Schlagwort-Archive: Angestellte

30. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/176 „Fürsorge für aus dem besetzten und Einbruchsgebiet ausgewiesene Beamte (gen. u. spez.)“ 1923 – 1926

Die Vergütung für die Abschätzung des Hausrates mit Ausweisung bedrohter Beamter, Angestellter und Arbeiter wird erhöht.

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Der Aufsichtsrichter. Emmerich, den 30. August 1923
XIII  2/21 […]
Betrifft: Abschätzung des Hausrats
Mit Ausweisung bedrohter Beamten pp.

Mit Bezug auf meine Mitteilung vom 21.
April 1923 – VIII – 22/19 – teile ich ergebenst mit, dass mit
dem Gerichtsvollzieher Wuwer eine Erhöhung der Vergütung für
Abschätzung des Hausrats mit Ausweisung bedrohter Beamten,
Angestellten und Arbeiter dahin vereinbart ist, dass die Ver-
gütung beträgt:
bei einem Gesamtwert der geschätzten Gegenstände
von nicht über 100.000.000 Mark 50.000 Mark
für jede weitere 20.000.000 Mark 10.000 Mark
bis zu 100.000 Mark.
[…]
Amtsgerichtsrat.
Z.d.A. […]
An […] 4/923.
das Bürgermeisteramt
Emmerich

8. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. August 1923

Arbeitslosenzahl in Solingen wieder gestiegen

       -ab- Die Zahl der Erwerbslosen ist in Solingen in den letzten
Tagen wieder gestiegen. Augenblicklich sind etwa 1500
Erwerbslose gemeldet, darunter 350 Kurzarbeiter. Die Zahl
der weiblichen Erwerbslosen beträgt 145. Der größte Teil der
in Unterstützung stehenden Personen sind Heimarbeiter. Mate-
rial- und Kohlenmangel zwingen die Leute zum Feiern. Auch
mehren sich die Fälle, wo Fabrikanten ihre Arbeiter entlassen
müssen, weil sie nicht mehr in der Lage sind, sie zu bezahlen.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 8. August 1923

31. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Mai 1923

Eine Gewerkschafts-Versammlung der Angestellten in Solingen

                        Eine Riesen-Versammlung
der kaufmännischen und technischen Angestell-
ten und der Angestellten im Kleinhandel, die gestern in
der „Reichspost“ stattfand und den großen Saal bism zu [sic!] letzten Steh-
platz füllte – sogar die Bühne war bis zur letzten Ecke gefüllt –
nahm den Bericht über die zu Ende geführte Gehaltsverhandlung
entgegen, der von den Vertretern aller Angestelltenovganisationen [sic!] ge‐
geben wurde.
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26. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923

Im Auftrag des Bürgermeisters wird an den Regierungspräsidenten in Düsseldorf geschrieben. In Emmerich haben die Speditionen einen Großteil ihrer Arbeit eingebüsst. Viele Betriebe wurden stillgelegt und deren Arbeiter und Angestellte sind arbeitslos geworden oder stehen kurz davor ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Es soll geklärt werden, ob dies alleinig an der Besatzung liegt oder ob die allgemeine Einstellung der Rheinschifffahrt verantwortlich ist. Weiterhin ist zu klären wie welche Arbeiter bzw. Angestellte entschädigt werden können.

Der Bürgermeister. Emmerich, den 26. Mai 1923. 4
V
sd./1) Schreiben, wie An unten.
den Herrn Regierungs – Präsidenten
nach 1 W. vorlegen.
4 E. , 26/5. 23. in Düsseldorf.
[…]
Betrifft: Erwerbslosenunterstützung.

Eine Reihe von Fällen geben mir Veranlassung,
mich um Auskunftserteilung an die dortige Stelle zu wen-
den. Mehrere hiesige Rhein-Speditionen, deren Tätigkeit
sich nur oder in erster Linie auf die Spedition-, Verla-
dung-, Zollabfertigung- und Lagerung von Waren bezieht,
die mit den Rheinischiffen ankommen oder abgehen, haben
ihren Betrieb ganz oder teilweise schliessen müssen. Die
Stillegung ist ursprünglich dadurch erfolgt, dass fremde
bewaffnete Zollbeamte und Militärs die Transportarbeiter
der betreffenden Firmen auf den ankommenden Schiffen und
den Landebrücken an dem Ein- und Ausladen gewaltsam hin-
derten. Heute beruht das Stilliegen dieser Betriebe einer-
seits auf dem Erliegen der gesamten deutschen Rheinschiff-
fahrt, andererseits darauf, dass jederzeit die bewaffnete
Macht sich den Wagentransport auf den Rhein sofort hin-
dernd in den Weg stellen wird. Die Frage, ob die Transport-
arbeiter als “unmittelbar betroffen” anzusehen sind, ist
bejaht worden. Zweifelhaft dagegen ist die Frage, inwieweit, die
übrigen in demselben Betriebe Beschäftigten als solche
anzusehen sind, so die Lagerarbeiter, und besonders die
kaufmännischen Angestellten (wie mit der Zollabferti-
gung

