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2. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. März 1923

Verhaltensregeln für Arbeiter bei Kurzarbeit und Betriebsschließungen

                     Arbeiter, aufgepaßt!
   In letzter Zeit mehren sich die Fälle, daß Unternehmer dazu über-
gehen, ihre Betriebe kurzerhand zu schließen oder verkürzt arbeiten zu
lassen. Leider fallen viele Kollegen auf diesen Leim herein. Wir er-
suchen alle Kollegen, dies Ansinnen der Fabrikanten rundweg ab-
zulehnen. Es kommt nur der gesetzmäßige Weg in Frage. Nach
demselben ist der Unternehmer verpflichtet, bei Arbeitsmangel zunächst
die vorhandene Arbeit zu strecken. Diese Arbeitsstreckung muß
14 Tage vorher an deutlich sichtbarer Stelle bekannt gemacht werden.
Ist dies geschehen und wird weniger wie 24 Stunden wöchentlich
gearbeitet, so können erst Kündigungen vorgenommen werden.
   Wo entgegengesetzt gehandelt wird, sollen die Kollegen das Ge-
werbegericht anrufen. Am besten setzt man sich in diesem Falle
mit der Organisation vorher in Verbindung.
   Die Betriebsräte sollen bei allen Kündigungen wegen Ar-
beitsstreckungen usw. sofort laut § 84 des Betriebsrätegesetzes den
Schlichtungsausschuß anrufen. In allen Fällen
sofort die Organisation benachrichtigen.
   Die von den Unternehmern gemachte Bemerkung, daß in diesen
Fällen „höhere Gewalt“ vorliegt, trifft nicht zu. Die Folgen
der Ruhrbesetzung, Ausfall der Kohlen- und Kokslieferungen, keine
Versandmöglichkeit usw., waren bei Beginn der Ruhrbesetzung voraus-
zusehen. Diesen Standpunkt vertreten nicht nur wir, sondern sämt-
liche Juristen, auch die der Arbeitgeber.

24. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. Januar 1923

Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen sich auf eine 60% Lohnerhöhung für die Fabrikarbeiter der Solinger Industrie.

                                     Aus Stadt und Umgegend.
                                                      Solingen, 24. Jan[uar]
                  60 Prozent Lohnerhöhung für die Fabrikarbeiter.
       Die gestrigen Verhandlungen über die Lohnforderungen der
Kollektivarbeiter der Solinger Industrie führten unter dem Ein-
druck der allgemeinen politischen Lage zu einem befriedigenden
Ergebnis. Nach kurzen Verhandlungen einigten sich Arbeiter und
Arbeitnehmer vorbehaltlich der Zustimmung der beiderseitigen
Mitgliederversammlungen auf eine Lohnerhöhung um 60 Prozent
mit Wirkung vom 23. Januar ab. Der Arbeitgeberverband nimmt
am Freitag zu dem Ergebnis dieser wie auch der morgen statt-
findenden Verhandlung über die Forderungen der Heimarbeiter
und der Angestellten Stellung. Die Mitgliederversammlungen
der Arbeitnehmer finden voraussichtlich ebenfalls noch im Laufe
der Woche statt.
       n. Der Streik in der Gießerei-Industrie hält nach Ablehnung des
vorgestrigen neuen Angebots der Arbeitgeber durch die Gießereiarbeiter
noch an. Es wird jedoch auf die Veranlassung des Vorsitzenden des
Schlichtungsausschusses am kommenden Freitag eine neue Besprechung
stattfinden.
                                                          * * *

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 24. Januar 1923

20. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 20. Januar 1923

Die Heimarbeiter der Solinger Schneidwarenindustrie versuchen ihre Reallohnverluste durch Mehrarbeit und „Überstunden“ auszugleichen. Sie gefährden damit aber den Achtstundentag, die soziale Errungenschaft der Novemberrevolution 1918.
Der Achtstundentag war eine der ältesten und wichtigsten Forderungen der Arbeiterbewegung. Eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden sollte demnach nur in Ausnahmefällen überschritten werden dürfen. 

       * Kontrolle des Achtstundentages in der Heimindustrie. Die
letzte Heimarbeiter-Versammlung wählte eine Kommission, welche
Richtlinien zur Bekämpfung des Ueberschreitens des Achtstunden-
tages durch einzelne Heimarbeiter ausarbeiten sollte. Die Kom-
mission tagte und vereinbarte dem „Industriearbeiter“ zufolge
nachstehende Richtlinien: 1. Die Gewerkschaften sollen in den
Mitteilungsblättern auf die Bedeutung des Achtstundentages hin-
weisen und die Mitglieder auf die schädlichen Folgen des Ueber-
schreitens der achtstündigen Arbeitszeit hingewiesen [sic!]. 2. In allen
Branchenversammlungen ist von den Vorsitzenden dieses Thema
entsprechend zu behandeln. Vor allen Dingen ist darauf hinzu-
wirken, daß die Ausbeutung der Lehrlinge und Gehilfen durch
Ueberarbeiten verhindert wird. 3. Es muß versucht werden,
die 8 Stunden Arbeit in die Zeit von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr
abends, Samstags bis 1 Uhr mittags zu verlegen. 4. Um die
Innehaltung der Arbeitszeit zu gewährleisten, werden örtliche
Ueberwachungsausschüsse gebildet, welche alle Verstöße zur Kennt-
nis der Organisationen bringen. Diese haben dann das Weitere
zu veranlassen. 5. Die Einteilung der Bezirke ist Sache der
Verbandsleitungen. 6. Die Wahlen der Ueberwachungsaus-
ausschüsse [sic!] sollen möglichst in Bezirksversammlungen getätigt
werden. – Die Kommission hat die Bezirke Solingen und Höh-
scheid in Unterbezirke eingeteilt. 

 Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 20. Januar 1923