Verurteilung eines Händlers aus Wald wegen Preistreiberei.
Im Namen des Volkes!
In der Strafsache gegen den Händler Paul
Gehlhausen aus Wald, Altenhoferstraße 57,
wegen Preistreiberei hat das Schöffengericht
in Solingen in einer Sitzung vom 13. November
1923, für Recht erkannt.
Der Angeklagte wird wegen Preistreiberei
zu einer Gefängnisstrafe von 1 Monat und zu
einer Geldstrafe von 10 Billionen Mark, im
Nichtbeitreibungsfalle zu 1 Tage Gefängnis
für je 1 Billion Mark kostenfällig verurteilt.
Solingen, 16. Novemder [sic!] 1923.
Das Amtsgericht.
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