gung Beschäftigten, ferner Expedienten, Kassierer, Buch-
halter ) . Die Tätigkeit der letztgenannten hat mit der
Unmöglichkeit, Waren herein und heraus zu bekommen, ihr
Ende erreicht; dagegen ist ihre Tätigkeit nicht durch un-
mittelbare Waffengewalt lahmgelegt worden. Heute beruht

ihre Arbeitslosigkeit auf der gesamten Stockung des
Rheinverkehrs und aus dem hieraus folgenden Mangel an
Aufträgen. Sind die Genannten als mittelbar oder als
unmittelbar betroffen anzusehen? Wo ist die Grenze?
Ist der Buchhalter, der zunächst noch wochenlang Bücher
nachtragen kann, während der Kassierer schon längst nichts
mehr zu tun hat, nur mittelbar betroffen?
Es liegt naturgemäss eine Härte darin, dass die
im gleichen Betrieben Beschäftigten, teils als unmittel-
bar teils als mittelbar betroffene behandelt werden
sollen. Dies führt, besonders da die Arbeitslosigkeit
schon so lange anhält, zu grösserer Unzufriedenheit. Ist
es nicht zur Vermeidung von grösseren Schwierigkeiten
und mit Rücksicht auf die schon vor langer Zeit erfolg-
ten unmittelbaren Eingriffe überhaupt zweckmässig, den
Unterschied fallen zu lassen und alle Arbeitnehmer der
genannten Betriebe als mittelbar betroffene zu behan-
deln? Dies rechtfertigt sich wohl auch deshalb, weil die
Arbeitslosigkeit heute ja auf der allgemeinen Verkehrs-
behinderung und Mangel an Aufträgen überhaupt beruht,
also heute nur mehr als mittelbare Folge des Eingreifens
der fremden Macht anzusprechen ist.
Im Interesse der Sache wird in dieser Angelegen-
heit, die gerade hier eine grössere Anzahl von Firmen be-
trifft, um baldige Antwort an mich gebeten.

I.A.

19. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Mai 1923

Einzelne Gemeinden im Kreis Solingen haben eigenmächtig Beamten- und Angestelltengehälter erhöht. Ihnen droht nun die Sperrung der benötigten Reichzuschüsse.

       Keine Erhöhung der städtischen Beamten- und Angestellten-
Gehälter. Die Aktion der städt[ischen] Beamten und Angestellten, die eine
Höherbesoldung über die Gehälter der staatlichen und Reichsbeamten
hinaus, sowie eine Mindestbezahlung nach Gruppe 6 für jeden über
24 Jahre alten männlichen Beamten bezweckte, dürfte nunmehr trotz
des erst in diesen Tagen erfolgten teilweisen Einverständnisses des
Verwaltungsausschusses doch noch ergebnislos verlaufen. Am gestrigen
Nachmittage hat nämlich eine Besprechung dieserhalb mit dem Regie-
rungspräsidenten in Elberfeld stattgefunden, und der Regierungs-
präsident, der über die Frage und ihre Behandlung sehr erstaunt war,
hat, wie wir erfahren, auf das allerschärfste betont, daß eine derartige
Sonderbehandlung und Besserstellung der Gemeindebeamten den
Reichs- und Staatsbeamten gegenüber durchaus unzulässig sei und
daß die Regierung sich bei einer Durchführung der Besserstellung ge-
zwungen sehen werde, die Zahlung der Reichszuschüsse zu der Besol-
dung der Gemeindebeamten einzustellen, was ja auch anzunehmen war.
Von der bereits durchgeführten Besserstellung der Gemeindebeamten in
anderen Städten unseres Kreises, über die wir ja berichtet haben, schien
der Regierungspräsident noch keine Kenntnis zu haben. Sie werden
aber jetzt voraussichtlich aufgefordert werden, über die Maßnahmen
zu berichten und die Sperrung der Reichzuschüsse ist auch für sie zu
erwarten, da eine Genehmigung ihrer Beschlüsse auf keinen Fall in
Aussicht steht. Auch die Beamten, denen der Verwaltungsausschuß
ein Existenzminimum nach Gruppe 6 der Besoldungsordnung in Aus-
sicht gestellt hatte, haben mit dieser Sicherung nicht mehr zu rechnen.
Ob mit der gestrigen Besprechung, in der der Regierungspräsident
vor allen Dingen die Ungerechtigkeit den Reichs- und Staatsbe-
amten gegenüber betonte, die Angelegenheit für Solingen erledigt
ist, kann man noch nicht sagen. Es erscheint uns jedoch als
ausgeschlossen, daß die Stadtverwaltung sich zur Durchführung der
geplanten Maßnahmen entschließen wird, wenn die Regierung die
Zuschußzahlung, die bekanntlich 80 % der gesamten Gehälter beträgt,
einstellt. Jedenfalls ist es auffällig, daß der Punkt nicht auf der
Tagesordnung der am kommenden Mittwoch stattfindenden Stadt-
verordnetensitzung steht, wo vielmehr als 14. Punkt lediglich über eine
Aenderung der Amtsbezeichnungen der städtischen Beamten beschlossen
werden soll.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 19. Mai 1923

9. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 9. Mai 1923

Der Solinger Verwaltungsausschuss verhandelt über die höhere Besoldung der städtischen Beamten und Angestellten. 

