Quelle: Stadtarchiv Solingen, Protokolle V-F-01-Bd-04, Beschluss 27. März 1923
Die Gräfrather Stadtverordnetenversammlung beschließt, eine finanzielle Entschädigung zu zahlen, wenn ein städtischer Bediensteter oder Gräfrather Bürger „infolge eines Befehls einer ausländischen Macht“ seinen Arbeitsplatz verliert.
Beschluss
der Stadtverordneten-Versammlung von 27.3.1923.
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Stadtverordneten-Versammlung beschliesst, sämtlichen Beam-
ten, Angestellten und Arbeitern, die infolge eines Befehls einer
ausländischen Macht ihres Amtes enthoben bezw. ausgewiesen sind,
für die Zeit der Amtsenthebung oder Ausweisung bezw. solange bis
sie anderweitig eine gleichbezahlte Stelle angenommen haben,
die Gewährung desjenigen Gehalts, das sie beziehen wür-
den, wenn der Befehl der ausländischen Macht nicht ergangen wär[e.]
Weiter beschliesst Stadtverordneten-Versammlung denjenigen Bür-
gern, die infolge eines Befehls einer ausländischen Macht ihrem
bisherigen Erwerbe nicht nachgehen können oder ausgewiesen sind
für den Fall ihrer Bedürftigkeit angemessene Vorschüsse für ihr
Lebensunterhalt zu zahlen.
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