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27. Dezember 1923

Alle Scans zum Protokollbuch

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 294 „Protokollbuch Finanzkommission“ 1919-1926, S. 170-174

Die Troisdorfer Finanzkommission berät und beschließt über die verordnete Neuregelung der Gewerbesteuer sowie die künftige Erhebung der Gemeindesteuern und -gebühren auf Goldbasis. Anträge des Erwerbslosenrats, unter anderem auf verbilligte Schuhwaren und Brennmaterial, sollen am Folgetag im Kreishaus gesondert behandelt werden. Des Weiteren empfiehlt die Kommission dem Gemeinderat, Bedürftigen – nach Prüfung ihrer Bedürftigkeit – auch im nächsten Jahr unentgeltlich Naturalien abzugeben.

                                                                            Verhandelt,
                                                                                                   Troisdorf, den 27. Dezember 1923.

Anwesend
Dr. Mannstädt
als Vorsitzender
Georg
Kutzner
Schneider
Schüller
Schüthuth

In der heutigen Sitzung der
Finanzkommission waren die
nebenbezeichneten Mitglieder
anwesend, welche um über die
nachstehende Tagesordnung
zu beraten und Beschluß zu
fassen:
1.) Beschlußfassung über die Aus-
führung der Verordnung über die
vorläufige Neuregelung der Gewerbe-
steuer vom 23. November 1923 (G.S.S.519)
2) Erhebung der Gemeindesteuern
und der Gebühren und Beiträge
auf Goldbasis.
3) Antrag des Erwerbslosenrates
a) auf Abgabe von verbilligten
Schuhwaren an die Erwerbslosen,
b) auf Abgabe von verbilligten
Briketts,
c) Unentgeltliche oder verbilligte
Speisung von Familien mit 4 und
mehr Kindern unter 16 Jahren an
der Volksküche.
d) Uebernahme von 10% Kosten für Arznei-
mitteln, welche bisher von den Erwerbs-
losen getragen wurden, auf die Gemeinde.
4.) Abgabe von Lebensmitteln,
Brennmaterial pp., an die bedürf-
tigen Witwen und Waisen, Sozial-
und Kleinrentner.
5) Abstellung der in den Räumen
der Gemeindekasse vorgefundenen
baulichen Mängel.
Beigeordneter Dr. Mannstädt
eröffnete die Sitzung.
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27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Befragung 27. Dezember 1923

Die Stadtverwaltung Wald befürchtet, dass die „unhaltbaren Zustände“ unter der verarmten Bevölkerung „zu nichts Gutem führen“ und plant deshalb eine Befragung der Betriebe mit  dem Ziel, die Arbeiter weiter zu beschäftigen.


                                       Wald, den 27. Dezember 1923.

           Betrifft:

    Maßnahmen gegen die Grundursachen der Erwerbslosigkeit

       Die Stadtverwaltung hat monatelang ein Erwerbslosenheer unterhalten und war namentlich in letzter
Zeit — als die Staatszuschüsse eingeschränkt wurden — teilweise auf eigene Mittel angewiesen,
was die Lebensmittelbeschaffung und die Finanzierung der Volksküche betrifft. Die Stadtkasse ist leer. Es ist
auch undenkbar, daß derartige Menschenmassen auf die Dauer von der Allgemeinheit erhalten werden können,
denn diese Allgemeinheit ist selbst verarmt und an Kopfzahl überschreitet sie im hiesigen Industriebezirk die
Menge der Unterstützten um 100%. Wer die Verhältnisse klaren Auges betrachtet, muß sich sagen, daß das
unhaltbare Zustände sind, die zu nichts Gutem führen können.
       Die einzige Rettung ist und bleibt „Arbeit.“
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27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Vereinbarung 27. Dezember 1923

Die Stadtoberhäupter des Solinger Industriegebietes vereinbaren die gegenseitige Annahme des von ihnen ausgegebenen Notgeldes.

                Sitzung am 27. Dezember 1923.

Anwesend waren die Herren:
Oberbürgermeister Dicke, Bürgermeister Sauerbrey, Bartlau, Seynsche
und Pohlig.