     ʘ  Mit den Anträgen der städtischen Beamten und Angestell-
ten auf einen Besoldungsausgleich, zu denen wir in dem Artikel
„Geheimer Kram“ in Nr. 87 des „Solinger Tageblattes“ grund-
sätzlich Stellung genommen haben, beschäftigte sich gestern der
Unterausschuß des Verwaltungsausschusses. Der Unterausschuß
hieß die Anträge mit einigen Veränderungen im wesentlichen
gut. Für die meisten Beamten und Angestellten – es sind etwa
50 bis 60 Prozent – wird dadurch eine Besoldung nach der
nächsthöheren Gruppe erreicht mit der Maßgabe, daß jeder über
24 Jahre alte männliche Beamte und Angestellte mindestens
nach Gruppe 6 besoldet wird. Vor allen Dingen wird also für
die am schlechtesten bezahlten Personen gesorgt, aber auch in den
höheren Gruppen findet ein teilweiser Ausgleich statt. Diese
Regelung soll rückwirkend ab 1. Januar dieses Jahres in Kraft
treten, aber erst Platz greifen, nachdem das Stadtverordneten-
kollegium darüber beschlossen hat und die Gewißheit besteht, daß
das Reich auch für die Differenzbeträge einen Anteil von 80
Prozent zu seinen Lasten übernimmt. Das Ganze soll nicht an-
gesehen werden als eine höhere Eingruppierung, sondern lediglich
als eine persönliche, jederzeit widerrufliche Zulage. Die Lehr-
personen nehmen an der Regelung nicht teil. Die Angelegenheit
geht jetzt an den Verwaltungsauschuß und dann an das Stadt-
verordnetenkollegium.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 9. Mai 1923

 

27. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Protokolle V-F-01-Bd-04, Beschluss 27. März 1923   

Die Gräfrather Stadtverordnetenversammlung beschließt, eine finanzielle Entschädigung zu zahlen, wenn ein städtischer Bediensteter oder Gräfrather Bürger „infolge eines Befehls einer ausländischen Macht“ seinen Arbeitsplatz verliert.        

                                        Beschluss
         der Stadtverordneten-Versammlung von 27.3.1923.   
                                 – – – – – – – – – – – – – –

       Stadtverordneten-Versammlung beschliesst, sämtlichen Beam-
ten, Angestellten und Arbeitern, die infolge eines Befehls einer
ausländischen Macht ihres Amtes enthoben bezw. ausgewiesen sind,
für die Zeit der Amtsenthebung oder Ausweisung bezw. solange bis
sie anderweitig eine gleichbezahlte Stelle angenommen haben,
die Gewährung desjenigen Gehalts, das sie beziehen wür-
den, wenn der Befehl der ausländischen Macht nicht ergangen wär[e.]
Weiter beschliesst Stadtverordneten-Versammlung denjenigen Bür-
gern, die infolge eines Befehls einer ausländischen Macht ihrem
bisherigen Erwerbe nicht nachgehen können oder ausgewiesen sind
für den Fall ihrer Bedürftigkeit angemessene Vorschüsse für ihr
Lebensunterhalt zu zahlen.

[…]


Wenn Sie sich das vollständige Protokoll vom 27. März 1923 ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Gräfrath: Stadtverordnetenversammlungen 1922-1929

23. März 1923

Das Foto von Max Biegel aus dem Jahre 1925 zeigt auf der rechten Seite das 1898 gegründete Kaufhaus Th. Güttes auf der Düsseldorfer Straße 10. Das  Geschäft wurde im Jahre 2015 aufgelöst. Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bildarchiv RS 16540

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. März 1923

Angestellte organisieren sich in Gewerkschaften, um ihre Interessen gegenüber den Arbeitgebern durchsetzen zu können.  

                                             Ohligs
                     Die elende Lage der Angestellten.
       Aus Angestelltenkreisen wird uns geschrieben: Die elende Lage
der Angestellten veranlaßt endlich die indifferenten Berufskollegen
immer mehr, sich der Organisation anzuschließen. Langsam und sicher
finden sie den Weg zur Besserung ihrer Lage. So vereinigt denn nun
die Ortsgruppe Ohligs des Zentralverbandes der Angestellten auch
bereits eine ganz stattliche Zahl von Mitgliedern, die recht nenns-
werte [sic!] Erfolge zu verzeichnen hat. Aus diesem Grunde ist denn unsere
Organisation bei einem Teil der Unternehmer und Geschäftsleute
auch nicht gut angesehen. Dies sollte jedem uns noch Fernstehenden
genügend zu denken geben. Besonders scheinen wir gefürchtet zu sein
von den Geschäftsinhabern Th. Güttes und Buchhandlung Hans
Teuber, beide Düsseldorferstraße, die ihren Angestellten gegenüber
geäußert haben: „Wer im Zentralverband der Ange-
stellten organisiert ist, oder sich organisieren
will, fliegt hinaus“.
23. März 1923 weiterlesen