Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 25. Mai 1923
Die beim Regierungspräsidenten am 14. Mai 1923 beantragte Erhöhung der Unterstützungssätze für die Arbeitslosen wurde bewilligt, so „daß Solingen inbezug auf die Erwerbslosenunterstützung neuerdings mit dem oberen Kreis zusammen ein selbständiges Wirtschaftsgebiet“ bildet.
Fortsetzung der Etatberatungen.
Sorgen um die Erhaltung der Straßenbahn – Zweierlei Maß – Erhöhung der Unterstützungssätze für die Erwerbslosen – Der Kampf um das Kinderkrankenhaus.
[…]
Stadtverordnetensitzung in Solingen
vom 24. Mai 1923.
Nachdem in der gestrigen Sitzung die Einzeletats Nr. 1–17
erledigt worden waren tritt das Kollegium sofort bei Beginn der
Sitzung in die Beratung der weiteren Einzelhaushaltspläne ein.
[…]
Gegen den Haushaltsplan des Wirtschafts- und Tarifamtes
(16,4 Mill[ionen] Mark) werden keine Einwendungen erhoben.
Eine größere Debatte zeitigt wieder die Beratung des Etats
der
Erwerbslosenfürsorge,
der einen Zuschuß von 147,8 Mill[ionen] Mark benötigt.
Stadtv[erordnete] Frau Kind (Dem.) fragt an, ob es nicht möglich
sei, auch den weiblichen Erwerbslosen Gelegenheit zu produktiver
Arbeit zu geben. Sie weist u. a. auf die Möglichkeit der Ein-
richtung von Nähstuben hin und meint, man könne die weiblichen
Erwerbslosen z. B. auch für die Durchführung eines gründlichen
Hausputzes in den städtischen Gebäuden (Rathaus usw.) ver-
wenden. Sie schlägt vor, diese Frage einmal mit dem Erwerbs-
losenrat zu besprechen. Auch der Arbeitsnachweis könne sein
Augenmerk mehr darauf richten, wie erwerbslose Frauen und
Mädchen, die früher im Haushalt gearbeitet hätten, ihrem alten
Berufe wieder zugeführt werden können.
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