       Durch das Fehlen von wertbeständigen gesetzlichen Zahlungs-
mitteln kommen die Gemeinden mehr oder weniger in Verlegenheit.
Um die Schwierigkeiten, die sich im wirtschaftlichen Leben scharf
fühlbar machen würden, zu beseitigen, wird empfohlen, folgendes Abkommen
für die Städte Solingen, Ohligs, Wald, Gräfrath und Höhscheid zu treffen:
       Das Notgeld der genannten Städte wird nach wie vor bei den
städtischen Kassen angenommen und zwar bis auf weiteres. In Aussicht ge-
nommen ist, dass bis zum 31. März 1924 dieser gegenseitige Austausch
stattfinden kann, in der Annahme, dass bis zu diesem Zeitpunkt den Städ-
ten wertbeständige Zahlungsmittel durch Vermittlung der Landesbank
beschafft werden können. Damit eine gegenseitige Zinsberechnung vermie-
den wird, findet der Austausch des städtischen Notgeldes von Stadt zu
Stadt in möglichst kurzen Zeiträumen statt. Von diesem Abkommen kann je-
de Stadt jeder Zeit zurücktreten.
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27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 27.12.1923

Aufforderung an die Bevölkerung alle Fahrzeuge, Kutschen und Zugtiere im Rathaus registrieren zu lassen.

                                         Bekanntmachung.

Auf Anordnung der französischen Besatzungsbehörde
werden hierdurch alle Besitzer von:
Kraftwagen, Motorräder u. Anhängewagen
                                                   sowie
Pferdewagen, und Pferdekarren jeder Art
                             ferner alle Besitzer von:
Pferden, Mauleseln und Mauleselinnen
aufgefordert, dieselben vom 1. Januar bis 15. Januar
1924 auf dem Quartieramte, Rathaus Zimmer 25,
vormittags von 9 bis 12 Uhr und nachmittags von
3 1/2 – 6 Uhr anzumelden.
          Genaue Beschreibung der Kraftfahrzeuge und Angabe des
Führers, genaue Beschreibung der Pferde, Wagen u. Karren,
sowie deren Bespannung und Angabe über Alter und Art
der Tiere ist erforderlich.
           Auch die bisher von der Regierung nicht zugelassenen
Kraftfahrzeuge fallen unter die Anmeldepflicht.
Alle im Laufe der Zeit sich ergebenen Veränderungen
in den Beständen sind zwecks Berichtigung der Listen
ebenfalls anzumelden.
           Bei Nichtbeobachtung obiger Verordnung setzt sich der
Eigentümer der Bestrafung durch die Besatzungsbehörde aus!
          Euskirchen, den 19. Dezember 1923.
                                                            Der Bürgermeister.
                                                                I. V. Jacob Esser.

27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. Dezember 1923

Diebstahl großer Mengen Solinger Stadtgeldes durch Nachlässigkeit der Verwaltung?

       Nur Gerüchte? Man erzählt sich, daß von einem Transport
Notgeld, das die Stadt Solingen Ende der vergangenen Woche
zum Einstampfen in die Papiermühle gebracht habe, eine größere
Menge entwendet worden ist. Man will auch wissen, daß die
Stadt bei der Sorge für die Kontrolle beim Einstampfen nicht
die Sorge verwandt habe, wie beim Drucken, denn sonst hätte die
Fortnahme der hochwertigen Scheine nicht möglich sein dürfen,
die vorgekommen sein soll. Die Stadtverwaltung hält die Ge-
rüchte, die auch ihr zu Ohren gekommen sind, für übertrieben und
gibt an, daß jedenfalls die Stadtkasse nicht geschädigt worden sei.
Der Oberbürgermeister hat eine Untersuchung der Angelegen-
heit angeordnet.

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27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. Dezember 1923

Zusammenkunft der Bürgermeister des Solinger Industriegebietes, da die gegenseitige Annahme der Stadtgelder wieder einmal nicht reibungslos verlief.

