ihrer Angehörigen zurück-
kehren möchten, können in ihrem Vorhaben durch Gewährung des
Reisegeldes seitens der Erwerbslosenfürsorge unterstützt werden.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 12. Dezember 1923
8. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-7886.0000
In die Akte eingebundenes Plakat: Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum, um Unruhen und Plünderungen zu verhindern.
Bekanntmachung!
Die große Arbeitslosigkeit und die damit verbundene Notlage der Erwerbslosen haben
zu Unruhen und Plünderungen geführt, wobei politische und verbrecherische Elemente eine
große Rolle spielten.
Daß durch Plünderungen die Lage der Erwerbslosen nicht verbessert werden kann,
sondern im Gegenteil die allgemeine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aufs
äußerste gefährdet wird, hat wohl mittlerweile jeder anständige und vernünftige Erwerbs-
lose begriffen.
Es ist daher Aufgabe und Pflicht der Polizei, Plünderungen
unter allen Umständen zu verhindern.
Es hat sich gezeigt, daß Ansammlungen Erwerbsloser unter
freiem Himmel und Aufzüge fast immer der Ausgangspunkt zu
Plünderungen waren.
Wenn auch zunächst die Demonstranten diese Absicht nicht hatten, sind sie später doch
der Parole derjenigen Elemente gefolgt, welche politische u[und] verbrecherische Ziele verfolgen.
Aus diesem Grunde können, solange die jetzige gespannte Lage andauert, Ansamm-
lungen auf Straßen und Plätzen und Aufzüge nicht mehr geduldet werden. Sie werden
hiermit aus sicherheitspolizeilichen Gründen verboten. Die Polizei ist beauftragt, sie unter
allen Umständen zu verhindern. Sie ersucht alle vernünftigen Erwerbslosen, solchen Ver-
anstaltungen fern zu bleiben. Wo Wiederstand geleistet werden sollte, wird die Polizei
gezwungen sein, rücksichtslos von der Waffe Gebrauch zu machen.
Düsseldorf, den 8. Dezember 1923.
Der Oberbürgermeister.
Die Polizeiverwaltung.