      Ꙩ Die leidige Notgeldfrage, die durch die Zurückweisung des
Geldes der Nachbarstädte durch die Stadt Solingen gerade vor
den Feiertagen aufs neue brennend geworden war, soll nun in
einer am heutigen Nachmittag stattfindenden Zusammenkunft der
Bürgermeister der fünf Gemeinden geregelt werden. Man hat
also offenbar eingesehen, daß die Repressalienpolitik einer Ver-
waltung gegen die andere doch die Allgemeininteressen schwer
schädigt und zu unhaltbaren Zuständen führen muß. Es war keine
besondere Freude, wenn man am Weihnachtsabend in manchen
Solinger Geschäften kein Walder und Höhscheider Geld mehr in
Zahlung geben konnte. Man hörte dann von den Geschäftsleuten
zu seinem Erstaunen, daß die Stadt Solingen entgegen ihrer Be-
kanntmachung schon am 24. Dezember die auswärtigen Scheine
zurückwies. Inzwischen wird das Geld wieder angenommen und
auch die Straßenbahnen nehmen es wieder in Zahlung, wie es
sich gehört. Man hofft nun am heutigen Nachmittag die Ange-
legenheit aus der Welt schaffen zu können. Auf wie lange?

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27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. Dezember 1923

Das Notgeld des Kreises Solingen wird vom Kreis „so viel wie möglich in Rentenmark“ umgetauscht.

         Die Einlösung des wertbeständigen Kreisnotgeldes.

         Das Landratsamt teilt mit:
       Das wertbeständige Kreisnotgeld ist bekanntlich voll gedeckt
durch Goldschatzanweisungen des Deutschen Reiches. Diese mußten
in Berlin auf gesperrtem Konto bei der Reichsbank hinterlegt
werden. Nun zeigte sich aber, nachdem die Mark stabil geworden
war, ein immer dringenderes Bedürfnis nach Umwechslung, dem
der Kreis auch in weitem Maße entgegen gekommen ist. Den
Hauptteil der gezeichneten Goldschatzanweisungen wollte der
Reichsfinanzminister aber nur dann freigeben, wenn der Aufruf
des Notgeldes erfolgt wäre. Deshalb mußte der Kreis sein wert-
beständiges Notgeld aufrufen. Die Frist des Aufrufs war mit
einem Monat vorgeschrieben. Der Kreis wird aber auch über
diese Frist hinaus sein wertbeständiges Geld einlösen, so daß
niemand um die Innehaltung des Termins besorgt zu sein braucht.
Es wird sich im Gegenteil empfehlen, mit der Einwechslung noch
etwas zu warten, da zu hoffen ist, daß sich in einiger Zeit der
Umtausch in ein handelssicheres Zahlungsmittel bewerkstelligen
läßt, als es die sechsprozentigen Reichsgoldschatzanweisungen dar-
stellen, die mehr den Charakter eines Anlagepapieres haben und
bislang vom Reich nur bis 10 Dollars herabgestückelt sind. Der
Kreis ist bemüht, möglichst viel davon gegen Rentenmark, evtl.
gegen das hoffentlich bald herauskommende wertbeständige Geld
der Landesbank zu tauschen und dann damit sein Geld einzu-
wechseln. Die Einwechslung wird selbstverständlich nicht nur in
Opladen, sondern auch bei der Handelskammer in Solingen ge-
schehen, wie das auch bisher gewesen ist, vorläufig allerdings in
Goldschatzanweisungen, deren kleinstes Stück, wie erwähnt, bisher
noch zehn Dollar ist. In der Bekanntmachung konnte keine An-
gabe anderer Umwechslungsstellen gemacht werden, da die dazu
notwendigen Vereinbarungen nicht so schnell getroffen werden
konnten, wie der vom Finanzminister als unerläßliche Voraus-
setzung der Freigabe der Goldschatzanweisung geforderte Aufruf
erscheinen mußte.
                                         *       *       *


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27. Dezember 1923



Quelle: Vereinigte Adelsarchive im Rheinland. Archiv Schloss Gracht, NL FGWM/Nr. 15 471, 27. Dezember 1923

Aus dem Taschenkalender eines Adligen:
Franz Graf Wolff Metternich berichtet von einem Besuch bei seinen Verwandten auf Burg Müddersheim. Sophie ist schwer erkrankt.

Gracht.

Nachm[ittags] mit Papa, Putzi, Sander
nach Müddersheim.
Alles wohl bis auf Sophiechen
die schon seit längerer Zeit
mit hohem Fieber zu Bett. An-
scheinend
Lunge, auch Leber u. Nieren
angegriffen.